Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht/Umzug

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe eine 5 jährige Tochter und erwarte im September mein 2. Kind.
Ich möchte zu meinem Freund ziehen,aber mein Exfreund(Vater meiner 5 jährigen Tochter) stellt sich total quer und lässt mich nicht umziehen.Wir haben beide das Sorgerecht.
Er verlangt von mir hier wohnen zu bleiben,obwohl meine Wohnung bereits gekündigt ist.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Danke im Vorraus.

Hallo!

Die Frage ist wohl erst einmal, wie weit du wegziehen möchtest. Einen Umkreis von ca. 200 km muß er akzeptieren, wenn es berechtigte Gründe für diesen Umzug gibt. Ob die Geburt des 2. Kindes ausreicht, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, gehe aber mal eher davon aus.

Bei einer Entfernung darüber hinaus, müsstest du evtl. einen Antrag stellen. Vielleicht kann das Jugendamt dir diesbezüglich auch Auskunft geben.

Bei Anträgen dieser Art, wird es wohl ohne Anwalt dann nicht gehen.

Nette Grüsse Simone

Hallo,

also leider kannst du bei gemeinsamen Sorgerecht nicht ohne die Zustimmung deines Ex-Freundes umziehen. Na ja und der neue Partner ist da schon gar kein Grund, auch wenn man mit diesem eine neue Familie gründet. Schließlich reißt man das ältere Kind vom Vater weg…

Entweder sie einigen sich oder sie müssten den Umzug vor Gericht einklagen. Allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg. Wie weit wollen Sie denn wegziehen?

Ziehen sie ohne Zustimmung des Vaters weg, kann dieser vor Gericht ziehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre gemeinsame Tochter einklagen.
Außerdem benötigen Sie für die Anmeldung im Kiga und Schule ebenfalls die Zustimmung ihres Ex-Freundes.

Viel Glück. Sollten noch Fragen bestehen, Mail genügt :smile:.

Gruß, Katha

Hallo,
da kann ich Die leider nicht wirklich nen tipp geben oder helfen. Weiß nur das ne freundin beim anwalt war weil es bei ihr auch so war und sie konnte danach umziehen.
Warum Wieso Weshalb das weiß ich aber nicht.

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Hallo,

ihr EX kann den Umzug nicht verhindern, es sei denn, er würde eine einstweilige Anordnung per Gericht erwirken, was aber sehr unwahrscheinlich ist.

Sollten Sie so weit wegziehen, dass der Umgang des Vaters zu seinem Kind gestört, eingeengt oder verhindert wird, wäre das allerdings sowohl gegen den Vater, vor allem aber für das Kind sehr unfair!

Vergessen Sie bitte nicht, ein Kind benötigt guten Konzakt zu beiden Eltern, ein sogenannter „Ersatzvater“ ist da absolut kein Ersatz, allenfalls eine Ergänzung.

MFG

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Hallo Sunshine,

ich habe für Dich eine Antwort aus einem anderen Forum
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Frag-einen-Anwalt.de
Zitat:
Sehr geehrte Fragestellerin,

Herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten darf.

Ihr Lebensgefährte besitzt einen gewichtigen Pluspunkt hinsichtlich seiner Rechtsstellung zum Kind. Er besitzt das Sorgerecht. Dieses ist hier zwar geteilt, grundsätzlich hat er jedoch die gleichen Rechte wie die Kindesmutter. Dies ist insbesondere bei einem Umzug zu berücksichtigen. Hier existiert das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches Teil des Sorgerechtes ist. Somit haben auch beide Elternteile ein Rechts auf das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dadurch kann auch der Kindesvater den Aufenthaltsort seiner Tochter selbst bestimmen oder gerichtlich bestimmen lassen. Dies wäre eine Möglichkeit, um gegen den Umzug der Tochter zu wirken. Sollte geklärt werden, ob in Ihrem Fall, die Kindesmutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat. In der Praxis sieht dieses jedenfalls so aus. Eine gerichtliche Abänderung ist möglich.

Zudem ist eine Zustimmung durch den sorgeberechtigten anderen Elternteil für den Umzug erforderlich. Erteilt dieser seiner Zustimmung im Rahmen des gemeinsamen Sorgerecht nicht, darf die Kindesmutter mit der Tochter nicht umziehen. Dies hätte im übrigen auch für den ersten Umzug der Kindesmutter gegolten.

Grundsatz in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten im Familienrecht ist immer das Wohl des Kindes. Hieran orientieren sich die Gerichte, auch wenn teilweise tatsächlich sowohl der Gesetzgeber, als auch die Gerichte die Bindung zur Kindesmutter mehr hervorheben als die zum Kindesvater. Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen haben es heute zwar Väter grundsätzlich leichter auch ihre Rechte durchzusetzen, jedoch gehört hierzu meistens immer noch ein beträchtlicher Aufwand und Durchhaltevermögen.
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Jedoch könntest du das Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen.

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Zitat:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.
Mehr dazu findest du auf: http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbest…

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Beachte aber bitte, das bei Regelungen, die per Gericht herbei geführt werden, oftmals Schlammschlachten in Gang gesetzt werden. Ebenso werden auch i.d. Regel die Kinder angehört. Ich bin mir nicht sicher, in wie weit ein 5 jähriges Kind „angehört“ werden kann, da die ‚objektive‘ Wahrnehmung des Kindes noch nicht vorhanden bzw. ausgeprägt ist. Dennoch, wenn sich heraus stellt, daß das Kind eine sehr feste und innige Bindung zum Vater hat, kann ich mir vorstellen, daß das Gericht ggf. gegen einen Umzug spricht.

Natürlich immer vorausgesetzt, die Entfernung ist so weit, das es nicht ‚mal eben‘ möglich ist, einen Besuch abzustatten. Wenn es sich um einen Umkreis von 50 km +/- handelt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.

Es ist zwar eine etwas andere Situation, aber trotzdem: Die Kinder (10/14) meines Mannes leben seit 2005 bei uns. Die Mutter ist 2007 90km weit weg gezogen. Ständig kommt bei den Kindern die Frage auf: Warum zieht Mama nicht einfach näher zu uns? Warum hat sie sich nicht eine Wohnung auf der Hälfte des Weges genommen? - Berechtigte Frage!!!

Ist es nicht möglich, das Du und Dein Freund eine gemeinsame Wohnung „auf der Hälfte des Weges“ sucht? Das würde vielleicht auch als erweichendes Argument für deinen Exmann gelten, als kompromiss quasi. Und sollte die Frage wegen Arbeit deines neuen Freundes aufkommen: Heut zu Tage ist es normal, das man auch Wege von 50 - 80km bis zur Arbeitstelle fährt. Es ist zwar lästig, aber absolut nicht unüblich.

Also, überleg nochmal, ob nicht eine Kompromiss-Lösung zustande zu bringen ist. Immer vorausgesetzt, ihr wollt mehr als 50 oder 100km weit weg ziehen.

Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe, das ihr ohne Schlamm eine Lösung findet, vor allem einvernehmlich.

Lieben Gruß
Shanti

Hallo,

tut mir leid, aber ich kann Dir nicht weiterhelfen. Wende Dich doch mal an das zuständige Jugendamt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Ex Dir verbieten kann, mit Deinem neuen Freund zusammenzuziehen.

Viel Erfolg.

hallo sunshine,

es ist völlig egal, wo du mit deiner tochter lebst. dein ex hat zwar das recht deine tochter zusehen, aber er hat NICHT das recht, dir vorzuschreiben, wo du mit ihr lebst. du darfst sogar weiter weg ziehen, solange du noch in deutschland bleibst. ich denke einfach mal, dass dein ex mega eifersüchtig ist und deshalb versucht, dir die sache auszureden. lass dich nicht unterkriegen. du darfst!!!
wenn du noch weitere fragen hast, schreib einfach. helfe dir gern:wink:

liebe grüße vom früchtchen

Hallo,

der Vater kann tatsächlich Probleme machen, es sei denn Du hast einen wichtigen Grund umzuziehen. Du möchtest zu Deinem Freund von dem Du schwanger bist.Ist wichtig genug denke ich! Ich gehe davon aus das Dein Freund berufstätig ist und aus diesem Grund nicht zu Dir ziehen kann. Dein Umzug zu ihm ist dann unumgänglich. Wenn er nicht berufstätig ist dann überlege doch ob Dein Freund nicht zu Dir ziehen kann. Dann würde Deine Tochter in der Nähe ihres Vaters leben können, was sicherlich besser für den Kontakt ist.Vesetze Dich auch etwas in die Lage Deines Ex Freundes, ich kenne die näheren Umstände zwar nicht, aber stell Dir vor er würde mit Deinem Kind weit weg ziehen wollen, Begeistern würde Dich das auch nicht. Erkundige Dich einfach mal beim zuständigem Jugendamt die können Dir genaue Auskunft geben.

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hallo,du kannst auf jeden fall umziehen ,aber du musst auch vorher bzw nachher klären ,wenn es sein muss gerichtlich wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat ,meisten wird es der mutter über tragen,dein ex- freund kann dich nicht zwingen bei ihm zu wohnen .entweder ihr klärt das vernümftigt und oder gerichtlich,auf jeden fall kannst du umziehen .
mfg sascha
p.s falls noch fragen sind ich antworte