Sorbisch: Deutsche Amtssprache?

Hallo zusammen,

ich bin etwas erstaunt gewesen, als ich den Hinweis in diesem Link
http://aufenthaltstitel.de/amtssprachen.html
gefunden habe. Außerdem „glaube ich zu Wissen“, dass auch dänisch, in bestimmten norddeutschen Regionen, Amtssprache ist.
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
Wer legt überhaupt fest bzw. bestimmt (legitimiert), welche Sprache, in welchen Regionen, Amtssprache ist?
Ist auch dänisch eine Amtssprache in Deutschland?
Warum nur sorbisch und dänisch (sofern sie auch wirklich Amtssprache ist), und nicht auch die Sprache anderer ethnischen Minderheiten, die einen historischen Bezug zu Deutschland haben?

w-w-w, fragt

Rollifern

zu Dänisch
Hi,

Außerdem „glaube ich zu Wissen“, dass auch
dänisch, in bestimmten norddeutschen Regionen, Amtssprache ist.

Das ist so nicht richtig. Es gibt in Südschleswig, also im Norden Schleswig-Holsteins, eine nennenswerte dänische Minderheit, die dänischsprachige Kindergärten, Schulen und Büchereien etc. betreibt, und es gibt den SüdSchleswigschenWählerverbund, für den bei Landtagswahlen die 5%-Klausel nicht gilt. Amtssprache ist dennoch deutsch.

Gruß,

Malte.

Nachtrag
Hi,

Außerdem „glaube ich zu Wissen“, dass auch
dänisch, in bestimmten norddeutschen Regionen, Amtssprache ist.

Das ist so nicht richtig. Es gibt in Südschleswig, also im
Norden Schleswig-Holsteins, eine nennenswerte dänische
Minderheit, die dänischsprachige Kindergärten, Schulen und
Büchereien etc. betreibt, und es gibt den
SüdSchleswigschenWählerverbund, für den bei Landtagswahlen die
5%-Klausel nicht gilt. Amtssprache ist dennoch deutsch.

Die dänische Minderheit und damit auch ihre Sprache sind in der Landesverfassung besonders geschützt:

Artikel 5
Nationale Minderheiten und Volksgruppen

(2) Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.

Daraus ergeben sich dann die o.g. Konsequenzen. Im 19. Jhdt. gab es mal Bestrebungen, auch dänisch als Amtssprache zuzulassen (weil es mal weite Teile Schleswig-Holsteins gab, die von Dänen und Deutschen gemeinsam regiert wurden), diese scheiterten jedoch.

Gruß,

Malte (Ex-Freund einer Minderheits-Dänin)

Hi,

ich kann Dir nur mit der Info dienen, dass die sorbische Minderheit schon zu DDR-Zeiten bereits stark geschützt war und auch damals in diesem Bereich sorbisch zusätzliche Amtssprache war.
Wahrscheinlich wurde im Einigungsvertrag festgelegt, dass das erhalten bleibt.
Ansonsten würde ich mal behaupten, dass die jeweilige Haupt-Umgangssprache auch Amtssprache ist. In Belgien z.B. gibt es eine Gegend (Eupen), wo fast nur Deutsch gesprochen wird und das demnach auch Amtssprache ist.

Gruss Hans-Jürgen
***

Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
Wer legt überhaupt fest bzw. bestimmt (legitimiert), welche
Sprache, in welchen Regionen, Amtssprache ist?

So genau weiß ich das auch nicht, es wird aber bestimmt irgendwie über den Gesetzgeber passieren, die Kriterien dafür dürften nur Richtlinien sein. Bei den Sorben ist es tatsächlich so, daß ihnen schon zu DDR Zeiten der Status einer nationalen Minderheit mit besonderen Rechten zuerkannt wurde und dies haben sowohl Sachsen als auch Brandenburg dann in ihre Verfassungen übernommen. Damit soll vor vor allem die doch schwindende Nutzung der sorbischen Sprache im Alltag und damit natürlich auch der Verlust ihrer kulturellen Identität etwas eingedämmt werden.

Ist auch dänisch eine Amtssprache in Deutschland?
Warum nur sorbisch und dänisch (sofern sie auch wirklich
Amtssprache ist), und nicht auch die Sprache anderer
ethnischen Minderheiten, die einen historischen Bezug zu
Deutschland haben?

Ich habe hier einen ganz interessanten Link für Dich, da wird das Thema mal aus europäischer Sicht beleuchtet und auch einiges zu Deutschland gesagt.

http://www.gfbv.it/3dossier/vielfalt-dt.html

Gruß Maid :smile:

Hallo Maid,

vielen Dank für Deinen hilfreichen Link!

Sorbisch ist mir ja klar…aber mit dänisch habe ich noch ein kleines Problem:
Malte und Hans-Jürgen haben sicherlich auch ihre Quellen
(danke an dieser Stelle für Eure Antworten), sind aber
konträr zur Aussage, in dem Beitrag.
Unter „Deutschland-die verpasste Chance“, Absatz 5, steht: „Dänisch gilt als Amts- und Unterrichtssprache (Verwaltung, Gericht, Schule)“

Ist auch dänisch eine Amtssprache in Deutschland?

Diese Frage möchte ich also, ebenso wie Deinen Link, noch einmal stehen lassen.

http://www.gfbv.it/3dossier/vielfalt-dt.html

Gruß Maid :smile:

Gruß Rollifern :smile:

Hi,

Malte und Hans-Jürgen haben sicherlich auch ihre Quellen
(danke an dieser Stelle für Eure Antworten), sind aber
konträr zur Aussage, in dem Beitrag.

Zunächst mal hab ich als Quelle zwei Jahre meines Lebens, die ich zu einem wesentlichen Anteil in einer Familie der dänischen Minderheit verbracht habe.

Das reicht aber natürlich nicht, deshalb noch ein paar weitere Quellen für Dich:

http://home.wxs.nl/~obd/obo/platt/1310268.asc (Sehr umfangreich, zeigt aber genau auf, in welchem Umfang dänisch in S-H Anwendung findet)
http://www.nordschleswiger.dk/artikel/6746

Unter „Deutschland-die verpasste Chance“, Absatz 5, steht:
„Dänisch gilt als Amts- und Unterrichtssprache (Verwaltung,
Gericht, Schule)“

Das ist so wie es dort steht falsch. Amtssprache ist deutsch.
Zu den Schulen schrieb ich bereits etwas, und in Hinsicht auf Gerichte und Verwaltung werden gewisse Zugeständnisse in Richtung der dänischen Minderheit gemacht (nachzulesen in meinem ersten Link), aber das war’s dann auch schon.

Ist auch dänisch eine Amtssprache in Deutschland?

Nein.

Gruß,

Malte.

Hi

Malte,

Zunächst mal hab ich als Quelle zwei Jahre meines Lebens, die
ich zu einem wesentlichen Anteil in einer Familie der
dänischen Minderheit verbracht habe.

Das reicht aber natürlich nicht…

stimmt :wink:

deshalb noch ein paar weitere
Quellen für Dich:

http://home.wxs.nl/~obd/obo/platt/1310268.asc (Sehr
umfangreich, zeigt aber genau auf, in welchem Umfang dänisch
in S-H Anwendung findet)

Oha, eine echte Hausaufgabe, aber auf einen solchen Link habe ich gewartet!

Unter „Deutschland-die verpasste Chance“, Absatz 5, steht:
„Dänisch gilt als Amts- und Unterrichtssprache (Verwaltung,
Gericht, Schule)“

Das ist so wie es dort steht falsch.Amtssprache ist deutsch.

Stimmt auch, deshalb habe ich die Frage,

Ist auch dänisch eine Amtssprache in Deutschland?

bezüglich meiner Quellenangabe, im Raum stehen lassen!
Meine Skepsis war also angebracht.
Auch wenn explizied nirgendwo zu lesen steht, „Dänisch ist eine Amtssprache in Deutschland“, so erhalte ich im zweiten Absatz bei
folgendem Link

http://www.net-lexikon.de/Daenische-Sprache.html

die Bestätigung der Richtigkeit, Deines postings.
Im dritten Absatz ist auch nur von „Minderheitensprache“ die Rede.

Gruß,

Rollifern