Hallo Sunshine,
ich habe für Dich eine Antwort aus einem anderen Forum
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„Frag-einen-Anwalt.de“
Zitat:
Sehr geehrte Fragestellerin,
Herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten darf.
Ihr Lebensgefährte besitzt einen gewichtigen Pluspunkt hinsichtlich seiner Rechtsstellung zum Kind. Er besitzt das Sorgerecht. Dieses ist hier zwar geteilt, grundsätzlich hat er jedoch die gleichen Rechte wie die Kindesmutter. Dies ist insbesondere bei einem Umzug zu berücksichtigen. Hier existiert das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches Teil des Sorgerechtes ist. Somit haben auch beide Elternteile ein Rechts auf das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dadurch kann auch der Kindesvater den Aufenthaltsort seiner Tochter selbst bestimmen oder gerichtlich bestimmen lassen. Dies wäre eine Möglichkeit, um gegen den Umzug der Tochter zu wirken. Sollte geklärt werden, ob in Ihrem Fall, die Kindesmutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. In der Praxis sieht dieses jedenfalls so aus. Eine gerichtliche Abänderung ist möglich.
Zudem ist eine Zustimmung durch den sorgeberechtigten anderen Elternteil für den Umzug erforderlich. Erteilt dieser seiner Zustimmung im Rahmen des gemeinsamen Sorgerecht nicht, darf die Kindesmutter mit der Tochter nicht umziehen. Dies hätte im übrigen auch für den ersten Umzug der Kindesmutter gegolten.
Grundsatz in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten im Familienrecht ist immer das Wohl des Kindes. Hieran orientieren sich die Gerichte, auch wenn teilweise tatsächlich sowohl der Gesetzgeber, als auch die Gerichte die Bindung zur Kindesmutter mehr hervorheben als die zum Kindesvater. Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen haben es heute zwar Väter grundsätzlich leichter auch ihre Rechte durchzusetzen, jedoch gehört hierzu meistens immer noch ein beträchtlicher Aufwand und Durchhaltevermögen.
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Jedoch könntest du das Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen.
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Zitat:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.
Mehr dazu findest du auf: http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbest…
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Beachte aber bitte, das bei Regelungen, die per Gericht herbei geführt werden, oftmals Schlammschlachten in Gang gesetzt werden. Ebenso werden auch i.d. Regel die Kinder angehört. Ich bin mir nicht sicher, in wie weit ein 5 jähriges Kind „angehört“ werden kann, da die ‚objektive‘ Wahrnehmung des Kindes noch nicht vorhanden bzw. ausgeprägt ist. Dennoch, wenn sich heraus stellt, daß das Kind eine sehr feste und innige Bindung zum Vater hat, kann ich mir vorstellen, daß das Gericht ggf. gegen einen Umzug spricht.
Natürlich immer vorausgesetzt, die Entfernung ist so weit, das es nicht ‚mal eben‘ möglich ist, einen Besuch abzustatten. Wenn es sich um einen Umkreis von 50 km +/- handelt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.
Es ist zwar eine etwas andere Situation, aber trotzdem: Die Kinder (10/14) meines Mannes leben seit 2005 bei uns. Die Mutter ist 2007 90km weit weg gezogen. Ständig kommt bei den Kindern die Frage auf: Warum zieht Mama nicht einfach näher zu uns? Warum hat sie sich nicht eine Wohnung auf der Hälfte des Weges genommen? - Berechtigte Frage!!!
Ist es nicht möglich, das Du und Dein Freund eine gemeinsame Wohnung „auf der Hälfte des Weges“ sucht? Das würde vielleicht auch als erweichendes Argument für deinen Exmann gelten, als kompromiss quasi. Und sollte die Frage wegen Arbeit deines neuen Freundes aufkommen: Heut zu Tage ist es normal, das man auch Wege von 50 - 80km bis zur Arbeitstelle fährt. Es ist zwar lästig, aber absolut nicht unüblich.
Also, überleg nochmal, ob nicht eine Kompromiss-Lösung zustande zu bringen ist. Immer vorausgesetzt, ihr wollt mehr als 50 oder 100km weit weg ziehen.
Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe, das ihr ohne Schlamm eine Lösung findet, vor allem einvernehmlich.
Lieben Gruß
Shanti