Sorgerecht

Herr X., lebt seit ca. 5 Jahren 60 km, von seiner geschiedenen Frau und dem gemeinsamen Kind 7 J., entfernt.
Frau X. kümmert sich seit dieser Zeit fast ausschließlich allein um das gemeinsame Kind, der Kindsvater taucht ab und zu mal auf, nimmt dann das Kind für ca. 2 Stunden, geht mit dem Kind einkaufen (meist Lebensmittel für sich) und ein sinnloses Spielzeug für das Kind.
Frau X. fordert Herr X. auf sich gefälligst mehr an der Erziehung zu beteiligen und evtl. auch mal Kleidung und Schulsachen für das Kind zu kaufen.
Frau X. ist der Meinung das Herr X. mit dem Spielzeug sein Kind „kaufen“ will.
Der neue Freund von Frau X. kümmert sich sehr liebevoll um das Kind und unterstützt Frau X. bei der Erziehung.
Er macht Hausaufgaben mit dem Kind, spielt mit dem Kind und kauft auch Kleidung und Schulsachen wenn Frau X. mal knapp bei Kasse ist.
Herr X. zahlt keinen Unterhalt da er von Geburt an Arbeitslos ist und nicht wirklich den Eindruck macht mal arbeiten zu gehen.
Frau X. würde ihm gern das Sorgerecht entziehen lassen, da Herr X. sich auch nicht wirklich für sein Kind interessiert (kommt nicht mal zum Geburtstag des Kindes zum gratulieren bzw. ruft nicht mal an, fragt nicht nach dem Zeugnis des Kindes bzw. frag auch nicht nach wie es in der Schule läuft, weder bei Frau X. noch bei seinem Kind).
Welche Chancen hätte Frau X. bei einem Sorgerechtsstreit ?
Kann Frau X. Herr X. zwingen sich um sein Kind zu kümmern wenn es das Kind will ?
Welche Rechte und Pflichten hat Herr X. die ihm Frau X. unterbreiten könnte damit sich der ganze Sachverhalt ändert ?
Bei der Freundin von Frau X., ebenfalls alleinerziehend, kommt der Kindsvater alle 14 Tage und nimmt das Kind für ca. 3 Stunden.
Gibt es dazu eine Regelung ?

Danke

Frau X. fordert Herr X. auf sich gefälligst mehr an der
Erziehung zu beteiligen und evtl. auch mal Kleidung und
Schulsachen für das Kind zu kaufen.

Und was sagt Herr X dazu?

Frau X. ist der Meinung das Herr X. mit dem Spielzeug sein
Kind „kaufen“ will.

Und was sagt Herr X dazu?

Der neue Freund von Frau X. kümmert sich sehr liebevoll um das
Kind und unterstützt Frau X. bei der Erziehung.
Er macht Hausaufgaben mit dem Kind, spielt mit dem Kind und
kauft auch Kleidung und Schulsachen wenn Frau X. mal knapp bei
Kasse ist.
Herr X. zahlt keinen Unterhalt da er von Geburt an Arbeitslos ist

Das sind die meisten :smile:

und nicht wirklich den Eindruck macht mal arbeiten zu gehen.

Frau X. würde ihm gern das Sorgerecht entziehen lassen,

Aha!

da Herr X. sich auch nicht wirklich für sein Kind interessiert
(kommt nicht mal zum Geburtstag des Kindes zum gratulieren
bzw. ruft nicht mal an, fragt nicht nach dem Zeugnis des
Kindes bzw. frag auch nicht nach wie es in der Schule läuft,
weder bei Frau X. noch bei seinem Kind).
Welche Chancen hätte Frau X. bei einem Sorgerechtsstreit ?
Kann Frau X. Herr X. zwingen sich um sein Kind zu kümmern wenn
es das Kind will ?
Welche Rechte und Pflichten hat Herr X. die ihm Frau X.
unterbreiten könnte damit sich der ganze Sachverhalt ändert?

Inwiefern ändert? Er soll sich mehr kümmern?!

Bei der Freundin von Frau X., ebenfalls alleinerziehend, kommt
der Kindsvater alle 14 Tage und nimmt das Kind für ca. 3
Stunden.

Ob das einen Unterschied macht? Wie wäre es mit „Freitags holen, Sonntags zurück bringen und in den großen Ferien 2 Wochen mit in den urlaub nehmen!“?

Gibt es dazu eine Regelung?

Eine Regelung für was? Soll es um die Entziehung des Sorgerechts gehen oder darum dass der Vater sich mehr kümmert? Oder beides?

Bitte!

Hallo,

üblicherweise sehen es die Gerichte so, dass Kinder (in diesem Alter) das Recht haben, bei dem nichtbetreuenden Elternteil (mindestens) das Wochenende von Freitag bis Sonntag Abend zu verbringen.

Das gilt auch für das Kind der Freundin von Frau X.

Nur ein paar Stunden alle paar Wochen ist ein Unding. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich Herr X mehr um das Kind kümmert und in die Erziehung einbindet, wenn er auch diesen Minimalumgang hat.

Das lässt sich mit dem Jugendamt als Vermittler evtl. regeln. Herr X bekommt für diese Umgangszeiten, wenn sie stattfinden, dann entsprechend mehr Geld (plus Fahrtkosten) von Hartz IV .

Evtl. gab es vor der Zeit des neuen Freundes von Frau X. ja Vorkommnisse die Herrn X die Kontakthaltung damals so erschwerten, dass er bis jetzt möglichst den Kontakt vermeidet.

Schon alleine die Unterstellung, dass der Vater mit Geschenken das „Kind kaufen will“ zeigt, dass ihm von vornherein nur Schlechtes unterstellt wird. Geschenke für sein Kind kaufen oder mitbringen ist für mich das selbstverständlichste auf der Welt (und machen bestimmt der „Neue“ und die Mutter auch ab und zu).

Außerdem würde ihm das Hartz-IV-Amt die Fahrtkosten zum „kurz mal“ beim Kindergeburtstag vorbeizuschauen nicht bezahlen. Auch werden ungeregelte Umgangszeiten von den Ämtern normalerweise nicht bezuschusst.

Ein Sorgerechtsentzug wird nicht funktionieren - warum sollte der überhaupt stattfinden? Das Kind hätte davon keinen Vorteil. Der „Neue“ hätte auch vom alleinigen Sorgerecht der Mutter keinen Vorteil - wobei dem seine Interessen spielen eh keine Rolle.

Wenn der Vater keinen Unterhalt bezahlt, wird die Mutter wohl vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss bekommen. Das Jugendamt prüft dann, die Zahlungsfähigkeit und vor allen Dingen die Zahlungswilligkeit. Unterhalt hat generell sowieso NICHTS mit dem Sorgerecht und/oder Umgangsrecht zu tun.

Frau X sollte sich im Interesse vom Kind - z. B. übers Jugendamt - darum kümmern, dass sich der Vater ums Kind kümmert. Dabei spielt der Wille des Kindes kaum eine Rolle. Sie schickt das Kind ja auch in die Schule, wenn es nicht will.

Gruß
Ingrid