Sorgerecht

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo meine Schwester ( Wohnhaft in Stuttgart)geht für 1 Jahr nach Afrika und möchte mir ( Wohnhaft in Hamburg) das vorläufige Sorgerecht übertragen weil die 2 Kinder im Alter von 7- 9 JAhren nicht mit gehen können.

Können sie mir da den Ablauf etwas erklären ? Muss ich dafür nach Stuttgart reisen ?

LG Floriane

Liebe Floriane,
das ist etwas wenig an Information. Wo sollen die Kinder leben? Wer hat noch das Sorgerecht?
Gibt es einen Vater ?
Warum setzen sich nicht alle Beteiligten an einen Tisch und besprechen das beste Vorgehen?
Bei Streit kann man ja zunächst auch mal das Jugendamt um Rat fragen, oder einen Rechtsanwalt.
LG
Charlotte

Hallo meine Schwester ( Wohnhaft in Stuttgart)geht für 1 Jahr
nach Afrika und möchte mir ( Wohnhaft in Hamburg) das
vorläufige Sorgerecht übertragen weil die 2 Kinder im Alter
von 7- 9 JAhren nicht mit gehen können.

Können sie mir da den Ablauf etwas erklären ? Muss ich dafür
nach Stuttgart reisen ?

LG Floriane

Hallo, die Kinder sollen für 1 Jahr bei uns in Hamburg wohnen.

Meine Schwester geht gemeinsam mit ihrem Mann nach Afrika. Beide hatten bisher das Sorgerecht

Für die Zeit ihres Weggangs wollen sie uns das Sorgerecht übertragen

Hallo ,
ich nehme an, die Schwester hat das alleinige Sorgerecht. Vorläufiges Sorgerecht ist mir nicht so geläufig. Was soll das sein? Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht. Und zwar zum Wohle des Kindes. Das Familiengericht wird oder muss das Jugendamt hinzuziehen. Gibt es da schon Kontakte? Das Jugendamt wird fragen, warum die Mutter die Kinder nicht mitnehmen kann und warum sie dann ohne Kindern nach Afrika gehen will.
Warum wollt ihr am Sorgerecht etwas ändern? Das Sorgerecht kann nicht nach Belieben hin und her geschoben werden. Halte ich für wenig günstig. Habt ihr über eine Generalvollmacht nachgedacht? Übern Notar, ist auch rechtsverbindlich und das Jugendamt und das Gericht sind außen vor.
Zuständig ist übrigens immer das Gericht, wo die Kinder wohnen, also Stuttgart.

Gruß

Michael

Hallo,
das hört sich ja einfach an, wenn ihr alle damit einverstanden seid.
Ich würde einfach mal beim JA anrufen und mich erkundigen, wie man in einem solchen Fall vorgeht.
Irgendetwas schriftliches braucht ihr sicher, damit ihr handeln könnt, wenn es mit den Kindern mal Probleme (Krankheit, Schule…) gibt.
Glaube kaum, dass ihr deswegen nach Stuttgart reisen müßt. Das ist dann ja auch Sache der Eltern, das zu regeln.
Die andere Frage, die sich stellt, ist natürlich, wie die Kinder damit zurecht kommen.
Wie vertraut seid ihr euch, werden sie unter dem Schulwechsel leiden, werden sie die Trennung von den Eltern verkraften können …
Viele Grüße
Charlotte

Hallo Floriane,

das ist gar nicht so kompliziert:

Das Familiengericht kann das Sorgerecht für Pflegekinder ganz oder teilweise übertragen wenn ein Kind für längere Zeit in der Pflegefamilie lebt (§ 1630 III BGB).

Den Antrag hierzu können die Eltern oder die Pflegeeltern stellen. Wird der Antrag von den Pflegeeltern gestellt, benötigt man die Zustimmung der Eltern. Diese Möglichkeit der freiwilligen Übertragung des Sorgerechts bietet sorgeberechtigten Eltern und Pflegeeltern die Chance, für klare Vertretungsverhältnisse zu sorgen und Unklarheiten im Hinblick auf die Vertretung in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu vermeiden.

Sie schließt gleichzeitig aus, dass Teile des Sorgerechts per Vollmacht pauschal von den Eltern auf Pflegefamilien übertragen werden. Eine einfache Übertragung per Vollmacht ist vom Gesetzgeber nicht gewollt, da das Sorgerecht in erster Linie eine Sorgepflicht gegenüber dem Kind ist, der man sich nicht durch eine einfache Erklärung entziehen können soll.

Wenn die Eltern die Rückübertragung des Sorgerechts verlangen, muss das Gericht dem Antrag stattgeben, es sei denn, es liegen Gründe für den Entzug des Sorgerechts vor.

In eurem Fall heißt das: Antrag ans Familiengericht am Wohnsitz des Kindes stellen. Das sollten die Eltern tun. Hier ist wichtig: Hat Deine Schwester die alleinige elterliche Sorge oder gibt es da noch einen Mann (den Vater)? Der könnte ebenfalls sorgerecht haben - das darf dann auch in Familienpflege nur gemeinsam ausgeübt werden.

Alles Liebe erstmal - wenns weitere Fragen gibt, dann melde Dich gerne nochmal!

Matthias.

Liebe Floriane,

leider kenne ich mich in einer derartigen Situation nicht aus. ich würde euch empfehlen einfach beim Jugendamt mal nachzufragen.

Gruß, Astrid

Hi,
also nach Stuttgart brauchst du nicht zu ziehen. Die Kinder können zu dir ziehen. Die Mutter muß beim Jugendamt bescheid geben, dass sie alle Vollmachten dir überträgt für 1 Jahr und auch das Sorgerecht, damit du Handlungsgewalt hast. So auch im Krankenhaus und Arztbesuche, sonst hast du nämlich gelust.
In der Regel macht da das Jugendamt keine probleme! Die Kinder (wie alt sind sie?) werden meist auch gefragt, ob sie zu dir möchten oder nicht.
Also nix wie zum Jugendamt, die sind in der Regel sehr nett. Mein Sohn ist selbst zum Jugendamt mit 14 und hat dort angegeben, dass er nicht mehr bei seinem Vater wohnen möchte und zu mir zieht.
In der Regel gibts da keine Probleme. Natürlich wird auch erst nach dem Vater der Kinder gefragt.
Hoffe dir geholfen zu haben.
MFG

Hallo,

theoretisch genügt eine Vollmacht für diese Zeit, am besten beim Notar machen lassen. Das kann jeder Notar machen, zusammentreffen müssen sie dafür mit ihrer schwester natürlich schon. Die kinder müssen für die zeit ja auch bei ihnen gemeldet sein.

guß, kathatr