Sorgerecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte hier den Fall meines Schwagers schildern:
Er hat zwei Söhne, 5 und 3 Jahre mit seiner ehemaligen Freundin. er hat das geteilte Sorgerecht.
Mein Schwager saß bis vor einem halben Jahr für 6 Monate im Gefängnis, wegen Drogenbesitzes. Die Beziehung scheiterte schon vorher. Seitdem nimmt er keine Drogen mehr (nachweislich). Zudem hat er die "Schmetterlingskrankheit, seine Nieren sind durch die Krankheit zerstört, er muss dreimal in der Woche zur Dialyse und gilt als schwerbehindert, kann aufgrunddessen nicht arbeiten, bezieht Rente. Um seine Kinder kümmert er sich liebevoll, hat diese während der Beziehung mit der Mutter auch betreut, da er ja zuhause war. Nun ist er seit vier Monaten mit meiner Schwägerin zusammen, sie ist 18, er ist 30. Seitdem lässt ihn die Mutter der kinder nicht oder nur nach viel Streit die Kinder sehen, er hat erfahren, dass sie jetzt das alleinige Sorgerecht beantragen will. Geht das so einfach? Hat er die Chance, dies zu verhindern, ohne Gerichtsprozess und Anwalt? Oder wird das vorraussichtlich eine böse Schlammschlacht?
Danke für Infos,

Mfg, Eva

Liebe Eva,

alleiniges Sorgerecht erhält die Mutter der Kinder vorm Familiengericht. Hier sollte dein Schwager über einen Anwalt vertreten sein. Ein Anwalt, wenn er gut ist, bring auch Ruhe in die Auseinandersetzung (Ich bin selber kein Anwalt). Kosten könenn über Prozesskostenhilfe übernommen werden, falls das Geld knapp ist. Würde empfehlen, dass dein Schwager mit der Mutter redet, denn vielleicht beruhigt sich die Situation noch. Das wäre sicherlich das beste für die Kinder. Geht das nicht kann sich dein Schwager an das Jugendamt wenden, die können bei der Vermitllung zwischen Vater und Mutter helfen.
Es ist sicherlich nicht so einfach möglich für die Mutter, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Die Gerichte tendieren grundsätzlich zum gemeinsamen Sorgerecht. Aber dein Schwager muss sich absolut korrekt verhalten, konstruktiv und konfliktvermeidend. Seine Vergangenheit spielt mit rein.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Astrid

Liebe Eva,

wenn die Mutter des Kindes das Alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beimm Familiengericht bereits beantragt hat, dann wird es ohne Gerichtsprozess nicht gehen, da das Gericht gehalten ist, eine Entscheidung zu treffen. Und wenn ein Prozess anhängig ist, dann sollte er sich dringlichst auch einen Anwalt nehmen - das würde selbst ich machen, obwohl ich mich auskenne.
Sollte Ihr Bekannter nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, dann kann er beim zuständigen Amtsgericht einen so genannten „Beratungshilfeschein“ beantragen, mit dem eine anwaltschaftliche Erstberatung möglich ist. Der anwalt kann dann auch Prozesskostenhilfe für ihn beantragen.

Allerdings wird bereits hier die Frage geklärt, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
DAS wiederum ist schwer zu sagen. Generell geht der Gesetzgeber davon aus, dass die gemeinsame Sorge für das Kind die beste aller Alternativen ist. Deshalb haben die beiden derzeit auch kein „geteiltes Sorgerecht“, sondern genau das Gegenteil: „Gemeinsames Sorgerecht“. Da die beiden offenbar zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, ist dieses nur dann möglich, wenn mit Zustimmung der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.

Das gemeinsame Sorgerecht darf nur dann einem Elternteil entzogen werden, wenn das „Wohl des Kindes“ das unbedingt erforderlich macht. Das ist bei Drogengeschichten natürlich immer so eine Sache und es gibt sehr unterschiedliche Rechtsprechungen dazu.

ABER: Vielleicht kann man versuchen, derr Mutter klar zu machen, dass der Gesetzgeber mit der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1996 ein weiteres, vom Sorgerecht völlig unabhängiges Rechtsinstitut eingeführt hat: Das Umgangsrecht. Und Achtung: DAS haben nicht vorrangig die Eltern, sondern das hat das Kind selbst: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (§ 1684 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch)
Das heißt: Selbst wenn es Ihr gelänge, das sorgerecht entziehen zu lassen, weil dabei natürlich auch Aspekte der bisherigen Lebensführung eien Rolle spielen können, wird es ihr nur schwer gelingen, den Umgang ganz zu untersagen. Dafür ist das Umgangsrecht zu hoch aufgehängt.

Aber das wichtigste will ich euch zum Schluss sagen: Generell sollte alles vermieden werden, was Streit zwischen den Elternteilen provoziert oder vertieft. Denn einem Kind brignt ein umgang natürlich auch nichts, wenn er mit der Polizei durchgesetzt werden muss. Oder wenn die Eltern dann jeweils in der Zeit, in der sie das Kind haben, nur übereinander herziehen.
Deshalb wäre das sinnvollste und wichtigste, eine Aussprache herbeizuführen.
Man muss bei allen Sorgerechtsstreitigkeiten immer auch sehen, was dazu führt, dass der eine dem anderen plötzlich das Sorgerecht entziehen will, obwohl es doch vorher jahrelang gemeinsam okay war: Meist sind das verletzte Eitelkeit, Eifersucht und der aus enttäuschter Liebe erwachsende Wunsch, dem anderen zu schaden. Wichtig ist, dass jemand mit an Bord kommt, der beiden Elternteilen möglichst neutral als Ansprechpartner zur Verfügung steht und der ihnen klar macht, dass sie ihre kleinkarierten eigenen Rachegelüste hintenanstellen müssen, wenn sie ihrem Kind dienen wollen - denn das Kind wird auch nach einer Trennung immer beide Bezugspersonen lieben.

Mein Rat an Ihren „Schwager“ (ich wäre da doch ein wneig vorsichtig nach so kurzer Zeit): Er soll sich beim Jugendamt beraten lassen. Diese Beratung zur Elternsorge und zum Umgang steht im gem. § 18 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch) zu. Viele Jugendämter vemrmtteln dann auch z.B. Mediatoren, die den Eltern bei dieser schwierigen Thematik neutral helfen.

Sollte es weitere Fragen geben, dann stehe ich natürlich weiter zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Matthias.

Hy Eva,
heutzutage wird von Gericht aus schon allein zugesehen, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Jedoch bei Drogengefahr sieht das anders aus. Das kommt auf die Entscheidung des Richters an.
Es kann eine Schlammschlacht geben. Jedoch sollte er lieber vorsichtig argumentieren und ruhig bleiben.
Im Internet gibt es viele Möglichkeiten sich zu informieren, wie man mit Gesetzen argumentiert.
HOffe und wünsche Euch Glück!
PS: Immer mit Liebe zu den Kindern argumentieren und die Kids fragen!
LG Conny

Hallo
Das hört sich nicht einfach - genauer gesagt sogar schwierig an - da ja (nach meinem Erachten) auch das Strafrecht mit in Betracht gezogen werden kann bzw. muss.
Mit dieser Vorstrafe und dem Grund dafür könnte die Kindsmutter schon etwas anstreben… ob mit oder ohne Erfolg kann ich nicht sagen.
Ohne rechtliche Unterstützung - im Vorfeld sicher auch durch das zuständige Amtsgericht (hierbei die Rechtshilfestelle mit den Rechtspflegern) - wird es sicherlich schwierig und auch die - nicht gewollte - Schlammschlacht…
Ich würde auf jeden Fall dort um Hilfe und Rat ersuchen.
Viel Erfolg
Christian

Er hat zwei Söhne, 5 und 3 Jahre mit seiner ehemaligen
Freundin. er hat das geteilte Sorgerecht.
Das Sorgerecht wird meist gemeinsam ausgeübt und nur dann an einen alleine vergeben, wenn eine Absprache nicht mehr möglich ist - einer ganz ausfällt. Selten!

Mein Schwager saß bis vor einem halben Jahr für 6 Monate im
Gefängnis, wegen Drogenbesitzes. Die Beziehung scheiterte
schon vorher. Seitdem nimmt er keine Drogen mehr
(nachweislich). Zudem hat er die "Schmetterlingskrankheit,
seine Nieren sind durch die Krankheit zerstört, er muss
dreimal in der Woche zur Dialyse und gilt als schwerbehindert,
kann aufgrunddessen nicht arbeiten, bezieht Rente.

Kinder wohnen nicht bei ihm - er sollte eine Umgangsregelung per Mediation versuchen - muss er selbst bezahlen, Freundin / Mutter muss mitgehen… Sollte er versuchen umzusetzen - und sich überlegen, warum Mutter so reagiert - wollte sie ihn zurück? Ist sie einsam und daher eifersüchtig?
Um seine

Kinder kümmert er sich liebevoll, hat diese während der
Beziehung mit der Mutter auch betreut, da er ja zuhause war.
Nun ist er seit vier Monaten mit meiner Schwägerin zusammen,
sie ist 18 - sehr jung - daher vom Jugendamt aus schwierig - trotzdem hier den Kontakt suchen…, er ist 30. Seitdem lässt ihn die Mutter der kinder
nicht oder nur nach viel Streit die Kinder sehen, er hat
erfahren, dass sie jetzt das alleinige Sorgerecht beantragen
will. Geht das so einfach? Hat er die Chance, dies zu
verhindern, ohne Gerichtsprozess und Anwalt? Oder wird das
vorraussichtlich eine böse Schlammschlacht?

Wahrscheinlich Schlammschlacht - wenn er keine Möglichkeit findet mit der Mutter ins Gespräch zu kommen und sie dazu zu bringen sich auf Regelungen einzulassen…
Gruß Petra Dahl

Danke für Infos,

Mfg, Eva

Ob es eine Schlammschlacht wird, hängt sehr von allen Beteiligten ab und ist vorab schwer zu sagen. Sorgerechtsentzug ist aber generell sehr schwierig durchzusetzen, nur bei schwerwiegenden Problemen und wenn das Kindeswohl nachweislich gefährdet ist. Nach deiner Schilderung besteht das Problem erst seit der Vater eine neue Freundin hat. Wie begründet die Mutter ihren Sinneswandel? Empfindet sie die neue Freundin als Bedrohung für ihre Kinder, dann muß sie dafür ja Gründe angeben. Den Antrag auf Änderung des Sorgerechts muß man beim Familiengericht stellen, dann gibt es erstmal Gespräche beim Jugendamt um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Nur wenn in allen außergerichtlichen Instanzen keine Einigung zustande kommt, muß das Gericht entscheiden. Sowas kann sich aber sehr lange hinziehen und ist sehr von dem Mitwirken der Beteiligten abhängig. Am besten sollte man sich vorher an eine Beratungsstelle oder an das Jugendamt wenden (ist aber oft überlastet). Ohne Kenntnis der Fakten ist hier schwer etwas zu raten. Es ist jedenfalls nicht einfach, jemandem das Sorgerecht entziehen zu lassen.

Hallo,

die Mutter ist sehr wankelmütig, jetzt hat sie angerufen, damit er die Kinder am Samstag zu sich nimmt (Geburtstag vom Kleinen!), weil sie gerne ausgehen möchte. Hat aber den Kids erzählt, „Papa vergisst euch eh wieder…“ obwohl dass, zumindest seit ich ihn kenne, noch nie vorgekommen ist. Ich glaube, sie hätte ihn gern zurück und ist eifersüchtig. Finde es unmöglich, dass das auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird! Aber es ist natürlich sehr schwer für den, der die Kinder nicht hat, mit diesen ständigen Meinungsänderungen und Launen der Mutter umzugehen… Blöde Situation.

Danke für die vielen guten ratschläge!

Hallo,
ja, eine blöde aber keine seltene Situation. Oft wird der Streit der Eltern nach der Trennung auf dem Rücken der Kinder fortgeführt und sie als Druckmittel mißbraucht. Um das nicht eskalieren zu lassen, sollte man sich rechtzeitig professionelle Hilfe dazu holen. Oft ist es schon sehr heilsam, wenn von neutraler aber erfahrener Seite beiden Partnern vor Augen geführt wird, was ihre Rechte und Pflichten den Kindern gegenüber sind. Wenn die Kindesmutter den Kontakt zum Vater gegen den Willen der Kinder ständig verhindert ohne dass dafür Gründe bestehen, dann kann das Sorgerecht für sie eingeschränkt werden. Im Focus steht dabei immer das Kindeswohl. Wie schon gesagt, ist es oft auch für die Richter schwierig die Gesamtsituation zu beurteilen, zumal wenn die Kinder noch so klein sind und sich schlecht selbst äußern können. Aber ich würde auf keinen Fall tatenlos zusehen und mich den Launen der Kindesmutter aussetzen. Man sollte mit dem Jugendamt eine verbindliche Umgangsregelung festlegen, an die sich alle halten müssen. Wenn es einer dann nicht tut, hat man eine Grundlage auf der man diskutieren kann. Solange es keine Festlegung gibt, kann jeder machen was er will und das ist immer schlecht.

Viel Glück für deinen Schwager!

hallo eva,

entschuldige die späte antwort, mein rechner wurde neu gemacht, da ist deine anfrage irgendwie untergegangen.

klar hat die mutter die möglichkeit, die alleinige sorge zu beantragen - dafür braucht sie allerdings gute, nachweisbare gründe. verhindern kann dein schwager das nur im persönlichen gespräch mit der mutter und bei bereitschaft über eine EFB (erziehungs- und familienberatungsstelle), die kostenfrei arbeiten. ansonsten ist der rest wirklich vom verhlaten der eltern abhängig.

hilft dir das etwas weiter?

svenja