Sorgerecht

Hallo und frohe Weihnachten!

Ich hätte mal eine theoretische Frage über das Sorgerecht einer Familie. Es handle sich um Mutter M, Vater V und Tochter T (glaub 9 Monate)… V+M+T sollen hier mal zusammen wohnen, allerdings nicht verheiratet, M hat das alleinige Sorgerecht. Wegen dem Sorgerecht ist also anzunehmen, dass V nichts zu melden hat, wenn M einen schlechten Tag hat (oder Monat oder gar Jahr). Dies könnte ja z.B an Weihnachten interessant sein, wenn V mit T zu den Großeltern möchte, aber M nicht zustimmt, aber V ohne T nicht gehen kann, da V auf T aufpassen muss, weil M z.B. arbeitet oder nach einem neuen, besseren V sucht.

Nun möchte dieser V das alleinige Sorgerecht, aber er geht davon aus, dass er bei seinem Vorhaben schlechte Karten hat - zumal wegen M, und außerdem entspricht es so nicht unbedingt dem Regelfall.
Welchen Rat kann man V geben, wenn er versuchen würde, das Sorgerecht an sich zu reißen? Er würde das nicht unbedingt aus Eigennutz machen, er würde es überwiegend aus Sorgen um T machen.

Angenommen, das Schicksal würde es mit V sogar noch gut meinen, und M macht den Fehler, dass sie gegen V mit Schlägen mehrmals tätlich wird. Würde das jemanden interessieren bzw. sich positiv auf sein Vorhaben auswirken? Dazu müsste V dies doch bestimmt auch zur Anzeige bringen (mal abgesehen davon, dass er dann ausgelacht wird, und auch keine Beweise hat)?
M behauptet zwar, dass sie T liebt, aber V kann oft genug beobachten, dass T nur ein Werkzeug von M gegen V ist. V soll auch schon beobachtet haben, dass M aggressiv und heftig gegen T reagiert, wenn T z.B. schreit, beißt oder zwickt. M soll allgemein sehr jähzornig sein und V muss an die fast alltäglichen Berichte in der Presse denken, wenn eine Mutter mal wieder nichts Besseres wusste, als Blumenkübel, Koffer und Kühltruhen zu füllen.

Wer wäre dann für V der Ansprechpartner? Jugendamt? Polizei? Beides? Wäre dann V „der Begünstigte“ oder casht das Jugendamt T?

Also, frohe Weihnachten und danke für Tips.

Hallo!

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht. Wollen Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, können sie gemeinsam vor dem Jugendamt oder einem Notar eine öffentlich beurkundete Erklärung abgeben, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Das alleinige Sorgerecht kann ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater eines Kindes nicht erhalten.

Eine andere Möglichkeit für einen mit der Mutter nicht verheirateten Vater eines Kindes, das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu erlangen, wäre, die Mutter des Kindes zu heiraten.

Abgesehen davon, dass ein Vater, auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist, verpflichtet ist, soweit möglich dafür zu sorgen, dass ein Kind, mit dem er zusammenlebt, keinen Schaden nimmt, kann er, wenn er feststellt, dass die Mutter dem Kind Schaden zufügt, ein Gespräch mit dem Jugendamt suchen. Bei schwerwiegenden Schädigungen des Kindes durch die Mutter kann der Vater auch bei dem Familiengericht anregen, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wird. Allerdings hätte das nicht zur Folge, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind erhält.

Gruß, Franz

Hallo!

Hallo und danke.
Ich glaube, der Vater hat sich das auch so in etwa zusammengereimt.

Nur:

…Bei
schwerwiegenden Schädigungen des Kindes durch die Mutter kann
der Vater auch bei dem Familiengericht anregen, dass der
Mutter das Sorgerecht entzogen wird. Allerdings hätte das
nicht zur Folge, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind
erhält.

ist nicht gerade im Sinne des Vaters (glaube ich). Er wollte wohl eher wegen der Gewaltbrereitschaft der Mutter das Sorgerecht incl. Tochter übernehmen, nicht die Tochter ans Jugendamt abgeben. Genau deswegen hat er wohl den Kopf zum wiederholten Male hingehalten und nicht die Mutter niedergestreckt. Ich glaube, er weiss, dass er sich nicht einmal zur Wehr setzen sollte, geschweige denn selbst die Hand zu erheben.
Er könnte sich auch vorstellen, dass er es mit Psychischen Problemen der Mutter probiert, da sie morgen nicht mehr weiss, was sie gestern gesagt hat (der Vater würde es mal pauschal als Geisteskrank beschrieben).

Hallo!

Selbstverständlich kann für den Vater ein handgreifliches Vorgehen gegen die Mutter nicht in Frage kommen, außer er könnte auf keine andere Weise einen Angriff der Mutter auf das Kind verhindern (Nothilfe).

Wenn wirklich deutliche Anzeichen für eine psychische Erkrankung der Mutter erkennbar sind, könnte der Vater mit einem Facharzt für Psychiatrie, einer psychiatrischen Klinik oder einem Psychotherapeuten sprechen. Eventuell könnte auch eine Kontaktaufnahme mit dem Amtarzt in Betracht kommen.

Gruß, Franz

Hallo

Selbstverständlich kann für den Vater ein handgreifliches
Vorgehen gegen die Mutter nicht in Frage kommen, außer er
könnte auf keine andere Weise einen Angriff der Mutter auf das
Kind verhindern (Nothilfe).

Wie ich das verstanden habe, ist sie öfters tätlich gegen ihn geworden.

Wäre es keine Möglichkeit, zunächst das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen?

Das ist doch nicht mehr so selbstverständlich, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.

MfG Simsy

Wäre es keine Möglichkeit, zunächst das gemeinsame Sorgerecht
zu beantragen?

Das ist doch nicht mehr so selbstverständlich, dass die Mutter
das alleinige Sorgerecht hat.

MfG Simsy

Hallo Simsy,
leider ist es manchmal so, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht nicht aufgeben will, zumindest nicht freiwillig. Geht dann um Dominanz, Vorherrschaft und Schwanzvergleich. Ich schrieb ja auch schon anfangs, dass das Kind nur als Werkzeug eingesetzt wird. Das beginnt dann manchmal schon bei der „Anschaffung“ eines Kindes. Der Mann wird dabei (ich meine in Fällen, wie in dem angenommenen bzw beschiebenen) nicht unbedingt gefragt, ob er zustimmt. Er wundert sich halt nur, wie es sein kann, dass die Frau angeblich auf ihre Tage wartet, aber nicht einmal eine neue Packung der Pille parat hat (Einsetzen der Blutung = 1. Pille).

Es kann also vorkommen, dass solche Mütter zwar zustimmen, wenn es darum geht, ob ein Termin beim JA ausgemacht wird, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, aber 10 Minuten vor Abfahrt wird dann (der erwartete) Streit angezettelt und die Kompetenz des Vaters wird in Frage gestellt.

Hallo d-Thommy

Geht dann um Dominanz, Vorherrschaft und Schwanzvergleich.

Wollte nur O.T. erwähnen, dass das nicht immer der Grund sein muss.
Wenn die sich (insbesondere in Erziehungssachen) zu schlecht verstehen, kann es auch sein, dass dadurch ein Hin- und Hergezerre des Kindes vermieden werden soll.

Es kann also vorkommen, dass solche Mütter zwar zustimmen,
wenn es darum geht, ob ein Termin beim JA ausgemacht wird, um
das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, aber 10 Minuten vor
Abfahrt wird dann (der erwartete) Streit angezettelt und die
Kompetenz des Vaters wird in Frage gestellt.

Uff, das klingt aber sehr frustrierend.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Bei
schwerwiegenden Schädigungen des Kindes durch die Mutter kann
der Vater auch bei dem Familiengericht anregen, dass der
Mutter das Sorgerecht entzogen wird. Allerdings hätte das
nicht zur Folge, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind
erhält.

Bestimmt nicht? Bei „Eltern im Internet“ steht folgendes:

"Stirbt die Mutter oder wird ihr das Sorgerecht entzogen, muss das Familiengericht die Sorge auf den Vater übertragen. Vorraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient. "

Allerdings müsste da schon einiges passieren bis einem das Sorgerecht entzogen wird.

Viele Grüße
Simsy

Hallo!

Hallo

Bei
schwerwiegenden Schädigungen des Kindes durch die Mutter kann
der Vater auch bei dem Familiengericht anregen, dass der
Mutter das Sorgerecht entzogen wird. Allerdings hätte das
nicht zur Folge, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind
erhält.

Bestimmt nicht? Bei „Eltern im Internet“ steht folgendes:

„Stirbt die Mutter oder wird ihr das Sorgerecht entzogen, muss
das Familiengericht die Sorge auf den Vater übertragen.
Vorraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient.“

Die vorstehenden Ausführungen, ein Zitat aus

http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5…

sind zutreffend. Danke für den Hinweis.

Meine Ausführungen waren unvollständig. Sorry! Es sollte heißen:

„Allerdings hätte das nicht zwingend zur Folge, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind erhält.“

Allerdings müsste da schon einiges passieren bis einem das
Sorgerecht entzogen wird.

Viele Grüße
Simsy

Gruß, Franz

Hallo

Danke für den Hinweis.

Gut, dann sind wir uns ja einig!

Allerdings müsste da schon einiges passieren bis einem das
Sorgerecht entzogen wird.

Wenn der Vater aber die ganze Zeit daran arbeiten würde, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wird, dann kann ich mir vorstellen, dass dies nicht als positiv angesehen würde.

Er sollte eher daran arbeiten, dass die Mutter die Erziehung gut hinkriegt.

Viele Grüße
Simsy