Ich habe hier mal eine Frage.
Nehmen wir mal an, eine Frau ist '97 geschieden worden.
Der Ex hat auf das Sorgerecht verzichtet und ist ins EU-Ausland (englischsprachig) gezogen.
Die Kinder sind einmal im Jahr für drei Wochen in den Sommerferien zu ihm geflogen.
Ansonsten hat kaum weiterer Kontakt stattgefunden.
Weder schriftlich noch fernmündlich.
Nun will der 14 jährige Sohn zu seinem Vater ziehen.
Ihm ist ein Auto versprochen worden . Er darf da jetzt schon den väterlichen Wagen fahren, mit Schusswaffen hantieren( mit Plastikgeschossen) und Alkohol trinken.
Das wurde von der Tochter bestätigt.
Hier in D muß er sich anpassen, es gibt feste Regeln usw…Also kein Wunder, wenn er zu seinem Vater will.
Der Sohn besucht hier in D. die 8 Klasse einer Realschule.
Meine Frage nun, kann der Vater per Anwalt und Jugendamt sein Sorgerecht wiedererlangen und den Umzug erzwingen?
Die Frau möchte, daß der Sohn hier seinen Schulabschluss macht.
Dann könnte er gehen.
Meine Frage nun, kann der Vater per Anwalt und Jugendamt sein
Sorgerecht wiedererlangen und den Umzug erzwingen?
Die Frau möchte, daß der Sohn hier seinen Schulabschluss
macht.
Dann könnte er gehen.
Was meint ihr??
Er kann einen Anwalt einschalten. Jederzeit ! Das ist sein
Vergnügen ! Das Jugendamt kann er um Hilfe bitten. Einem
Hilfeantrag muss von dort entsprochen werden.
Wenn nun aber diese Storys auf den Tisch des JA kommen,
werden die dort sofort die Schotten dicht machen !
Es ist auch egal, was Anwalt und Jugendamt meinen, es kommt
einzig und allein auf den beschluss des Gerichtes an.
Bei gericht kann er einen Antrag stellen. Wieder sein
Vergnügen. Der Richter wird die Sache eh erst mal auf die
lange Bank schieben.
Um dem Vater ne kleine Freude zu machen, wirst Du dann
im Laufe eines solchen Verfahren noch mal einfliessen
lassen, dass ein Gutachter / Psychologe gehört werden
sollte.
Bis das Gutachten beauftragt, erstellt und zugestellt ist,
dürfte die Realschuler erledigt sein.
Man darf in diesem Alter des Kindes nicht vergessen, dass
einerseits der Vater fehlt, andererseits der „grosse Freund“
gewünscht wird…
Bedenken muss man auch, dass der Umzug eines Kindes ins
Ausland so gut wie gar nicht durchgesetzt werden kann.
Habe von einem solchen Fall noch nie gehört !
Es werden keine Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit
„ins Ausland verschoben“.
Mach Dir keine Sorgen !
Wenn es zur Sache geht, brauchst Du Hilfe !
Mache daher Du schon die SChritte zum Jugendamt
und lasse die mal sagen, welcher Anwalt denn
vernünftig sein könnte.
Wenn Du im JA so vorträgst wie hier,
sind Dir alle Türen offen !
Jo, Frau wird wohl den Weg zum JA erst einmal gehen.
Dank für deine aufmunternden Worte.
Frau ist nämlich doch ganz schön in Sorge.
Weil der Sohn eben schon 14 ist und daher mit Sicherheit sein Wunsch ganz oben steht.
Werde zwischenzeitlich mal berichten, wie der Stand der Dinge ist.
Ich schließe mich den Ausführungen von Lambert an. Außerdem kann ich sagen: es kommt ganz selten vor, dass einem Elternteil die Sorge entzogen, dem anderen Elternteil gegeben und ein minderjähriges Kind aus seiner angestammten Umgebung gerissen wird. Das gibt es nur dann, wenn wirklich gravierende Gründe vorliegen, normalerweise wird ein Kind nicht aus seiner Umgebung gerissen und auch nicht einfach das Sorgerecht umgedreht.
D.h. juristisch kann man da ziemlich zuversichtlich sein (solange man nicht sein Kind verprügelt oder andere Dummheiten macht), der nervliche Aufwand ist da schon eher etwas härter