Sorgentelefon

Hallo Experten,

mal angenommen, jemand wendet sich per E-Mail an eine Beratungsstelle.

Er wird im Laufe der Korrespondenz unter anderem gebeten, Angaben über bisher eingeschaltete Institutionen zu machen. Der Hilfesuchende hofft in seiner Not, daß die Institutionen eventuell bekannt sind und ihm dann konkreter geholfen werden kann.

Erst danach wird er mißtrauisch und fragt, ob die Angaben im Internet veröffentlicht werden. Daraufhin wird ihm per E-Mail zugesagt, daß seine Daten vertraulich behandelt werden.

Wenige Wochen später stellt er fest, daß seine Angaben über eingeschaltete Institutionen dennoch auf der Internet Homepage veröffentlicht wurden.

Nehmen wir also weiter an, der Hilfesuchende bittet, diese Informationen zu löschen, und erhält zur Antwort, daß er ja nicht nachweisen könne, daß die Angaben von ihm seien, schließlich würden sich täglich viele Menschen aus seiner Gegend an die Beratungsstelle wenden. Die Angaben sind jedoch derart charakteristisch und untypisch, daß der Hilfesuchende sicher ist, daß es sich zweifelsfrei um die eigenen Angaben handelt.

Mit welcher Argumentation könnte man den Anbieter der Internetseite abschließend überzeugen, die veruntreuten Informationen aus dem Online Angebot zu löschen?

LG, DJ