Wie ändert sich die rechtslage für m, mit der gesetzänderung zum sorgerecht?
kann V, darauf pochen u m das leben schwer machen. zunmal v keinen cent unterhalt zahlt (wowohl er arbeiten ist)?
muss sich m beschimpfen lassen u drohungen anhören?
wie kann sich m verhalten u welche schitte kann m einleiten?
Ganze, verständliche Sätze wären schon mal hilfreich! Dennoch:
Die Gerichte prüfen, soweit ich es verstanden habe, individuell. Er hat das Recht das Sorgerecht einzuklagen. Es wird geprüft, inwiefern er tatsächliches Interesse an dem Kind und auch bisher gezeigt hat. Ob das Umgangsrecht erfüllt wurde z. B… Ich denke auch, daß geprüft wird, inwiefern die Mutter bisherige Entscheidungen tatsächlich im Sinne der Kinder getroffen hat… aber genau weiß ich es nicht.
Der ganze Kleinkrieg drum herum interessiert niemanden und schwächt nur die eigene Position…
Darauf pochen kann der Vater immer, ob er auch Sorgerecht bekommt ist etwas anderes. Das gemeinsame Sorgerecht muss beim Jugendamt beantragt werden und die Mutter muss zustimmen. Dabei könnte aber auch gleich die Unterhaltsgeschichte geklärt werden, da der Vater zu den Zahlungen verpflichtet ist. Kann er nicht zahlen muss das Jugendamt in Vorleistung treten. Das Amt wird daher genau klären ob er zahlen kann oder nicht. Wenn er der Mutter aber das Leben schwer machen möchte, kann er natürlich vor Gericht ziehen um Sorgerecht o.ä. zu bekommen, aber davor schrecken die Väter dann doch meist zurück. Die Kinder zu den Vätern zu holen, ist nämlich nur möglich, wenn es den Kindern bei der Mutter nachweislich nicht gut geht oder die Kinder alt genug sind um klar zu äussern, dass sie zum Vater wollen.
Also Kopfhoch und notfalls zum Jugendamt gehen (was ich wegen dem Unterhalt sowieso machen würde)
LG
Hallo „Sonnenschein“,
deine Anfrage ist kurz und knapp, dabei aber wenig aussagekräftig.
Wenn ich dir dazu ausführlich antworten soll, gib mir bitte eine etwas ausführlichere Beschreibung deiner Situation und der Geschehnisse.
Zunächst hat die Rechtslage überhaupt keine Bedeutung, solange wir nicht die aktuelle Lage einschätzen können.
Bist, warst du verheiratet?
Wer hat das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Gibt es eine Besuchs- und Umgangsregelung?
Liegt ein Gerichtsentscheid über die Zahlung von Kindes- bzw. Ehegattenunterhalt vor?
War das Jugendamt bereits mit deinem Fall befasst?
Wie ist die neue Lebenssituation?
Wie sehen die Einkommensverhältnisse aus?
Und
Wie alt ist das Kind
Ich schreibe dir gern, allerdings nicht über das Forum, damit deine persönlichen Daten geschützt bleiben.
Bis demnächst,
Gruß aus Hamburg!
mailto: [email protected]