Sorgerecht bei Todesfall

Hallo ihr wissenden,
hier kommt ein etwas kniffeliger Fall und ich hoffe das mir meine Fragen beantwortet werden können.

Folgender fiktiver Fall.
Mutter C hat Tochter C 10 Jahre alt von Vater C.
Vater C hat Kind C seit 6 Jahren nicht mehr gesehen und das letzte mal vor fast 5 Jahren mit Kind C tel. Da sich der Vater C in keinster Weise um das Kind kümmert und auch sonst keinerlei Interesse an dem Kind jemals gezeigt( keine anrufe Karten o.ä.) hat gibt es für die Mutter nun einige rechtliche Fragen.

Mutter C und Kind C wohnen mit einem Mann zusammen, sagen wir Stiefpapi E. Diese Beziehung und das zusammen leben besteht nun schon seit fast 2 Jahren so das dieses Kind Stiefvater E als Papi anerkennt und ihn auch sehr liebt.
Mutter C und Leiblichervater C teilen sich das Sorgerecht was aber nur von der Mutter aktiv ausgeübt wird da der Vater C kein Interesse daran hat. Unterhaltszahlungen laufen unpünktlich und nur über den Anwalt und seit kurzem über einen amtlichen Titel.

Wie ist es nun wenn der Mutter was passiert?
Heißt wenn sie nicht mehr für ihr Kind sorgen kann weil sie verstorben ist
Das Kind möchte dann auch weiter bei Stiefpapi E wohnen bleiben ( nehmen wir an das das Kind gefragt wurde ) wie ist es rechtlich möglich?
Zum leiblichen Vater will das Kind auf gar keinen Fall da es keinen Bezug zu ihm hat und nur sehr schlechte Erinnerungen hat.

Ist es rechtlich möglich den Opa ( Stiefvater der Mutter ) als Vormund in einem Testament zu bestimmen damit das Kind bei dem Stiefpapi bleiben kann? Oder weiß jemand eine andere Möglichkeit die noch gar nicht in betracht gezogen wurde? Der Vater wird das Kind nicht zu sich nehmen wollen und die Mutter will das auf jedenfall verhindern für den Fall das ein e Wahnwitzige Idee wieder bei dem leiblichen Vater bei heraus kommt.

Wie ist es wenn Mutter C und Stiefpapi heiraten und das Kind den Nachnemen vom Stiefpapi tragen möchte ( nehmen wir an das das Kind das selber gesagt hatte ohne das eine Heirat schon zur Sprache kam )?
Mutter weiß das es vom Gericht bestimmt werden kann zwecks keiner Benachteiligung des Kindes, kann das Jugendamt den Vater auch bitten oder geht der Weg nur über das Gericht.

(Bei einer Heirat ist es keine Frage mehr wo das Kind dann weiter leben kann aber ob und wann geheiratet werden soll wissen Mutter C und Papi E noch gar nicht wollen das Kind aber schon absichern damit die Mutter weiß das das Kind bei Papi E auch wirklich bleiben kann.)

Der Mutter ist klar das ein Namenswechsel bei einer Heirat gut überlegt sein sollte aber es ist der Wunsch des Kindes weil es somit das Gefühl hat endlich einen richtigen Papi zu haben, der sich kümmert, bedingungslos das Kind liebt und immer für ihn da ist und das wird mit dem Namen verbunden.

Eine Adoption kommt nicht in Frage weil der leibliche Vater dazu seine Zustimmung nicht geben will, nur gegen Geld .

Ich danke für die Geduld was den Text angeht und hoffe auf gute Antworten und hilfreiche Links.
Lieben Gruß SUnny

Hallo,

in diesem Fall würde ich mich beim Amts- oder Familiengericht kundig machen - es gibt verm. Lösungen. Aber durch geteiltes Sorgerecht dürfte keine Lösung ohne Papi Cs Zustimmung möglich sein.

Eine klare Lösung wäre Adoption durch Papi E, aber auch da wird Papi C zustimmen müssen - was er wegen der Unterhaltsersparnis ev. machen würde.
Kommt ev. auf die Verpackung an, in der mans serviert.

Gruß, Hovke