Hallo,
mal angenommen beide Eltern eines 16jährigen sterben:
wer wäre jetzt Erziehungsberechtigt? (wer, wenn mindestens ein Geschwister >18Jahre da wäre)
benötigt ein 16jähriger das überhaupt noch?
Bekommt das der Staat/Jugendamt oder ähnliche Institutionen, die das interessieren würde überhaupt mit, dass er keine Erziehungsberechtigten mehr hat?
Angenommen der Jugendliche würde beim Tod der Eltern Geld erben:
das müsste ja sicherlich auch verwaltet werden - wer würde hier als Verwalter in Frage kommen? Dürften das seine >18jährigen Geschwister machen?
Vielen Dank für eure Hilfe! und Antworten.
Gruß
Werner