Nach Scheidung haben beide Personen das Sorgerecht und kommunizieren ausschließlich schriftlich. Kann eine Person von der anderen gezwungen werden, an einem persönlichen Gespräch (Jugendamt etc.) teilzunehmen?
Nach Scheidung haben beide Personen das Sorgerecht und
kommunizieren ausschließlich schriftlich. Kann eine Person von
der anderen gezwungen werden, an einem persönlichen Gespräch
(Jugendamt etc.) teilzunehmen?
Hallo erst mal, bitte die Netquette durchlesen:
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
grüssen ist immer nett
Zu deiner Frage: Nein, ausser die eine Person droht oder wendet Gewalt an, womit sich die eine Person wiederum strafbar machen kann.
grüsse
dragonkidd