Sorgerecht

Liebe/-r Experte/-in, ich habe eine Frage und hoffe, Sie können ein wenig Licht in mein persönlich empfundenes Dunkel bringen: Mein Ex-Partner und ich haben einen gemeinsamen Sohn (5 J.) Der Vater kümmert sich leider gar nicht um den Kleinen (keine Anrufe, keine persönlichen Kontakte - weder zum Geburtstag noch zu Weihnachten noch zwischendurch - nichts.) Ich habe daher jetzt das alleinige Sorgerecht beantragt und Mitte November ist die Gerichtsverhandlung dazu. Wider Erwarten hat der Vater nun Widerspruch eingelegt (warum tut er das - er hat doch offensichtlich kein Interesse am Kind) und sich so geäußert, als würde er gern Kontakt zum Kind haben wollen, es aber nicht schaffe, da ich als Mutter es als störend empfinden würde, wenn er den Kontakt herstellen würde (so ist es gar nicht - ich würde mir sehr wünschen, er würde endlich Interesse an unserem Sohn zeigen). Und nun steht quasi Aussage gegen Aussage und ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Habe ich Aussicht auf Erfolg? Da mir Prozesskostenhilfe nicht zusteht - mit wieviel Geld muss ich rechnen? Was kostet mich der Streit unterm Strich? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es aus, wenn ich vor Gericht
allein aussage (m. E. besteht kein Anwaltszwang)…Oder soll ich meinen Antrag zurück ziehen - würde ich tun, wenn ich ohnehin keine Chance auf Erfolg habe (dann kann ich mir als allein Erziehende das Geld auch sparen)…

Ich hoffe, Sie können mir einen kleinen Wegweiser geben…

Vielen Dank!!!
Kati

liebe kati75,

ich weiß genau worüber du redest, allerdings kann ich dir kaum helfen.

trotzdem möchte ich etwas dazu sagen.

warum möchtest du unbedingt das alleinige sorgerecht haben? der kleine ist bei dir, du hast das aufenthaltsbestimmungsrecht. somit hast du eh schon den größten teil in deiner hand. an deiner stelle würde ich mich nur noch erkundigen, in welchen dingen der vater mitspracherecht hat. und auch nur dann würde ich ihn hinzuziehen. kümmere dich doch gar nicht mehr um ihn.
alles andere ist doch nur noch geldrausschmiss. sollte der vater jedoch schwierigkeiten machen, in dem er vielleicht mal sein einverständnis geben muss und in allem, was den kleinen angeht immer nur quer schiesst, kannst du immer noch überlegen, dass alleinige sorgerecht zu beantragen. zu gericht würde ich in jedem fall einen anwalt mitnehmen, wobei ich nicht weiß, wie gut du in solchen sachen bist. ich könnte mich nicht alleine vertreten.

überlege es dir noch einmal.

was an kosten auf dich zukommt, weiß ich leider auch nicht. in der vergangenheit hatte ich auch einige verfahren, was meinen sohn angeht. ebenfalls 5 jahre jung. der streitwert lag immer so zwischen 3-5 tausend euro. mit dem einen unterschied, ich bekomme PKH.

ich wünsche dir viel erfolg und viel glück.

liebe grüsse vom
früchtchen

Hallo
einen Anwalt würde ich mir auf jeden fall nehmen und der kann auch sagen ob nicht doch prozesskostenbeihilfe besteht.
Doch wie teuer das alles wird das weiß ich leider nicht.
Und am ende hat eh der Richter es in der hand und spricht ein ureteil nur wie es ausfallen wird das weiß man nie.
Zudem es noch ein neues gesetzt gibt was besagt das es kein alleiniges sorgerecht mehr gibt und wenn dann nur in bestimmten fällen deshalb rate ich zu einem Anwalt.

Hallo Früchtchen, vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Du hast mir trotzdem weiter geholfen. Ich habe den Antrag bereits abgegeben und nun Mitte November einen Gerichtstermin. Ich würde am liebsten alles rückgängig machen, weil ich mir auf einmal so unsicher bin, dass das Ganze meinen finanziellen Rahmen ins Unendliche sprengt.

Auf der anderen Seite: Was passiert mit meinem Sohn, wenn mir mal etwas passiert (was um Himmels Willen niemand hoffen will)? Käme er dann nicht zu meinem Ex (auch wenn er ihn gar nicht kennt)? Das arme Kind würde dann zu einem Mann kommen, der bisher keinerlei Interesse hatte und den er gar nicht kennt, stimmts?

Weißt Du vielleicht, wo und wie ich meinen Antrag auf alleinige Sorge zurück nehmen kann? Ich überlege hin und her…

Danke Dir und wünsche Dir und Deinem Kleinen alles alles Gute :smile:

Viele Grüße, Kati

hallo kati,

ich kann dich sehr gut verstehen, denn diese fragen beschäftigen mich ebenfalls.

also, entweder du ziehst den gerichtstermin durch, dann bekommst du mit sicherheit das alleinige sorgerecht oder du rufst bei gericht an und erkundigst dich, wie man diesen antrag zurück nehmen kann. die geben dir dort bestimmt auskunft.
diese entscheidung kann ich dir leider nicht abnehmen.

und zur sicherheit, dass dein kind, falls mal etwas mit dir passiert - was nicht passieren wird:wink: zu deinem ex kommt, mache ein testament. darin kannst du alle wünsche äussern. hast du noch eltern? bestimmt!!!
hört sich jetzt doof an, aber ist nun mal so: im notfall sollen sie die fürsorge für den kleinen bekommen. und glaube mir, wenn dein sohn mehr kontakt zu oma und opa hat als zu seinem vater, dann wird das gericht dieses berücksichtigen. ich kann mir nicht vorstellen, dass sie deinen sohn zu einer völlig fremden person geben.

ich hoffe, ich konnte dir noch ein wenig helfen.

viele liebe grüsse
vom
früchtchen

Hallo Früchtchen, hab vielen Dank für Deine Antworten! Du hast mir sehr geholfen!

Ich habe im Übrigen den Antrag zurück gezogen. Und das nur deshalb, weil es mich einfach zuuuu viel gekostet hätte…Aufgehoben ist in diesem Falle allerdings nur aufgeschoben :wink:

Ich danke Dir sehr für Deine Mühe!
LG, Kati