Hallo,
ich habe in den Medien erfahren, dass seit Kurzem eine neue Regelung für das Sorgerecht gilt. Wie kann ich jetzt ein Sorgerecht für mein Kind (getrennt lebend) einfordern? Danke für ihren Rat.
hi also ich habe das Sorgerecht und will das Aufenthaltsbestimmungsrecht ich denke du musst einen Antrag beim Familiengericht stellen.Allerdings solltest du regelmäßig guten Kontakt zu deinem Kind haben.Sonst wird das gar nix.(Falss ich falsch liege bitte berichtigen)danke
Hallo,
bei einem Anwalt speziell Familienrecht,evtl.bei Profamila,kostenlose Beratung beim Familiengericht durch einen Rechtspfleger/in.
Viel Erfolg
Gruß
tsunami90
Hallo,
Beim Jugendamt bekommst Du Formulare die Du ausfüllen mußt,z.B. Vaterschaftserkennung und Sorgerecht, Umgangsrecht.Man kann ohne Jugendamt o. Rechtsanwalt sich mit der KM eine Umgangsvereinbarung regeln. wenn KM sich weigert,dann mußt Du einen Rechtsanwalt für Familienrecht und Jugendamt einschalten, Zum Wohle des Kindes müßen beide Gemeinsammes Sorgerecht haben,auch wenn sie getrennt leben.
Gruß Karin Göllner
Hallo, erstmal ist die Frage, alleiniges Sorgerecht oder gemeinsames Sorgerecht einfordern und warum ?
Einfordern kann man nur über das Familiengericht, Termin mit dem Jugendamt gibt es vorher auch. Man kann evtl. glaub ich auch mit der Mutter zusammen zum Jugendamt gehen und eine Sorgerechtsvereinbarung machen lassen, da bin ich mir aber nicht sicher. Am besten ist der Gang zum Anwalt für Familienrecht, dieser stellt dann den Antrag beim Familiengericht für sie.
hallo, das kommt ja darauf an, ob es sich um gemeinsames sorgerecht oder alleiniges sorgerecht handelt. am besten mal beim jugendamt oder profamilia erkundigen, die wissen genau bescheid.
viel glück
Natürlich hast du ein Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht. Setz dich dafür bitte mal mit dem Jugentamt zusammen und lass dich dort auch beraten. Infos kann dir aber auch jeder Anwalt für Familienrecht geben.
Guten Morgen!
Ich habe jetzt in letzter Zeit nichts gehört, mein Stand ist, dass die Rechte der Väter gestärkt wurde und das heißt, dass sie das Sorgerecht beanspruchen können, wenn nötig eben vor Gericht.
Es wird wohl geprüft, inwiefern sich der Kindesvater um das Kind bemüht, seinen Unterhalts- und Umgangspflichten nachkommt z. B… Es geht eben um das Kindeswohl und nicht darum, dass ein neues Druckmittel auf der Elternebene entsteht…
Wenn die Mutter nicht freiwillig dazu bereit ist, bleibt wie immer in Deutschland nur der Rechtsweg.
Nette Grüsse
Simone
sorry da kann ich dir nicht helfen
lg Maya
hallo
tut mir leid aber damit kenn ich mich net aus.
Am besten sie gehen zum Jugendamt, da wird ihnen bestimmt geholfen.
viel Glück
hallo,
also an ihrer stelle würde ich zum jugendamt gehen,da bekommt man genug information,es kommt auch darauf an wer das aufenthalts bestimmungsrecht hat,das sorgerecht,es wird vom jugendamt überprüft ob sie eine angemessene wohnsituation haben,ob es gerecht ist…
einfach mal zum jugendamt gehen,ich hoffe ich konnte helfen
lg anja