Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Zu folgender Situation brauche ich einen Tip.
Ein Freund von mir steht kurz vor der Trennung von seiner Lebenspartnerin. Die beiden sind nicht verheiratet und haben zwei kleine Töchter (KiGa und Grundschule). Nur sie hat das Sorgerecht, hat ihm das gemeinsame Sorgerecht verweigert, obwohl er es schon immer wollte. Sie arbeitet Vollzeit, er seit Geburt der ersten Tochter nur teilzeit und vorwiegend an den Wochenenden, weil er so die Kinder zu Hause betreuen kann, was auch so von beiden gewollt ist. Er hat deswegen seine berufliche Karriere zurückgestellt.
Da die Beziehung schon lange sehr kompliziert ist (auch Paarberatungen haben nichts gebracht), wollen die beiden sich trennen. Im Sinne der Kinder ist es sicher, daß das Verhältnis zu ihm so bleibt wie bisher, sprich daß er täglich da ist, da er ja auch bisher die Bezugsperson Nr. 1 für die Kinder war. Da er aber kein Sorgerecht hat, stellt sich die Frage, ob das so geht. Er möchte auch weiter für die Kinder da sein. Sie ihrerseits möchte die Kinder aber lieber bei sich haben und möchte, daß er in einen eigenen Haushalt ohne die Kinder zieht. Das wird für sie u.U. auch leichter durchsetzbar sein als die erste Variante, da sie ja das alleinige Sorgerecht hat.
Was kann er nun tun, um seine Rechte und die Chance der Kinder auf einen weiteren täglichen Umgang mit ihm zu stärken? Er möchte natürlich auch keine Schlammschlacht, hat deswegen bisher vermieden, das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht gegen sie einzufordern. Welche Chancen auf ein geteiltes Sorgerecht hat er denn überhaupt? Was wäre denn eine gute Lösung für die Kinder?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Rene
Hallo Rene,
wenn sie ihm das gemeinsame Sorgerecht nicht freiwillig einräumt, wird ihm nichts anderes übrig bleiben als es vor Gericht einzuklagen. In diesem Fall wird auch automatisch das Jugendamt eingeschaltet. Er könnte da vorher auch mal hingehen und seinen Fall schildern.
Für die Kinder wäre es natürlich am besten wenn ihnen die erste Bezugsperson nicht genommen wird. Hat die Ex denn schon mal gesagt, warum sie das nicht mehr möchte. Sie hatte doch bisher auch kein Problem die Kinder bei ihm zu lassen.
Es besteht auch noch die Möglichkeit als Tages’mutter’ zu fungieren. Dann könnte er die Kinder wann auch immer nötig/möglich bei sich haben. Rechte hat er da zwar keine aber die Kinder immernoch um sich. Vielleicht lässt sich die Ex ja darauf ein.
Wenn er aber wirklich das gemeinsame Sorgerecht anstrebt, wird er um eine evtl. Schlammschlacht nicht herumkommen. Die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht stehen sehr gut, da die Gerichte meistens der Ansicht sind, dass es immer besser ist wenn Vater und Mutter für die Kinder da sind und das gilt auch für nichteheliche Kinder.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und ein paar Denkanstöße geben.
Viele Erlolg
Anja
Hallo Anja!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Der Tip mit dem Jugendamt ist sicher sehr hilfreich, sich dort schon mal zu informieren!
Grundsätzlich ist die Mutter zu einer gemeinsamen Einigung bereit. Allerdings steht in den Sternen, ob das funktioniert, da sie offenbar große Ängste vor einem gemeinsamen Sorgerecht hat. Wegen unterschiedlicher Sichtweisen auf die Schulmedizin befürchtet sie, daß er im Krankheitsfall eines der Kinder eine herkömmliche Behandlung blockieren könnte, was aber bisher nie der Fall war und sicher auch sehr unwahrscheinlich ist, der alles andere als stur ist.
Für die Kinder wäre es schon deshalb gut, wenn er sie weiter betreuen würde, weil sie ja Vollzeit arbeitet und abends immmer spät nach Hause kommt.
Vielen Dank!
René
Hallo,
Der Freund soll sich ein Anwalt nehmen für Familienrecht. Für die Kinder wäre es gut, wenn beide
das Sorgerecht haben. Die Kinder müssen nicht darunter
leiden wenn sich die Eltern Trennen.
Gruß Karin
Hallo René,
wenn es nur um den einen Punkt, der ärztlichen Behandlung, geht - müsstet ihr euch mal erkundigen, ob man evtl. diesen einen Punkt vom gemeinsamen Sorgerecht ausschließen kann. Es bekommt ja obwohl gemeinsames Sorgerecht besteht, auch ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielleicht geht das auch in anderen Bereich. Da müsstest ihr euch einfach mal erkundigen.
VG
Anja
Hallo Karin!
Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Tip!!
Gruß
René
Hallo Anja!
Noch ein guter Tip! Vielen Dank!
Wenn das ginge, das Problem mit der ärztlichen Behandlung auszuklammern, wär das sicher eine mögliche Lösung.
Gruß
René