Sorgerecht

Hallo,
ich interessiere mich für Sorgerechtsstreite.

Wie ist das den - vor einem Jahr hat Frau A ihren Sohn auf die Welt bekommen.Der Vater hat sie in der Schwangerschaft sitzen gelassen, weil er kein Kind wollte. Dann fand er aber doch das interesse an seinem Sohn. Die beiden sind nicht verheiratet. Er hat die
Vaterschaftsanerkennung unterschrieben und auch dem alleinige
Sorgerecht für meine Freundin zugestimmt. Er durfte seinen Sohn
trotzdem jedes Wochenende besuchen kommen - sofern er und sie zeit
hatten. Frau A bekommt Hartz 4 und Elterngeld - sie geht
nicht mehr arbeiten. Nach langem hin und her bezahlt der Vater nun
Unterhalt für seinen Sohn - allerdings hätte Frau A auch
einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihm. Dies bezahlt er allerdings
nicht. Jetzt ist der Vater soweit, dass er das alleinige Sorgerecht
für seinen Sohn will. Er meinte „Wenn mir eh nichts mehr zum leben
bleibt, dann könnte ich ihn ja auch zu mir nehmen, da ich ja eh immer
mehr bezahlen muss bis er volljährig ist und wenn ich ihn bei mir
habe muss ich nicht mehr fragen ob oder wann ich ihn sehen darf“. Er
ist allerdings berufstätig und hat zwei Hunde (einer davon ist sogar
eine Kampfhundrasse - obwohl er total lieb ist). Er meinte, dass
seine Mutter dann zu ihm in die nähe zieht, und auf den kleinen
aufpasst, damit er dann weiterhin arbeiten gehen kann. Er hat Frau A
damit gedroht „du wirst schon noch sehen zu was ich alles
fähig bin“.

Besteht hier den überhaupt die Chance das er das Sorgerecht zugesprochen bekommt?! Meiner Meinung nach nicht.

Besteht hier den überhaupt die Chance das er das Sorgerecht
zugesprochen bekommt?! Meiner Meinung nach nicht.

Er hat das Sorgerecht der Mutter überlassen, da kann man nicht so einfach daher gehen und das Sorgerecht zurückfordern. Ich sehe keinerlei Erfolgsaussicht.

Aha - okay!

Aber er kann das Sorgerecht schon zurück fordern bzw. das gemeinsame Sorgerecht beantragen?!

Steht das irgendwo wo man das nachlesen könnte?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber er kann das Sorgerecht schon zurück fordern bzw. das
gemeinsame Sorgerecht beantragen?!

Beantragen kann er es. Dann muß er aber auch gute Gründe vorlegen, warum er die Sorgerechtssituation verändern will. So mal eben aus Lust und Laune kann man das Vormundschaftsgericht nicht beschäftigen.

Hallo,

Frau A sollte zu Ihrem Jugendamt gehen und sich dort kostenlos auf Ihre Situation genau zugeschnitten Rat holen.

Frau A sollte sich auch beruhigen, die Chancen, dass der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, sind i. d. R. nicht besonders hoch.

grüsse
dragonkidd

Hallo Lajana

Da Frau A und KV nicht verheiratet waren hat Frau A erstmal autmatisch das alleinige Sorgerecht. Dem geteilten Sorgerecht muß Frau A zustimmen und nicht der KV dem alleinigen von Frau A.

Die Wahrscheinlichkeit das der KV das Sorgerecht übertragen bekommt ist gleich 0 (meine Einschätzung)
Um Frau A das Sorgerrecht zu entziehen und auf den noch nie sorgeberechtigten Vater zu übertragen müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen.

cool bleiben und am besten gleich mal zum Jugendamt und die vorab informieren was der KV sich da ausmalt nur um nicht seinen Verpflichtungen nachkommen zu müssen :smile:

ist Bröselchens Meinung dazu