Liebe/-r Experte/-in, ich habe eine Frage und hoffe, Sie können ein wenig Licht in mein persönlich empfundenes Dunkel bringen: Mein Ex-Partner und ich haben einen gemeinsamen Sohn (5 J.) Der Vater kümmert sich leider gar nicht um den Kleinen (keine Anrufe, keine persönlichen Kontakte - weder zum Geburtstag noch zu Weihnachten noch zwischendurch - nichts.) Ich habe daher jetzt das alleinige Sorgerecht beantragt und Mitte November ist die Gerichtsverhandlung dazu. Wider Erwarten hat der Vater nun Widerspruch eingelegt (warum tut er das - er hat doch offensichtlich kein Interesse am Kind) und sich so geäußert, als würde er gern Kontakt zum Kind haben wollen, es aber nicht schaffe, da ich als Mutter es als störend empfinden würde, wenn er den Kontakt herstellen würde (so ist es gar nicht - ich würde mir sehr wünschen, er würde endlich Interesse an unserem Sohn zeigen). Und nun steht quasi Aussage gegen Aussage und ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Habe ich Aussicht auf Erfolg? Da mir Prozesskostenhilfe nicht zusteht - mit wieviel Geld muss ich rechnen? Was kostet mich der Streit unterm Strich? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es aus, wenn ich vor Gericht
allein aussage (m. E. besteht kein Anwaltszwang)…Oder soll ich meinen Antrag zurück ziehen - würde ich tun, wenn ich ohnehin keine Chance auf Erfolg habe (dann kann ich mir als allein Erziehende das Geld auch sparen)…
Ich hoffe, Sie können mir einen kleinen Wegweiser geben…
Vielen Dank!!!
Kati