Hallo zusammen,
wann kann ich einen Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7 Abs. 3 EstG bilden?
Wo ist der in einer Bilanz / Einnahmen Überschussrechnung ersichtlich?
Gruß
Ramona
Hallo zusammen,
wann kann ich einen Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7 Abs. 3 EstG bilden?
Wo ist der in einer Bilanz / Einnahmen Überschussrechnung ersichtlich?
Gruß
Ramona
Hallo,
wann kann ich einen Sonderposten mit Rücklagenanteil nach § 7
Abs. 3 EstG bilden?
Ist denn § 7 (3) EStG nicht für den Wechsel des Abschreibungsverfahrens zuständig ? Wo will man denn da einen SoPo bilden ? Aber dazu fragst Du am besten mal im Steuerboard den User „Martin May“.
VG
TraderS