Hallo zusammen… die mein Anliegen richte ich an verschiedene Experten um möglichst viele Meinungen und Tips zu bekommen…
Es geht um das Sorgerecht / Aufenthaltsrecht meines Sohnes (jetzt 11 Monate)
Zur Geschichte:
Mein Sohn kam auf die Welt und meine Parnerin (also nicht verheiratet)und ich haben schriftlich beim Amt das Gemeinsame Sorgerecht beantragt. Vor 4 Wochen trennte sich meine Partnerin von mir. Von heute auf morgen war sie weg mit meinem Sohn. ca. vor einer Woche sagte zeigte sie mir, dass sie erneut schwanger ist. Auf meine Nachfrage von wem erklärte sie mir zig mal dass ich natürlich der Vater bin. sie hätte niemals mit irgendjemand was angefangen… heute dann nach dem Arztbesuch die Kurze SMS… Sorry bist nicht der Vater ich habe mich verrechnet…
So kam jetzt nach und nach raus, das sie in der letzten Woche unserer Beziehung in eine andere Stadt gegangen ist um dort zu feiern und dort ist dann wohl auch passiert das sie schwanger wurde…Nach und nach ergab sich auch das mir bekannt wurde dass sie seit zwei Jahren regelmäßig betrügt.
Mir geht es jetzt in erster Linie um mein jetztiges Kind (11mon)
Ich habe Angst um meinen Sohn. Ich denke sie ist Charakterlich nicht geeignet sich ausreichend um ihn zu kümmern. Ertsrecht wenn ein zweites kommt weiss ich dass sie überfordert sein wird.
Deswegen meine Frage: Wie kann ich eine Charakterliche nichteignung begründen.
Ich nenne jetzt einige Sachen die in meinen Augen nicht in Ordnung sind:
- Rauchen vor dem Kind
- Das Kind hat keine Badewanne in der jetztigen Wohnung
- Es hat ständig ausschlag am Hintern und ist fast dauerhaft erkältet
Zu Ihrer Person:
- Keine Schulbildung
- Keine Ausbildung
- Keine eigene Wohnung, derzeit bei Ihrer Mutter (dort Rauchen alle)
- Kein Führerschein (Was passiert wenn der kleine dringend zum arzt muss???)
-Sie possiert im Internet auf Bildern mit Bierdosen und Kippe im Mund - Sie bietet sich auf zig Chatseiten zum Flirt oder sonstiges an
- Sie prahlt im Internet das sie mit Mitgliedern dieser Chatseite sex hatte
- Sie ist auch nach meinen Erfahrungen nicht fähig einen Haushalt zu führen
- Sie ist Harz 4 Empfängerin und hat drei !!! Handyverträge
- und das leben besteht aus Party und nochmal Party.
Zu meiner Person Kurz:
Ich bin derzeit nicht in der Lage das Kind bei mir zu haben. Ich denke das man mich aufgrund meiner Beruflichen Situation sowie auch Schulden mich einstuft.
Dessen bin ich mir bewusst. Mein Wunsch wäre es das Aufenthaltsrecht an meine Eltern / es sind auch die Paten des Kindes zu übertragen. Dort hat er alles. und wird Rundherum versorgt. Dies soll natürlich nur solange geschehen bis meine Situation wieder gefestigt ist.
Deswegen meine Frage… was muss dafür gegeben sein um das Aufenthaltsrecht des Kindes auf seine Großeltern / Paten zu übertragen
Vielen Dank für die Hilfe