Hallo
Also ich kann hier keine rechtliche Beratung ersetzen nur so antworten, wie es mein Rechtsbewußtsein darstellt.
Frau 1 hat garkeine Rechte und Pflichten.
Die Frau 2( Kindesmutter) kann das Sorgerecht mit dem Kindesvater teilen.Sie kann es auch gnz auf den Kindesvater übertragen,aber warum sollte sie dies tun. An ihrer Stelle würde ich mit dem Kindesvater die gemeinsaame Sorge ausüben und dann können doch die Eltern entscheiden, in welchem Haushalt das Kind leben soll. Vereinbarungen über den Umgang sollten getroffen werden, damit hält sich die Kindesmutter die Tür zu Ihrem Kind offen. Die Sorgerechtserkkärung macht man auf dem Jugendamt. Es gibt bestimmt viele rechtliche Winkelzüge, die einen Elternteil um das Sorgerecht bringen können, aber all das geht meistens zu Lasten des Kindes.
Leider geht durch diese Anfrage nicht hervor, wer hier Auskunft haben möcht. Der Frau 1 kann ich nur sagen, sie kommt ohne Zustimmung der Mutter nicht an das Kind. Der Vater kommt ohne die gemeinsame Sorge auch nicht an das Kind und Frau 2 sollte ihr Kind erst mal auf die Welt bringen, wenigstens den Mutterchutz nutzen um sich über alles klar zu werden. Die Sorge zu teilen wäre vielleciht besser, als die gesamte Sorge dem Vater ganz zu überlassen. Solange über Jugendamt oder Anwalt noch nichts gemacht wurde, kann Frau 2 sich alles noch reichlich überlegen und jederzeit Ja/Nein sagen. Die variante mit der gemeinsamen Sorge, erfordert viel Toleranz und gegeneitige Achtung um das kind nicht zu verletzen. Wir haben damit eine super schöne Erfahrung gemacht. 4 Jahre und 3 Monate lebte mein Enkel bei seiner Mutter und kam jede Wochenende und im Urlaub zum Papa. Seit 7 Monaten wohnt er bei seinem Papi, hat die KITA gewechselt und beucht Mama am Wochenende. In der KITA hhat uns die Leiterin gesagt, das sie selten ein so fröhliches Kind erlebt hätte. Papi ist alleinerziehend, berufstätig und kommt mit Sohn besser zurecht, als Mama. Falls Interesse an Fragen der geinsamen Sorge bestehen, gebe ich gern noch Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
E-M Schr