Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltsbest

Hallo!

seit langem bin ich hier mal wieder bei „wer-weiss-was“
Ich bin in einer sehr verzwickten Lage. Ich bin sehr traurig und brauche dringend Hilfe:

Ich will es kurz machen:
Ich habe ein gemeinsames Kind mit meiner Freundin, die jetzt ihr wahres Gesicht zeigt. Sie bringt 3 Kinder aus erster Ehe mit, die absolut unerzogen sind. Da sie mir hoch und heilig versprach, dass wenn wir ein Kind bekommen, dass sich dann alles ändern würde, war ich zu diesem Schritt bereit.
Sie hatte mich angelogen.
Jetzt will ich meinen 18-monate jungen Sohn aus diesem negativen Kreislauf aus dieser Familie retten und ihn zu mir holen. Wir haben getrennte Wohnungen.
Meine Freundin sagt, dass wenn ich ihn will, kann ich ihn haben. Sie hat die Ummeldebescheinigung schon unterschrieben und mir ihren Ausweis mitgegeben.
Das Sorgerecht habe ich schon seit der Geburt meines Sohnes, da ich auch wollte, dass er sofort meinen Nachnamen hat.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich einfach mit der Unterschrift und dem Personalausweis die Ummeldung zu mir bekomme.
Wenn ich die sicher habe, möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen, da ich auch Angst habe, das sie es sich irgendwann anders überlegt. Das wäre das schlimmste für mich überhaupt. Wenn ich wüsste, dass unser Sohn es bei der Mutter besser hätte, würde ich ihn nicht da weg holen wollen. Aber ich weiß es!
Und ich wollte es ja kurz halten.
Was muss ich beachten, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten? Brauche ich einen Rechtsanwalt? Beim alleinigen Sorgerecht für mich würde sie vielleicht streiken!? Oder sollte ich die alleinige Aufenthaltsbestimmung beantragen?
Jedenfalls möchte ich darüber entscheiden können, wo und wann er wo ist. Und das möchte ich in trockene Tücher bringen.
Bitte helft mir!

Viele Grüße, Jens

Hallo Jens, ich verstehe dein Problem. Zunächst mal würde ich mir von der Mutter des Kleinen schriftlich geben lassen, dass er bei dir leben darf. Dann würde ich den Kleinen auch möglichst schnell zu mir nehmen und Fakten schaffen. Gleichzeitig würde ich mich von einem Familienanwalt beraten lassen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wäre schon wichtig. Aber, wie schon gesagt, zuerst Fakten schaffen. WEnn das Kind bei dir zuhause ist und du es versorgen kannst, ist es nicht so einfach, ihn dir wegzunehmen.
Viel Glück, Charlotte

hallo und guten abend jens,

oh je, oh je…das hört sich nicht gut an. ich kann mir gut vorstellen, wie du dich fühlst. ähnliches habe ich durchgemacht.

das aufenthaltsbestimmungsrecht solltest du dir so schnell wie möglich holen. da deine ex bereits 3 weitere kids hat, wird es ihr vielleicht auch recht sein. wenn du es dann erst einmal hast, hast du schon mehr zu sagen als deine ex und sie wird es so leicht nicht zurückbekommen. beim sorgerecht ist es nicht ganz so einfach. du musst beweisen, warum sie es nicht haben soll. und das ist nicht so leicht. ein anwalt wäre hier nicht verkehrt.

ich wünsche dir viel glück und kann dir nur noch eines mit auf dem weg geben…hol dein kind da raus!!!

viele liebe grüße vom
früchtchen

Hallo liebes Früchtchen :smile:,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Sie hilft mir sehr weiter!
Glaubst Du, dass es ein Nachteil ist, wenn ich momentan arbeitslos bin? Ich könnte ja eh nicht in die Arbeit gehen, wenn ich das Kind bei mir hätte…

Liebe Grüße, Jens

Der Reihe nach: erstmal ist es doch positiv, dass die Mutter damit einverstanden ist, dass das Kind bei dir lebt. Das könnt ihr jetzt natürlich einfach so machen, denn da ihr geteiltes Sorgerecht habt, ist es „nach Gesetzt“ völlig wurscht, wo das Kind lebt. Was das mit der von dir berichteten Unterschrift und Perso auf sich hat, ist mir jetzt nicht so klar. Geht es um den Wohnort? Oder geht es um den Kindergeldbezug? Denn bisher bekommt die Mutter das Kindergeld, aber wenn der Junge bei dir lebt, bekommst du es. Bitte rechtzeitig daran denken, es zu beantragen…

Wenn du dann in Zukunft das alleinige Sorgerecht haben möchtest, kannst du das meines Wissens beim Familiengericht beantragen. Beide Parteien werden gehört und dann wird eine Entscheidung getroffen. Gleiches gilt meines Wissens auch für das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches getrennt vom Sorgerecht an eine Person übertragen werden kann. Vielleicht ist die Mutter ja mit der Sorgerechtsregelung einverstanden, dann kann das reibungslos laufen. Wichtig für sie ist sicher, dass sie weiterhin ein Umgangsrecht mit ihrem Kind hat, sie es also nicht ganz verliert, wenn sie auf das Sorgerecht verzichtet. Das bedeutet nur, du kannst allein entscheiden bei Kindergarten, Schule OPs etc. und natürlich auch, wo das Kind sich aufhält.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Hallo!

seit langem bin ich hier mal wieder bei „wer-weiss-was“
Ich bin in einer sehr verzwickten Lage. Ich bin sehr traurig
und brauche dringend Hilfe:

Ich will es kurz machen:
Ich habe ein gemeinsames Kind mit meiner Freundin, die jetzt
ihr wahres Gesicht zeigt. Sie bringt 3 Kinder aus erster Ehe
mit, die absolut unerzogen sind. Da sie mir hoch und heilig
versprach, dass wenn wir ein Kind bekommen, dass sich dann
alles ändern würde, war ich zu diesem Schritt bereit.
Sie hatte mich angelogen.
Jetzt will ich meinen 18-monate jungen Sohn aus diesem
negativen Kreislauf aus dieser Familie retten und ihn zu mir
holen. Wir haben getrennte Wohnungen.
Meine Freundin sagt, dass wenn ich ihn will, kann ich ihn
haben. Sie hat die Ummeldebescheinigung schon unterschrieben
und mir ihren Ausweis mitgegeben.
Das Sorgerecht habe ich schon seit der Geburt meines Sohnes,
da ich auch wollte, dass er sofort meinen Nachnamen hat.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich einfach mit der Unterschrift
und dem Personalausweis die Ummeldung zu mir bekomme.
Wenn ich die sicher habe, möchte ich das alleinige Sorgerecht
beantragen, da ich auch Angst habe, das sie es sich irgendwann
anders überlegt. Das wäre das schlimmste für mich überhaupt.
Wenn ich wüsste, dass unser Sohn es bei der Mutter besser
hätte, würde ich ihn nicht da weg holen wollen. Aber ich weiß
es!
Und ich wollte es ja kurz halten.
Was muss ich beachten, um das alleinige Sorgerecht zu
erhalten? Brauche ich einen Rechtsanwalt? Beim alleinigen
Sorgerecht für mich würde sie vielleicht streiken!? Oder
sollte ich die alleinige Aufenthaltsbestimmung beantragen?
Jedenfalls möchte ich darüber entscheiden können, wo und wann
er wo ist. Und das möchte ich in trockene Tücher bringen.
Bitte helft mir!

Viele Grüße, Jens

hallo jens,

gern geschehen:smile:. helfe doch gern, wenn ich kann. also, nur keine scheu.

es wird kein problem sein, dass du arbeitssuchend bist. wichtig ist doch, dass du für dein kind da bist. ich weiß jetzt nicht, wie alt dein kind ist. unter 3? dann kannst du eh zuhause bleiben und elternzeit machen. über 3? dann kann dein kind, sobald du arbeit hast, auch ganztangs in den kindergarten. es ist heute absolut kein problem mehr. mittlerweile nehmen viele kindergärten auch kinder unter 3. also solltest du arbeit bekommen, klappt das auch.

und hey, hier wird dir immer geholfen:smile:

liebe grüße zurück vom
früchtchen