Sorge vor rechtlichen Untiefen

Hallo,

A und B überlegen noch. Wer von beiden und - überhaupt. Wie es so manchem von Euch sicher auch schon mal ergangen ist:

Es geht um eine bestimmte SACHE. Die Sache gehört beiden zu gleichen Teilen. Beide können die Sache aber NICHT zusammen nutzen. Beide fragen sich, wie gut können sich beide finanziell und gleichermaßen am besten stellen, wenn einer der beiden die Sache ganz für sich behält bzw. auf sich übertragen bekommt:

a) bei einer finanziellen Abstandszahlung (Einmalleistung) oder
b) eine regelmäßige Ausgleichzahlung für Fixkosten und sonstige Zinslasten + Differenz zum möglichen Verkaufspreis)
b) eine regelmäßige Ausgleichzahlung für Fixkosten und sonstige Zinslasten + anteilige Hälfte des möglichen Verkaufspreis)

Wie weit würden beide im Falle einer Einigung gesetzlich herangezogen werden?

Wer kann dazu was sagen? Für Meinungen und Ratschläge tausend Dank.

Gruß mki

Hallo,

48 ist die Antwort

Hallo

Wieso sollten sie gesetzlich herangezogen werden, wenn sie sich über irgendeinen Gegenstand einigen?
Oder geht es doch nicht um eine Sache, sondern um eine Freundin (mit Nachwuchs)?

Viele Grüße

Ja?! Ja, vielleicht…

Gruß mki

bei dieser informationslage gibt es genau eine richtige antwort: