Sorgerecht

Guten Tag,

welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus einem gemeinsamen Sorgerecht für ein Kind, welches voraussichtlich (Elternteil 2 legt sich nicht fest) bei einem Elternteil 1 aufwächst, zunächst ganz sicher; das Elternteil 2 legt sich nicht auf regelmäßige Besuchstermine fest und wohnt ein Stück weit weg (andere Stadt)?

Elternteil 2 möchte das ggf.

Welches Recht hat Elternteil 1 auf das alleinige Sorgerecht? (Befürchtung, dass Elternteil nur „Kontrolle“ haben will aber kaum / keine Verantwortung tragen will.)

Danke

Welches Recht hat Elternteil 1 auf das alleinige Sorgerecht?

Sind die Elternteile miteinander verheiratet?

nein

nein

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html

Hallo

welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus einem gemeinsamen Sorgerecht für ein Kind, welches voraussichtlich (Elternteil 2 legt sich nicht fest) bei einem Elternteil 1 aufwächst, zunächst ganz sicher; das Elternteil 2 legt sich nicht auf regelmäßige Besuchstermine fest und wohnt ein Stück weit weg (andere Stadt)?

  1. Was bedeutet dieses ‚zunächst ganz sicher‘? Was ist zunächst ganz sicher und kann sich folglich später ändern?
  2. Wenn die Eltern sich nicht beide verbindlich um eine gute Erziehung bemühen wollen und nicht auch auf die nächsten 18 Jahre bereit sind, sich darüber zu verständigen, sehe ich in einem gemeinsamen Sorgerecht überhaupt keine Vorteile.

Angeblich sollen sich Männer zwar durch fehlendes Sorgerecht davon abhalten lassen, sich um ihre Kinder zu kümmern. Ich glaube das aber nicht so richtig (sofern die Mutter nicht das Vater-Kind-Verhältnis torpediert).

Viele Grüße

Hallo,

Bei nicht verheirateten, getrennt lebenden Eltern, wo der Vater sich schon vor der Geburt nicht festlegen kann wie alles laufen soll und anscheinend nur klar ist, dass die Mutter sich komplett um das Kind kümmern wird kann ich KEINEN Vorteil eines gemeinsamen Sorgerechtes erkennen.
Nachteile ergeben sich in Situationen wo der Vater über sein Sorgerecht Druck ausüben möchte. Wie gross die Mutter dieses Risiko einschätzt muss sie selbst wissen.

Ein gemeinsames Sorgerecht lässt sich jederzeit durch einen gemeinsamen Gang zum Jugendamt beantragen, los wird man es ausschliessich durch ein gerichtliches Verfahren.

Gruss
M.