Sorgerecht / Aufenthalt Kind

Hi,

Grundstellung: Sohn lebt bei Mutter ; Sorgerecht haben beide Elternteile ; Mutter verstirbt .

Frage: Das Kind möchte dort wohnen bleiben wo es seit Jahren lebt. Bei der Mutter und dessen Partner. Sorgerecht hat aber nach dem Tod nur der Vater.

Was muss oder kann man tun, damit das Kind da wohnen bleibt, der Vater aber das Sorgerecht behalten kann. Der Lebenspartner aber eine Art Betreuungsperson wird.

LG Snooow

ich denke, die ist gerade verstorben.

Grundsätzlich hat nur der Vater über den Aufenthalt zu bestimmen. Das Kindeswohl ist aber immer zu berücksichtigen.

Am besten wäre eine einvernehmliche Regelung, auch unter Hinzuziehung des Jugendamtes. Mag ja sein, das Kind hat zum Partner und Wohnort der Mutter eine besondere Beziehung .
Dem sollte dann auch ein verständiger Vater nicht entgegen stehen ohne das sein Umgangsrecht geschmälert wird und die Beziehung Kind/Vater nicht geschwächt wird.

MfG
duck313

Die Mutter ist verstorben.

Alle Beteiligten sind einverstanden, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Heißt es soll da wohnhaft bleiben.

Frage ist nur wie oder durch was wird dies geregelt. Das Jugendamt wird natürlich mit einbezogen. Aufenhaltsbestimmungsrecht zb. erlangt man nur für ein Jahr. Dann stellt sich erneut diese Frage. Kind rausreißen aus Umfeld, oder was tun.

Ohne Jugendamt geht das eh nicht. Die Schilderung hört sich erstmal so an, als sei da kein Ärger vorprogrammiert. Das Jugendamt wird mit Allen Beteiligten reden. Auch mit dem Hauptbetroffenen: dem Kind.
Dessen Wunsch wird auch bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt.
Setzt Euch zusammen , alle Drei, sucht eine Lösung, mit der alle leben können, beriet die mit dem Jugendamt. Dann ist das ein Selbstläufer.
Viel Glück.

Hallo

Einen Rat kann ich hier nicht geben, mich würde aber etwas interessieren:

Wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hat, dann hat er doch auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dann kann er doch bestimmen, dass das Kind dort beim Partner der Mutter bleibt. Dadurch verliert er doch nicht das Sorgerecht.

Es gibt doch auch Eltern, die ihr Kind ins Internat schicken, oder bei den Großeltern aufwachsen lassen, ohne dass sie ihr Sorgerecht verlieren oder irgend etwas besonderes unternommen werden müsste.

Ich würde eigentlich auch nicht unbedingt das Jugendamt hinzuziehen, wenn keine Notwendigkeit besteht.

Wichtig ist bei so einer Lösung nur, dass während der nächsten 10 Jahre kein Beteiligter es sich plötzlich wieder anders überlegt oder ähnliches.

Also, mich würde interessieren, inwiefern es Schwierigkeiten wegen des Sorgerechts geben könnte. Oder geht es darum, dass für jede Kleinigkeit eine schriftliche Bestätigung des Vaters eingeholt werden müsste?

Viele Grüße

Wieso hat man das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur für ein Jahr? Wer sonst außer dem Vater kriegt es denn nach diesem einen Jahr?

Genau dem schließe ich mich an - wenn Vater und der letzte Partner der Mutter sich da einig werden könnten wäre das die beste Lösung… Zumal das Kind UND das Jugendamt da mitzureden haben

Gruß h

Wir haben beim Jugendamt nachgefragt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gäbe es nur für ein Jahr. Warum wieso keine Ahnung. Es wurde uns so mitgeteilt.

Wir wollen ja keine Kurzzeitlösung sondern etwas dauerhaftes.

Ja genau darum geht es.

Um die Verpflichtungen die der Vater hat. Schule/ Arzt / Konto usw. Das muss alles der Sorgeberechtigte bestimmen. Was aber wenn was passiert und schnell gehandelt werden muss. Vater und Sohn wohnen 1,5 Std entfernt.

Dem Vater ist wichtig, dass er alle wichtigen Entscheidungen trifft. Der Partner wäre in meinen Augen ja nur so eine Art Betreuer oder Vormund.

Oder sehe ich das falsch?

Der Partner wäre wohl nicht nur, sondern ist (vermutlich) sogar eine sehr wichtige Bezugsperson, und nicht ‚nur so eine Art Betreuer‘. Sonst würde das Kind ja nicht da bleiben wollen.

Vormund wäre er ja aber gerade nicht, wenn er kein Sorgerecht hat und auch nichts Wichtiges entscheiden dürfen soll. Es ist übrigens kaum machbar, zwar für alles verantwortlich zu sein - und das ist man de facto, wenn man mit einem Kind zusammen lebt - und dabei aber nichts bestimmen zu können.

Also, wenn der Vater vielleicht alle wichtigen Entscheidungen trifft, aber letzten Endes doch fast immer der gleichen Meinung ist wie der Partner, dann würde es sicher gehen, aber wenn das nicht der Fall ist, dann sehe ich da doch Schwierigkeiten.

Für Arztbesuche oder andere solche Dinge kann der Vater dem Partner eine Vollmacht ausstellen. Ich weiß nicht, ob die eine besondere Form haben muss, ich weiß aber, dass das geht. Er könnte ja die Vollmacht bis auf Widerruf ausstellen, oder reinschreiben, dass da jeweils, sofern nicht sehr schnell gehandelt werden muss, sich vor einer Behandlung mit dem Vater telefonisch abzusprechen. Es können auch bestimmte Dinge ausgeschlossen werden, oder eine Vollmacht nur für bestimmte Dinge ausgestellt werden.

Viele Grüße

Wer genau hätte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Jahr?

Es geht ja nicht nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, es geht auch um das Personensorgerecht , das gegenseitige Besuchsrecht usw. All diese Dinge würde ich im Interesse des Kindes klären und auch hieb- und stichfest behördlich festhalten lassen. Dann gibt es da erstmal Sicherheit, die nicht durch die erste Meinungsverschiedenheit auf der Kippe steht.Und vermutlich zu Zoff führen, der vermeidbar ist.
Klare Regeln sind oft hilfreich.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Personensorgerechts/Sorgerechts und kann nur von den leiblichen Eltern, oder durch Adoption/Vormundschaft durch Andere ausgeübt werden.
Was bei dir evtl. zutreffender wäre, wäre das Pflegeverhältnis. Dabei verbleibt trotzdem das Sorgerecht beim leiblichen Elternteil, aber das Pflegeverhältnis kann einigermaßen individuell ausgestaltet sein.
Auch bekommen die Pflegeeltern mit der Zeit gewisse Rechte das tägliche Leben des Kindes betreffend.
Dabei muss aber zwingend auch das Jugendamt einbezogen sein.
Frag am Besten direkt dort nach, was das beste Vorgehen wäre.