Hallo, bin ich hier richtig? Ich will nämlich gern richtig sein…
Also ich hab gerade ein Stück Weltliteratur vor mir. Ein Unikat. Nur für mich. Ich hoffe, es wird nicht zu intim, wenn ich es trotzdem an dieser Stelle veröffentliche. Der Autor ist nämlich nicht anonym, erbeb.
OK, soweit der Vorrede. Mich schmeißt es schon wieder. Hab mein Magnum noch nicht belutscht.
Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts für Tochter Nina mit Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten (in welcher Weise wird das gem. Sorgerecht ausgeübt u. an wieviel Tagen in der Woche hält sich Nina bei Ihnen auf?)
Nein, es geht nicht um die Einweisung in eine Erwachsenen-Behinderteneinrichtung. Noch nicht. Auch nicht um die Sprechzeiten im Frauenknast. Es geht um die „Anforderung fehlender Nachweise zum Antrag auf Gewährung von Wohngeld“ außerhalb Miamis.
Habt ihr einen Lückentext, den ich zur sachgerechten Beantwortung des Anschreibens nutzen kann?
Hochachtungsvoll
Eure Mitbürgerin in spe
Na so ein Zufall, grase grad im Netz nach Sorgerecht und lande hier 
Hallo, bin ich hier richtig? Ich will nämlich gern richtig
sein…
Nicht ganz verkehrt, aber erfolgversprechender wäre die Anfrage bestimmt im Brett Institutionen (Ämter/Behörden bzw. Recht)
Mich schmeißt es schon wieder.
Ruhig Blut 
Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts für
Tochter Nina mit Unterschrift von beiden
Erziehungsberechtigten (in welcher Weise wird das gem.
Sorgerecht ausgeübt u. an wieviel Tagen in der Woche hält sich
Nina bei Ihnen auf?)
Es geht um die „Anforderung fehlender Nachweise zum Antrag auf :Gewährung von Wohngeld“
Habt ihr einen Lückentext, den ich zur sachgerechten
Beantwortung des Anschreibens nutzen kann?
Ich hab keine Beispieltexte gefunden. Ich weiss noch nichtmal genau zu sagen, was „in welcher Weise Sorgerecht ausüben“ bedeuten soll oder kann. Das wäre eine Frage, über die ich mir als nächstes Klarheit verschaffen würde - die Formulierung kommt mir ziemlich „gemein“, also fies vor.
Die Frage an wievielen Tagen der Woche sich Nina bei dir aufhält wird vermutlich den Zusammenhang haben, dass danach über Gewähr oder Ablehnung von Wohngeld (Nina´s Anteil) entschieden wird. Wie gesagt, vermutlich.
Hochachtungsvoll
Küss die Hand, gnä´ Frau
Eure Mitbürgerin in spe
Deine Voy 
hi du,
Brett Institutionen (Ämter/Behörden bzw. Recht)
hm. ob ich die frage morgen dort poste, grübel? am einfachsten wäre, wenn der MOD sobald er/sie hier wieder mal blättert, den thread dorthin verschiebt. er ist ja noch nicht lang.
Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts für
Tochter Nina mit Unterschrift von beiden
Erziehungsberechtigten (in welcher Weise wird das gem.
Sorgerecht ausgeübt u. an wieviel Tagen in der Woche hält sich
Nina bei Ihnen auf?)
Die Frage an wievielen Tagen der Woche sich Nina bei dir
aufhält wird vermutlich den Zusammenhang haben, dass danach
über Gewähr oder Ablehnung von Wohngeld (Nina´s Anteil)
entschieden wird. Wie gesagt, vermutlich.
sie will ständig die möglichkeit haben bei mir zu sein, wenn sie mag, ohne sich vorab festlegen zu müssen.
herzlich,