Hallo !
Hier gleich noch eine Frage.Ich bin 25 und habe eine 16jährige Freundin, welche noch bei ihren Eltern lebt, mit welchen sie aber nicht so gut Zurecht kommt (baldiger Auszug ist angestrebt). Ums gleich auf den Punkt zu bringen: Sie war bis vor kurzem schwanger (hat das Kind verloren),was mich zum Nachdenken über das Sorgerecht gebracht hat. Ihre Mutter war erwartungsgemäß nicht so begeistert davon. Laut ihrer Meinung hat meine Freundin ja sowieso keinen „Anspruch“ (ja,sie hat wirklich „Anspruch“ gesagt) auf das Kind, weil sie noch nicht volljährig ist. Sie als Oma müsse das Kind ja aufziehen, denn sie habe ja sowieso das Sorgerecht und damit auch das Kind am Hals . Aber genau das sticht meiner Freundin und mir ins Herz, denn wir wissen gut genug, mit welchen Mitteln „Oma“ ihre eigenen Kinder erzogen (oder besser: nicht erzogen) hat und wozu sie fähig ist.
Wie sieht denn eigentlich in so einem Fall das Sorgerecht aus ? Würde „Oma“ das Sorgerecht wirklich alleine bekommen oder würde ich als Vater die Hälfte „abbekommen“ ?
Wer kennt noch Webseiten, auf denen Antworten zu solchen oder ähnlichen Fragen zu finden sind ?
Gruß
Marco
Hi Marco,
hätte sich Oma besser informiert, würde sie nicht so eine gequirlte Sch… erzählen.
Richtig ist, daß Deine Freundin bis zum ihrem 18. kein alleiniges Sorgerecht übernehmen kann (schließlich kann sie z. B. nicht einmal alle Verträge für sich selbst abschließen). Deswegen wird für das Baby von Amts wegen ein Vormund bestellt, der die gesetzliche Vertretung des Babys übernimmt. Dabei gibt es die Möglichkeiten
- Jugendamt
- der volljährige Herr Papa
- eine andere erwachsene Person aus dem Umfend (das kann durchaus auch die Oma sein; allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß das Jugendamt eine Oma, die behauptet, die Mutter hätte keinen Anspruch auf das Kind und somit sie das Kind ‚am Hals‘, zum Vormund bestellt).
Das Kind wird natürlich von der Mutter aufgezogen, die sich das Sorgerecht vorübergehend mit dem Vormund teilt. Der Vormund darf nur mit dem Einverständnis der Mutter handeln. Das garantiert § 1673 Abs. 2 BGB:
(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist.
(2) Das gleiche gilt, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu; zur Vertretung des Kindes ist er nicht berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist; andernfalls gelten § 1627 Satz 2 und § 1628
Weitere Infos zu dem Thema gibt es z. B. in der Broschüre
http://www.dgb.de/idaten/jugschwang.pdf
und natürlich beim Jugendamt.
Ciao
Tessa
Danke für die Antwort, wenn ich das richtig verstanden habe, hat „Oma“ also nicht automatisch das Sorgerecht. Ich werde ihr deine Antwort aber jedenfalls mal vorlegen.
Noch ein paar Fragen bzw Anmerkungen:
- Jugendamt
Glaube ich nicht, wenn 2 Erwachsene da sind,die das Sorgerecht übernehmen könnten.
- der volljährige Herr Papa
Das wäre ich und das wäre mir auch die liebste Lösung.
- eine andere erwachsene Person aus dem Umfend (das kann
durchaus auch die Oma sein; allerdings kann ich mir nicht
vorstellen, daß das Jugendamt eine Oma, die behauptet, die
Mutter hätte keinen Anspruch auf das Kind und somit sie das
Kind ‚am Hals‘, zum Vormund bestellt).
Hoffentlich nicht.
Das Kind wird natürlich von der Mutter aufgezogen, die sich
das Sorgerecht vorübergehend mit dem Vormund teilt. Der
Vormund darf nur mit dem Einverständnis der Mutter handeln.
Das garantiert § 1673 Abs. 2 BGB:
Sehr gut. „Oma“ hat also wirklich nur das SorgeRECHT,versorgen muß sie es aber selbst nicht unbedingt und hat also im Prinzip auch kein Bestimmungsrecht.
…Bei einer
Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen
Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein
Vormund oder Pfleger ist, andernfalls gelten § 1627
Satz 2 und § 1628
Gruß
Marco
Hi Marco,
natürlich krieg ‚Oma‘ nicht automatisch das Sorgerecht.
- Jugendamt
Glaube ich nicht, wenn 2 Erwachsene da sind, die das Sorgerecht
übernehmen könnten.
Da täuschst Du Dich gewaltig… Es ist meistens das Jugendamt, das zum Vormund für den Zwerg bestellt wird, denn die wenigsten jungen Frauen haben in einer solchen Situation das Glück, einen erwachsenen (und verantwortungsbewußten) Mann und verständnisvolle Eltern an ihrer Seite zu haben. Meistens werden sie sitzengelassen und fliegen womöglich auch noch von zu Hause raus. Das Jugendamt ist da die einzige Möglichkeit.
- der volljährige Herr Papa
Das wäre ich und das wäre mir auch die liebste Lösung.
Verständlich und - so, wie Du über die ‚Oma‘ schreibst - sicherlich die optimale Lösung.
Ciao
Tessa