Sorgerecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ersteinmal: vielen Dank für deine Hilfe!
folgender Fall:
Ein Mann betrügt seine Frau (Frau 1) mit einer anderen Frau (Frau 2). Frau 2 wird von ihm schwanger. Frau 1 und der Mann wollen schon lange ein Kind haben und Frau 2 möchte das Kind nicht behalten. Nun einigen sich Frau 1 Frau 2 und der Mann, dass Frau 2 das Kind austrägt und es dann Frau 1 und dem Vater gibt. Also überträgt Frau 2 dem Vater VOR DER GEBURT das Sorgerecht. Frau 1 möchte das Kind adoptieren. Nach der Geburt des Kindes jedoch entscheidet sich Frau 2 dagegen das Kind an Frau 2 und den Vater zu geben.
folgende Fragen:
Wann könnte Frau 1 das Kind adoptieren?
Kann Frau 2 dem Mann das Sorgerecht einfach so übertragen? (vor/nach der Geburt)
Welche Chancen hat Frau 2 das Sorgerecht wieder zu bekommen?
Wer bekommt das Kind nach der Geburt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo
Also ich kann hier keine rechtliche Beratung ersetzen nur so antworten, wie es mein Rechtsbewußtsein darstellt.
Frau 1 hat garkeine Rechte und Pflichten.
Die Frau 2( Kindesmutter) kann das Sorgerecht mit dem Kindesvater teilen.Sie kann es auch gnz auf den Kindesvater übertragen,aber warum sollte sie dies tun. An ihrer Stelle würde ich mit dem Kindesvater die gemeinsaame Sorge ausüben und dann können doch die Eltern entscheiden, in welchem Haushalt das Kind leben soll. Vereinbarungen über den Umgang sollten getroffen werden, damit hält sich die Kindesmutter die Tür zu Ihrem Kind offen. Die Sorgerechtserkkärung macht man auf dem Jugendamt. Es gibt bestimmt viele rechtliche Winkelzüge, die einen Elternteil um das Sorgerecht bringen können, aber all das geht meistens zu Lasten des Kindes.

Leider geht durch diese Anfrage nicht hervor, wer hier Auskunft haben möcht. Der Frau 1 kann ich nur sagen, sie kommt ohne Zustimmung der Mutter nicht an das Kind. Der Vater kommt ohne die gemeinsame Sorge auch nicht an das Kind und Frau 2 sollte ihr Kind erst mal auf die Welt bringen, wenigstens den Mutterchutz nutzen um sich über alles klar zu werden. Die Sorge zu teilen wäre vielleciht besser, als die gesamte Sorge dem Vater ganz zu überlassen. Solange über Jugendamt oder Anwalt noch nichts gemacht wurde, kann Frau 2 sich alles noch reichlich überlegen und jederzeit Ja/Nein sagen. Die variante mit der gemeinsamen Sorge, erfordert viel Toleranz und gegeneitige Achtung um das kind nicht zu verletzen. Wir haben damit eine super schöne Erfahrung gemacht. 4 Jahre und 3 Monate lebte mein Enkel bei seiner Mutter und kam jede Wochenende und im Urlaub zum Papa. Seit 7 Monaten wohnt er bei seinem Papi, hat die KITA gewechselt und beucht Mama am Wochenende. In der KITA hhat uns die Leiterin gesagt, das sie selten ein so fröhliches Kind erlebt hätte. Papi ist alleinerziehend, berufstätig und kommt mit Sohn besser zurecht, als Mama. Falls Interesse an Fragen der geinsamen Sorge bestehen, gebe ich gern noch Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
E-M Schr

Hallo,

Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts (Amtsgericht)ist nicht möglich.
Erst nach Gerichtsbeschluss ist das erteilte Sorgerecht rechtsgültig, jedoch stets anfechtbar.
Beides erst nach Geburt des Kindes.
Die Chancen ein Sorgerecht (das Kind) zurück zu bekommen, stehen sehr schlecht, es sei denn, die neuen Sorgeberechtigten verhalten sich dem Kindeswohl entsprechend schädlich.

Wictig ist, dass nach momentaner Gesetzeslage, bei NICHT ehelichen Kindern ab Geburt die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und das Kind natürlich auch ausgeliefert bekommt.
Es liegt an ihr, das anteilige (geteilte) Sorgerecht dem Vater „abzutreten“.

Eine Adoption kann ebenfalls erst nach der Geburt durch das Familiengericht beantragt und entschieden werden.