Hallo,
ich habe 2 Kinder und bin verheiratet zusammenlebend. Aber mal der Reihe nach:
zuerst kam unser Kind R. zur Welt mit dem Nachnamen der Mutter. Wir haben beim Standesamt gegenseitig Sorgerechtserklärungen abgegeben.
Anschließend haben wir geheiratet, aber unsere Nachnamen jeweils behalten.
Dann kam unser 2. Kind L. zur Welt auch mit dem Nachnamen der Mutter.
Soweit alles in Ordnung, möchte man meinen.
Für R. habe ich neulich eine Benutzerkarte bei der Stadtbibliothek abholen wollen und bei der Vorlage meines Personalausweises nicht die Benutzerkarte ausgehändigt bekommen, weil der Nachnam nicht gleich ist. Erst als ich mich durch die (eigentlich hinfällige Sorgerechtserklärung) ausgewiesen habe, konnte ich das Kärtchen erhalten.
Wenn ich nun für L. die Karte abholen möchte, werde ich sie nicht bekommen, weil ich keine Sorgerechtserklärung habe und auch keine bekommen kann, weil wir ja verheiratet sind.
Dadurch ergibt sich eine Benachteiligung durch die Heirat.
Das mag nun ein lächerliches Problem sein, aber wenn ich nun z.B. bei einer Krankenhauseinlieferung meines Kindes nicht die notwendigen Anordnungen treffen darf, könnte das ein bedrohliches Problem werden: Der Arzt sagt: „ich weiß nicht, ob Sie sorgeberechtigt sind, da Sie anders heißen, also dürfen Sie nicht über die Behandlung bestimmen.“
Was tun?
Martin
Hallo Martin,
ist schon komisch so was.
Nun zur Not würde ich stets eine Kopie (beglaubigt?! aber so weit muß es jetzt hoffentlich nicht gehen) der Heiratsurkunde mitführen, damit Du nachweisen kannst, daß Du mit Frau Meiermüllerschmitz verheiratet bist.
Gandalf
Moin Gandalf,
das dürfte wohl nicht viel nützen. Der Nachweis einer Heirat bedeutet ja noch lange nicht, dass es seine leiblichen Kinder sind.
Gruß, Ironlady
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Tach Ironlady,
das dürfte wohl nicht viel nützen. Der Nachweis einer Heirat
bedeutet ja noch lange nicht, dass es seine leiblichen Kinder
sind.
dann vielleicht noch ne eidesstattliche Versicherung der Mutter, daß die Kinners von ihm sind?!
Langsam wirds dann aber skuril
Gandalf
Hmmmmmmmmmmmmmm… aber in der Realität habe ich bei meinen beiden Kindern, die auch 2 verschiedene Papas haben und auch „nur“ meinen Nachnamen tragen noch nie irgendwelche Nachfragen erlebt. (Bzw. die beiden Männers nicht). Dabei hat der eine noch nicht mal ein Sorgerecht. Da das aber bisher keine Nachteile hatte, haben wirs beim alleinigen für mich gelassen. Irgendwie hatte ich den Eindruck im Alltag sind solche Fragen mittlerweile Vergangenheit…
Im Zweifelsfall o. in dringenden Fällen hilft wohl wirklich nur die Sorgerechtserklärung?!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wie wäre es mit einer kopie der geburtsurkunde des kindes (wenn da martin als vater angegeben ist)?
grüße von
tinchen
Hallo Tinchen,
Vaterschaft allein bedeutet ja noch lange kein Sorgerecht…
Gruß, ironlady
wie wäre es mit einer kopie der geburtsurkunde des kindes
(wenn da martin als vater angegeben ist)?
grüße von
tinchen
Kinder im Reisepass eintragen lassen
Hallo Martin,
die einfachste Möglichkeit ist wohl, dass du die Kinder in deinen Reisepass eintragen lässt. Dazu müsst ihr beide unterschreiben, d.h. die Mutter muss zustimmen. Umgedreht musst du aber auch zustimmen, wenn die Mutter der Kinder eine Eintragung in ihren Reisepass wünscht, das ist generell bei gemeinsamem Sorgerecht so, verheiratet oder nicht.
Aus der Geburtsurkunde des Kindes, die du als Kopie bis dahin auch bei dir tragen könntest, geht hervor, dass du der Vater bist. Kopie der Heiratsurkunde dazu, schon dürfte es auch funktionieren.
Die Reisepass-Variante erscheint mir aber sicherer und ist ja auch bei Auslandsreisen sinnvoll.
Viele Grüße - Heike