Sorgerecht - beruflicher Wechsel ins Ausland

Hallo Expertengemeinde,

nehmen wir mal folgenden Situation an:
Person A hat mit B ein 12jähriges Kind´, leben aber in Trennung und haben beide einen neuen Partner.

Der neue Partner C von Person A hat nun ein Jobanagbeot aus China erhalten.

Das Sorgerecht für das Kind von A und B liegt bei beiden gemeinsam.

Kann nun Person B den beruflichen Wecheselmöglichkeiten Steine in den Weg legen?

Weil eigentlich Sie das Sorgerecht ja gemeinsam haben, aber wenn das Kind nun in China lebt, er keine Möglichkeiten hat, seinen Pflichten nachzukommen.

Vielen Dank
Trulli

Kann nun Person B den beruflichen Wecheselmöglichkeiten Steine
in den Weg legen?

Natürlich nicht. Es könnte höchstens sein, dass B den Umzug des Kindes nach China gerichtlich verhindert (wie wahrscheinlich es ist, dass das Vormundschaftgericht so enzscheidet, vermag ich nicht zu beurteilen) und A daraufhin auch nicht mehr dorthin will.

wenn das Kind nun in China lebt, er keine Möglichkeiten hat,
seinen Pflichten nachzukommen.

Das wird A in diesem Falle wohl hinnehmen.

Hallo,

natürlich kann Person C den Job überall auf der Welt ausüben, wo sie will.

Person A und B entscheiden aber normalerweise gemeinsam, wo das Kind lebt.

Geht Person A in ein anderes Land, ist das auch ihr Vergnügen.

Aaaaabeer: Wenn Person A das Kind ohne Einverständnis von der mitsorgeberechtigten Person B einfach aus Deutschland weg bringt, kann das u. U. sogar ein Straftatsbestand (Kindesentziehung) sein. Das kann im Übrigen der Person A das Sorgerecht kosten. Gerichte sehen oft diese Eigenmächtigkeiten gar nicht gerne.

Noch ein Wort zu China: ich habe von den letzten drei Jahren insgesamt etwas mehr als 12 Monate (addiert) in China verbracht. Eines unserer Hotels war direkt neben einer Schule. Ob Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind unbedingt jeden morgen einen militärisch anmutenden Appell und Trill haben können?

Ob es einem weißen Kind gefällt als bestaunter Exot zu leben? Das war für mich das Schlimmste am Anfang gewesen. Jeder der vielen Menschen um mich rum guckt und schaut. Viele fassen mich an, weil ich so schön weiß bin, helle Haare und blaue Augen habe (obwohl ich schon Großmutter bin). Kindern geht es in dieser Beziehung noch viel schlimmer.

China ist anders als wir es uns aus der Presse oder aus Filmen vorstellen. Dort werden die Schwerpunkte nicht danach gelegt, wie sie in China wirklich sind, sondern wie sie in Deutschland gut „verkauft“ werden.

Beispiel: Kaum einen Chinesen interessieren Menschenrechte, während unsere Presse davon voll ist.

Das Essen, das wir vom Chinesen um die Ecke kennen, gibt es nirgendwo in China. Butter ist z. B. nur in den wenigen sehr guten Supermärkten in den von weißen bevorzugten Städten (Peking, Shanghai, Tianjin) zu finden. Brot - auch wenn es angeblich German ist - besteht aus matschigen gefärbten Weißbrot.

Der Melaminskandal ist bis Deutschland durchgedrungen. Aber er ist nur die Spitze eines Eisberges. In vielen Flüssen, Seen und Hafengebieten sieht das Wasser aus wie undurchdringlicher Milchkaffee.

Bei meinem ersten Eintreffen in einer Millionenstadt habe ich mir am Abend nur mal die Zähne mit Leitungswasser geputzt. Drei Wochen Dünnpfiff vom Feinsten, waren die Folge gewesen.

Ich bin gegen Sachen geimpft, von denen die meisten Menschen hier nicht mal wissen, dass es solche Krankheiten und Impfstoff dagegen gibt.

Impfungen für Kinder sind durchaus sinnvoll, aber solche geballten Ladungen? Die Krankenkasse zahlt das nicht. Bei mir zahlt es der Arbeitgeber meines Ehemannes. Die Kosten hierfür wurden mit mehr als tausend Euro benannt.

Meine Liste könnte ich noch weiter schreiben. Hinweis genügt.

Ein länger dauernder Wechsel für ein schulpflichtiges Kind sollte - vom strafrechtlichen Aspekt abgesehen - sehr gut überlegt werden.

Es gibt verschiedene Lebensgestaltungen um dem Kind das nicht zuzumuten. Hier nur kurz angesprochen: Kind bleibt beim anderen Elternteil und besucht in den Ferien China.

Der bisher betreuende Elternteil bleibt in Deutschland und besucht oftmals den neuen Partner in China.

Der neue Partner besucht oft Deutschland. Fernbeziehungen haben ihre Probleme, aber die Probleme auf ein Kind zu verlagern finde ich nicht besonders fair.

Gruß
Ingrid
deren Mann übermorgen wieder nach China geht und die in Kürze nachfolgen wird. Aaber ich nehme keine Kinder mit.

Das Sorgerecht für das Kind von A und B liegt bei beiden
gemeinsam.

Kann nun Person B den beruflichen Wecheselmöglichkeiten Steine
in den Weg legen?

Weil eigentlich Sie das Sorgerecht ja gemeinsam haben, aber
wenn das Kind nun in China lebt, er keine Möglichkeiten hat,
seinen Pflichten nachzukommen.

Hallo Trulli,

wir stehen vor einem ähnlichen Problem, nur hier ist es nicht China, sondern 480 km vom bisherigen Wohnort entfernt.

Grundsätzlich sieht es erst einmal so aus, dass es um die Rechte des Kindes (Besuchsrecht hat nicht etwa Person A, B, sondern das Kind BEI A und B) geht. Weiterhin geht es ja weniger um die elterliche Sorge, als um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Kind ist, wenn ich es richtig gelesen habe, 12 Jahre alt. Demnach kannst Du davon ausgehen, dass dieses Kind gefragt werden wird, ob es dem Umzug zustimmt. Von einer Beeinflussung seitens des anderen Partners abgesehen ist der Wunsch des Kindes bei Jugendämtern und Gerichten ab einem gewissen Alter vorrangig.

Fraglich ist auch, wo das Kind und wie lange es bei welchem Elternteil bislang gelebt hat. Das Jugendamt und auch ein Richter werden sich schwer tun, ein Kind einfach aus der gewohnten Umgebung herauszureissen, ohne einen triftigen Grund.

Viele Grüße

Andreas

Aaaaabeer: Wenn Person A das Kind ohne Einverständnis von der
mitsorgeberechtigten Person B einfach aus Deutschland weg
bringt, kann das u. U. sogar ein Straftatsbestand
(Kindesentziehung) sein. Das kann im Übrigen der Person A das
Sorgerecht kosten. Gerichte sehen oft diese Eigenmächtigkeiten
gar nicht gerne.

D.h. Person B muss dem ausdrücklich zustimmen, dass das Kind mit nach China darf. Wie schaut es mit der freien Entscheidung des Kindes aus? Da es schon 12 Jahre ist? Hat es da nicht ein gewisses Mitbestimmungsrecht?

Noch ein Wort zu China: ich habe von den letzten drei Jahren
insgesamt etwas mehr als 12 Monate (addiert) in China
verbracht. Eines unserer Hotels war direkt neben einer Schule.
Ob Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind unbedingt
jeden morgen einen militärisch anmutenden Appell und Trill
haben können?

Es soll für die Mitarbeiters dieses deutschen Unternehmens eine internationale Schule geben.

Das gemeinsame Kind ist erst ein paar Monate alt, aber braucht besondere Aufmerksamkeit in der Erziehung. Es ist taub!

Ich bin gegen Sachen geimpft, von denen die meisten Menschen
hier nicht mal wissen, dass es solche Krankheiten und
Impfstoff dagegen gibt.

Impfungen für Kinder sind durchaus sinnvoll, aber solche
geballten Ladungen? Die Krankenkasse zahlt das nicht. Bei mir
zahlt es der Arbeitgeber meines Ehemannes. Die Kosten hierfür
wurden mit mehr als tausend Euro benannt.

Der Arbeitgeber garantiert anscheinend für die ärztliche Versorgung durch deutsche Ärzte. Wobei ich mir das eigentlich vorstellen kann!

Es gibt verschiedene Lebensgestaltungen um dem Kind das nicht
zuzumuten. Hier nur kurz angesprochen: Kind bleibt beim
anderen Elternteil und besucht in den Ferien China.

Das Kind geht auf alle Fälle mit nach China, bleibt keineswegs bei Person B. Wobei Person B dies mit Sicherheit nicht für gut heissen wird.

Die Familie bekommt (wenn Sie nach China geht) vier bis fünf Heimflüge pro jahr von der Firma gestellt.

Wie schaut es eigentlich mit nem älteren Bruder aus? 16 Jahre? Macht in D eine Lehre! Kann dieser frei entscheiden, ob er in D bleiben will bei Person B?

trulli

Kann nun Person B den beruflichen Wecheselmöglichkeiten Steine
in den Weg legen?

Natürlich nicht. Es könnte höchstens sein, dass B den Umzug
des Kindes nach China gerichtlich verhindert (wie
wahrscheinlich es ist, dass das Vormundschaftgericht so
enzscheidet, vermag ich nicht zu beurteilen) und A daraufhin
auch nicht mehr dorthin will.

Was sind die möglichen Gründe für eine gerichtliche Verhinderung?

Wären die berechtigten Einwände von Person B aufgrund der politischen, humanitären usw. Lage Chinas ein berechtgter Grund?

Grundsätzlich sieht es erst einmal so aus, dass es um die
Rechte des Kindes (Besuchsrecht hat nicht etwa Person A, B,
sondern das Kind BEI A und B) geht. Weiterhin geht es ja
weniger um die elterliche Sorge, als um das
Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Du schreibst von Besuchsrecht des Kindes bei A und B. Kann Das zwölfjährige Kind sich den zweiwöchentlichen Besuchen beim Vater entziehen? Mit welcher rechtlichen Begrüdung?

Das Kind ist, wenn ich es richtig gelesen habe, 12 Jahre alt.
Demnach kannst Du davon ausgehen, dass dieses Kind gefragt
werden wird, ob es dem Umzug zustimmt. Von einer Beeinflussung
seitens des anderen Partners abgesehen ist der Wunsch des
Kindes bei Jugendämtern und Gerichten ab einem gewissen Alter
vorrangig.

Spielt hier nicht der Umzug nach China eine Rolle. Kann dies eine zwölfjährige entscheiden? Kann es die Umstönde in China wirklich einschätzen oder ist er zukünftige Aufenthaltsort unwichtig für die Entscheidung.

Fraglich ist auch, wo das Kind und wie lange es bei welchem
Elternteil bislang gelebt hat. Das Jugendamt und auch ein
Richter werden sich schwer tun, ein Kind einfach aus der
gewohnten Umgebung herauszureissen, ohne einen triftigen
Grund.

Die Eltern leben seit einem Jahr getrennt und haben seitdem auch neue Partner. Die Kinder sind von Anfang bei der Mutter und besuchen den Vater momentan alle zwei Wochen soweit ich weiss.
Aufgrund der bevorstehenden Scheidung usw. ist es sicherlich eine Schlammschlacht, die den beiden noch bevorsteht.

Hallo,

D.h. Person B muss dem ausdrücklich zustimmen, dass das Kind
mit nach China darf. Wie schaut es mit der freien Entscheidung
des Kindes aus? Da es schon 12 Jahre ist? Hat es da nicht ein
gewisses Mitbestimmungsrecht?

in Deutschland werden Kinder mit 18 Jahren volljährig. Bis dahin bestimmen beide sorgeberechtigten Eltern über das Kind. Entzieht ein Elternteil ein minderjähriges Kind ins Ausland - und gar in das außereuropäische - ist das strafrechtlich relevant. Dabei spielt es keine Rolle, ob das minderjährige Kind mit dem „Entzug“ einverstanden ist oder nicht.

Der zurückbleibende Elternteil kann eine Strafanzeige machen und dann geht alles seinen Gang. In den meisten Fällen wird dem entziehenden Elternteil dann das Sorgerecht entzogen.

Kind kommt dann auf jeden Fall zurück. Wenn sich Eltern nicht einigen können, müssen sie eben vorher per Gericht eine Klärung versuchen. Zweifelhaft ob ein Richter die Entscheidung eines zwölfjährigen Kindes, dass es nach China ziehen will, akzeptieren wird. Ein Kind in diesem Alter kann die dortigen Lebensumstände für sich nicht abschätzen. Zumal hier der bisher betreuende Elternteil auch recht blauäugig an die Sache herangeht.

Hier http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70116/12… ein klitzekleines Beispiel, wie schon die Ausreise am Flughafen scheitern kann

Es soll für die Mitarbeiters dieses deutschen Unternehmens
eine internationale Schule geben.

Die Mitarbeiter werden wohl keine Schule mehr besuchen müssen und sie wird für ihre Kinder reserviert sein. Wenn die Trennung erst ein Jahr her ist, wird der Mitarbeiter nicht mal der rechtliche Stiefvater von dem Kind sein.

Also vorher klären, ob das auch für mitreisende nichteheliche Partner und deren Kinder gilt. Das Unternehmen meines Mannes würde hier weder den Schulbesuch finanzieren noch fördern.

Das gemeinsame Kind ist erst ein paar Monate alt, aber braucht
besondere Aufmerksamkeit in der Erziehung. Es ist taub!

Und dann damit nach China fahren??? Behinderte Menschen werden in China sehr benachteiligt. Das ist noch milde von mir ausgedrückt. Die Menschen dort sehen behinderte Menschen nicht als vollwertig an und diskreminieren ungeniert und keine Behörde schreitet ein.

Von der ärztlichen Versorgung ganz abgesehen.

Der Arbeitgeber garantiert anscheinend für die ärztliche
Versorgung durch deutsche Ärzte. Wobei ich mir das eigentlich
vorstellen kann!

Für jede Fachrichtung ist ein Deutscher Facharzt vorhanden? Komisch, die Kollegen meines Mannes fliegen sogar extra wegen Zahnweh nach Deutschland. Müssen dann wohl alles Angsthasen sein, obwohl sie fast ihr ganzes Leben irgendwo auf der Welt verbringen. Mir ist nicht ein einziger bekannt, der sich dort in ärztliche Behandlung - die über den akutesten Notfall hinausgeht - begeben hätte.

Dies obwohl in Fußweite meines letzten Aufenthaltsortes eine englische Klinik war.

Die Leute sollten mal überlegen, ob es die besten Ärzte sind, die in China für ein paar hundert Euro im Monat arbeiten wollen, statt in Ländern mit besseren Arbeitsbedingungen mit besseren Einkommen oder weil sie eine soziale Ader haben in einem Entwicklungsland helfen wollen.

Das Kind geht auf alle Fälle mit nach China, bleibt keineswegs
bei Person B. Wobei Person B dies mit Sicherheit nicht für gut
heissen wird.

Die Familie bekommt (wenn Sie nach China geht) vier bis fünf
Heimflüge pro jahr von der Firma gestellt.

Auch die nichteheliche Familie? Ob es einem 12-Jährigen 4 bis 5 mal im Jahr zuzumuten ist, dass er mindesten 10 (manchmal auch 12 Stunden) im Flieger von Frankfurt nach Beijing sitzt? München ist auch nicht viel kürzer und die Umsteigeflüge mit den langen Wartezeiten dazwischen sind auch nicht ohne. Die Zeitverschiebung von 7 Stunden im Winter (6 im Sommer) wird er auch gerne haben.

Wie schaut es eigentlich mit nem älteren Bruder aus? 16 Jahre?
Macht in D eine Lehre! Kann dieser frei entscheiden, ob er in
D bleiben will bei Person B?

Der 16-Jährige wäre reichlich unklug, wenn er seinen Ausbildungsplatz gegen China eintauschen wollte und damit den Rest seines Lebens als Hilfsarbeiter beenden wird. Person B müsste dann mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein, wenn er zu dessen Ausreise die Zustimmung gibt.

Ich hoffe hier für alle drei Kinder, dass der betreuende Elternteil seine Verantwortung gegenüber diesen Kindern wahr nimmt und sie nicht in ein unverantwortliches Abenteuer zieht.

trulli

Gruß
Ingrid

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Hi,

wie sieht denn eigentlich der Status von A in China aus?
Wenn A und C nicht verheiratet sind bezweifle ich dass A ein Daueraufenthaltsvisum bekommt.
Dasselbe gilt für Wohnraum, Schulkosten, Arztkosten - wird die Firma von C für die Kosten aufkommen?
Wie sind die Kinder denn versichert? Krankenkasse zahlen nur beschränkt wenn der Aufenthalt im Ausland von Dauer ist.

Was ich mich frage ist folgendes - B hat drei Kinder. Eines ist behindert, eines ist in Ausbildung und eines hat gerade die Freuden der Pubertät vor sich. Ist es wirklich notwendig dass A mit C nach China geht? Warum kann A nicht hierbleiben und C besuchen?
Es ist schwer vorstellbar dass die Karriere von C daran scheitert dass die Partnerin in Deutschland bleibt.

Anstelle von B würde ich mich schnellstmöglich an einen Anwalt für Familienrecht wenden und beraten lassen.

viele Grüße
Susanne

Hi,

wie sieht denn eigentlich der Status von A in China aus?
Wenn A und C nicht verheiratet sind bezweifle ich dass A ein
Daueraufenthaltsvisum bekommt.

Bekommt man auch nur unter Schwierigkeiten wenn man verheiratet ist. Mein Mann ist heute wieder nach China geflogen. Sein Einsatz dort soll noch ungefähr fünf Monate dauern. Er hat Visa bekommen für zweimal einen Monat - muss also nach einem Monat wieder ausreisen.

Dabei ist er ein von den Chinesen oft gerufener Spezialist der dort viele Arbeitsplätze schafft. Mal sehen was ich als Ehefrau für Visum bekomme, wenn ich in Kürze nachreise.

Dasselbe gilt für Wohnraum, Schulkosten, Arztkosten - wird die
Firma von C für die Kosten aufkommen?

Der Arbeitgeber meines Mannes, ein Deutsch-Internationaler Großkonzern zahlt solche Kosten nur für Ehepartner und gemeinsame Kinder. Selbst bei „echten“ Stiefkindern hat man schon Probleme. Es gibt kaum noch Arbeitgeber die in dieser Hinsicht großzügig sind.

Hinzu kommen diverse Kosten vor der Ausreise in Deutschland. Wenn man einen längeren Aufenthalt als sechs Monate in China haben will, muss man zum Beispiel ein Attest vorlegen, dass man kein AIDS hat. Solche Atteste und Untersuchungen zahlen die Deutschen Krankenkassen nicht.

Wie sind die Kinder denn versichert? Krankenkasse zahlen nur
beschränkt wenn der Aufenthalt im Ausland von Dauer ist.

Sie zahlen dann überhaupt nicht - so ist es wenigstens bei uns. Man muss sich privat für das Ausland versichern. Diese Versicherungen sind nicht so billig wie die Auslandskrankenversicherung, die man für einen Urlaub abschließt.
Der Arbeitgeber meines Mannes zahlt diese Versicherung für mich auch nur, weil ich die Ehefrau bin. Bei Auslandseinsätzen (damals USA) vor unserer Hochzeit durfte ich diese Krankenversicherung selber bezahlen.

Was ich mich frage ist folgendes - B hat drei Kinder. Eines
ist behindert, eines ist in Ausbildung und eines hat gerade
die Freuden der Pubertät vor sich. Ist es wirklich notwendig
dass A mit C nach China geht? Warum kann A nicht hierbleiben
und C besuchen?

Das frage ich mich auch. Eine Alternative wäre auch, dort in den Deutschen Ferien sozusagen „Probewohnen“ zu veranstalten. Wobei ein kurzer Aufenthalt in diesem exotischen Land durchaus sehr reizvoll ist oder sein kann. Aber bei einem Daueraufenthalt hat man dort ziemlich viele Probleme.

Die Probleme können u. U. sehr simple aber doch ärgerlich sein. Fängt schon beim Friseurbesuch an oder wenn man Schuhe benötigt, weil die mitgebrachten ihren Geist aufgegeben haben.

Ich habe Schuhgröße 37 bis 38. Schuhe dort zu kaufen ist trotzdem für mich unmöglich. Nicht etwa, weil ich die Länge nicht bekomme, sondern weil Chinesen viel schmalere Füße haben als wir Weißen.

Waschpulver dort schafft es, sogar baumwollene Unterwäsche in Kürze sehr durchsichtig werden zu lassen.

Wenn man nicht in einem Luxushotel wohnt und in einem normalen Appartement untergebracht ist, wird vieles noch problematischer. Die Heizperiode ist dort sehr eingeschränkt. Ich glaube, vor November darf dann nicht geheizt werden, obwohl es in vielen Gegenden dort schon Minustemperaturen hat.
Wenn man einen Handwerker für eine Kleinigkeit benötigt, wird das meist zu einem Drama (wenn er denn überhaupt kommt). Der versteht im Regelfall kein Englisch und erst recht kein Deutsch. Ob die Anfrager vom UP gut Chinesisch können?

Selber Auto fahren ist auch nicht. Man muss hierfür einen Führerschein in China machen. Selbst wenn ich den hätte, würde ich mich dort nicht hinter das Steuer klemmen (obwoh ich schon vor 30 Jahren in der Türkei selber gefahren bin). Die Chinesen fahren wie die gesengten Säue. Bremsen nur im Notfall, wichtig ist hupen.

Eine grüne Fußgängerampel besagt nur, dass die Autos trotzdem mit vollem Karacho hupend um die Ecke kommen.

Erklär mal einem chinesischen Taxler, dass Du an den Strand gefahren werden willst. Kannst vergessen. Kaum ein Taxifahrer kann englisch und in Peking werden die Weißen noch extra übers Ohr gehauen. Umweg und ohne Taxometer mit vierfachen Preis als Sonderangebot.

Ich war von April bis Oktober mit einer kurzen Unterbrechung in einer 12 Millionen-Einwohner-Stadt in der Nähe von Peking gewesen. In unserem Stadtviertel (größer als Nürnberg) lebten viele Weiße und es gab Supermärkte die zu einer englischen Kette (Tesco) gehörten. Trotzdem war das Warenangebot auf die chinesische Kundschaft zugeschnitten. Wenn man dann kein Chinesisch lesen kann, hat man echte Probleme die Mayonaise im Regal bei der Marmelade zu identifizieren. Ich erwischte dann eine Mayo, deren Markenzeichen ich als chinesisches „Knorr“ erkannte, die nach Ananas schmeckte. Kommt häufiger vor, dass man was einkauft, was man nicht gebrauchen konnte.

Selbst Fast Food wie z. B. McD oder KFC schmeckt dort anders als bei uns - eben auf den chinesischen Gaumen zugeschnitten.

Wobei Marmelade gibt es nicht in jeder Chinesischen Einkaufsmöglichkeit - gehört schon zu den exotischeren Sachen.

Es ist schwer vorstellbar dass die Karriere von C daran
scheitert dass die Partnerin in Deutschland bleibt.

Glaub ich auch nicht. Hier will eine liebende Frau unbedingt bei ihrem Partner sein, ohne an die Bedürfnisse der Kinder zu denken. Vergessen hat sie scheinbar auch, dass es nicht selten ist, dass eine Liebe nicht un bedingt ewig halten muss und sie dann alle Brücken in Deutschland abgebrochen und die Kinder entwurzelt haben wird.

Anstelle von B würde ich mich schnellstmöglich an einen Anwalt
für Familienrecht wenden und beraten lassen.

Nicht nur ein Anwalt ist wichtig. Sie sollte sich über die Bedürfnisse der Kinder beraten lassen.

viele Grüße
Susanne

Auch viele Grüße
Ingrid

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