Hallo Zusammen,
meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir haben eine 2 jährige Tochter und nun kommt es wie man es im Fernsehen immer sieht zu einem Streit. Wir sind beide gut zu unserer Tochter, es ist nie etwas negatives vorgefallen.
Nun zu meinem Problem. Ich ziehe nun beruflich ca. 600 km weit weg. Behalten wir das gemeinsame Sorgerecht? Kennt Ihr Euch mit dem Besuchsrecht aus? Darf ich die kleine auch zu Besuchen in meine neue Heimat holen? Gibt es Urlaubszeiten auch für den Vater? Bleibt das alles auch im Falle einer Scheidung erhalten?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
LG
ein verzweifelter Vater
Oh weh
Ich wünsche Euch vorweg viel Glück und gutes Gelingen, dass Ihr im Interesse des Kindes eine einvernehmliche und gute Lösung findet!!!
600 km sind da leider nicht förderlich
Heute ist es in der Regel so, dass ein gemeinsames Sorgerecht auch nach Scheidung bleibt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann vereinbart werden und liegt in den meisten Fällen bei der Mutter. Selbstverständlich gibt es Fälle, wo sich Eltern noch die Kindeserziehung und Aufenthalt komplett teilen; 600 km Entfernung sind jedoch eine k.o.-Kriterium.
Momentan schätze ich es so ein, als dass die Kleine wirklich noch zu klein ist, als dass sie von der Mutter weg kann. Ich persönlich würde ein großzügiges Besuchsrecht bei der Mutter gewähren und umsetzen. Wenn das Kind älter ist, kann es sicher auch mit - 600 km weit von der Mutter entfernt. Das kommt aber sicher auf die Bindung zum Vater an. Fördert man diese jetzt von Anfang an, so werden auch 600 km kein Problem werden. Aber gerade jetzt am Anfang wird Dein Engagement und regelmäßige Besuche bei Mutter und Tochter von größter und entscheidender Wichtigkeit sein.
Alles Gute und Liebe Grüße!
Hallo,
wer bei wem und warum nicht entscheidet sich zumeist während der Scheidungsverhandlung.
In der Regel ist es so, das die Tochter der Mutter zugesprochen wird und der Vater darf zahlen.
Wenn keine wesentlichen Gründe(glaubhaft) dagegen angeführt werden so wird es ein Besuchsrecht für den Vater geben.
Meine persönliche Sicht ist allerdings, das die 600 km dabei nicht sehr förderlich sein werden und so oder so die Kleine auch darunter leiden wird.
Tut mir leid das keine besseren Nachrichten habe aber aus meiner Erfahrung heraus gibt es bei diesen ganzen Scheidungsfällen leider keine Gewinner(meistens fühlen sich die Damen so, stimmt aber auch nur auf den ersten Blick).
Dies ist auch mein letzter Artikel als langjähriger Experte zu diesem Thema.
Alles gute
Longwolf
Hallo,
wenn einer nicht auf das Sorgerecht verzichtet, dann behalten es beide.Es gilt nun das Besuchsrecht zu regeln für den Elternteil, der das Kind nicht im Alltag hat. Bei kleinen Kindern plädieren die Gerichte für häufigeres Sehen und dafür kürzere Zeit, also statt alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende lieber jedes Wochenende eine Nacht. In Anbetracht der Entfernung müsst Ihr schauen, wie ihr das darstellen könnt. Sonst können Sie das Kind in den Urlaubszeiten zu sich holen, aber vielleicht für längere Zeit erst, wenn das Kind mind. 5 ist. Solltet Ihr Euch nicht einigen können, empfehle ich einen Termin beim örtlichen Jugendamt. Hier kann das Umgangsrecht geregelt werden (sonst muss es vor dem Familiengericht oder über die Scheidungsanwälte geregelt werden,was teuer ist). Ich hoffe,ich konnte helfen. Bei weiteren Fragen bitte einfach wieder schreiben. Alles Gute, Verena
hallo,
zunächst einmal - verzweifle nicht!
eine trennung muss nicht das ende der beziehung zu deiner tochter heißen.
grundsätzlich gilt: wenn beide partner sich einig sind, macht ein gemeinsames sorgerecht immer sinn.
wenn die kleine bei deiner frau bleibt, dann wird deine frau zukünftig die „entscheidungen des alltags“ allein treffen. das bedeutet, du wirst nicht mehr gefragt, mit welcher freundin sich dein kind wann verabredet oder welche kleidung sie trägt.
sehrwohl kannst du aber bei gemeinsamem sorgerecht mitentscheiden, in welchen kindergarten sie gehen soll und später auf welche schule.
das funktioniert nur, wenn du und deine frau euch regelmäßig über den stand der dinge bezüglich der entwicklung eurer tochter auf dem laufenden haltet.
(mache ich gerade auch so - meine kinder sind bei ihrem vater geblieben, weil ich mir eine ziemlich kleine wohnung in der stadt gesucht habe, wo weniger kompfort ist als in einem großen haus auf dem lande. sie sind daber schon 15 und 18 - also entscheiden sie sowieso allein, wo sie leben möchten)
bei so kleinen kindern gilt folgendes: den nicht in der wohnung lebenden elternteil am besten so oft sehen wie möglich, aber dafür nicht so lange am stück. damit sind die kleinen nämlich schnell überfordert.
wenn du nun 600 km von deiner familie wegziehst, dann wird es für so einen kleinen wurm schwierig… es fühlt sich wahrscheinlich für das kind etwas befremdlich an, wenn es dich 14 tage gar nicht sieht, und dann wieder ein ganzes wochenende bei dir verbringen soll. du kannst auf das umgangsrecht bestehen. aber denke immer an dein kind.
der wichtigste tipp, den ich dir geben kann: bleib dran an deiner tochter! besuche sie wenigstens einmal in der woche- wenn das nicht möglich ist, telefoniere alle zwei tage mit ihr. hole sie nur zu dir in deine neue wohnung, wenn du auch sicher bist, dass sie sich bei dir und mit dir wohl fühlt. rede niemals schlecht von ihrer mutter, das bringt sie in einen gewissenskonflikt und sie könnte sich ganz von dir abwenden um die mutter zu schützen.
ich wünsche dir viel kraft. lass den kopf nicht hängen. es kommt nun wirklich auf dich an - wann und wie oft du dein kind siehst oder sehen kannst (600km sind kein pappenstiel), bestimmst du… in absprache mit deiner frau. denke daran: deine tochter hat das alles nicht gewollt. sie liebt euch beide.
liebe grüße, ralle
Hallo Zusammen,
meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir haben eine 2
jährige Tochter und nun kommt es wie man es im Fernsehen immer
sieht zu einem Streit. Wir sind beide gut zu unserer Tochter,
es ist nie etwas negatives vorgefallen.Nun zu meinem Problem. Ich ziehe nun beruflich ca. 600 km
weit weg. Behalten wir das gemeinsame Sorgerecht? Kennt Ihr
Euch mit dem Besuchsrecht aus? Darf ich die kleine auch zu
Besuchen in meine neue Heimat holen? Gibt es Urlaubszeiten
auch für den Vater? Bleibt das alles auch im Falle einer
Scheidung erhalten?Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
LG
ein verzweifelter Vater
ZUM VORTEIL DER VIELEN VERZWEIFELTER VÄTER HAT SICH EINIGES AN VORSCHRIFTEN UND GESETZEN GEÄNDERT. AUCH IM FALLE EINER SCHEIDUNG BLEIBT ES BEIM GEMEINSAMEN SORGERECHT, ES GIBT ZWAR AUSNAHMEN, ABER DA MUSS DICH ODER DEINE FRAU ETWAS DAZU BEWEGEN DAS ALLEINIGE SORGERECHT ZU BEANTRAGEN. MEISTENS IST ES AUCH SO, DASS DIE PARTEIEN SICH EINIGEN. SOLLTE KEINE EINIGUNG STATTFINDEN, ODER DIE FRAU MIT VIELEM NICHT EINVERSTANDEN IST, DANN WÜRDE ICH AUF JEDEN FALL GERICHTLICHEN BESCHLUSS EINHOLEN, DASS DIE BESUCHSZEITEN REGELT! ABER ICH WÜRDE RATEN IMMER ZUM SCHLUSS DIESEN SCHRITT ZU WAGEN. EIGENTLICH WIRD AUCH DIE FRAU IM FALLE EINER SCHEIDUNG VOM RECHTSANWALT AUFGEKLÄRT, WAS PASSIEREN KANN WENN SIE WEIGERT DAS KIND DEM VATER ZU GEBEN. IN VIELEN FÄLLEN LÄUFT AUCH DAS GANZE HARMONISCH AB, ALLEINE SCHON DEN KINDERN ZU LIEBE, ES REICHT SCHON DASS DIE KLEINEN DIE TRENNUNG DER ELTERN VERTRAGEN MÜSSEN
Hallo,
ich kenne einen ähnlichen Fall wie deinen. Ein Geschäftsfreund war mit einer Chinesin verheiratet und hat mit ihr einen Sohn (damals 5 Jahre) Sie zog nach der Trennung mit dem gemeinsamen Sohn zu ihrem neuen Partner 600 km weit weg. Sie wollte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, das der Vater des Kindes aber abgelehnt hat, das hätte nämlich bedeutet dass die Mutter mit dem Kind auch nach China zurückgehen hätte können ohne Rücksichtnahme auf den Vater. Dieser fährt nun mehrmals im Jahr zu besonderen Anlässen zu seinem Sohn (Einschulung, Ferienreise etc.)
Also bitte auf jeden Fall das gemeinsame Sorgerecht beantragen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht alleinig der Mutter übertragen.
Alles Gute
Hallo,
das gemeinsame Sorgerecht bleibt erhalten, außer die Elternteile beantragen etwas anderes. Aber keine Sorge, ohne das Einverständnis des Vaters wird das Sorgerecht auf Antrag der Mutter nicht geändert. Da müsste es schon gravierende Vorgänge geben.
Es bleibt unbenommen, das Recht auf ein Zusammensein mit der Tochter auch über größere Entfernungen auszuüben. Nur wird es da schon etwas problematischer.
Ich rate daher, von Anfang an das Gespräch mit dem zuständigen Jugendamt zu suchen. Dadurch lernt einen der/die Sachbearbeiter/in schon mal kennen und berät einen auch, wie man es am besten anstellt, auch über die große Distanz hinweg den Kontakt zur Tochter zu erhalten.
Grundsätzlich immer daran denken, es geht vorrangig ausschließlich um das Wohl der Tochter, nicht um das der Mutter oder des Vaters. Es ist im Sinn des Wohles der Tochter, dass die Beziehung zur Mutter, aber auch zum Vater erhalten bleibt.
Ich hoffe, damit ein wenig geholfen zu haben und stehe für weitere Fragen, gerne auch unter [email protected] zur Verfügung.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
Hallo
Grundsätzlich liegt das Sorgerecht heutzutage bei halbe/halbe. Wenn es zum Streit kommt, entscheidet ein Gericht. wichtig ist, was ist gut für das Kind. Ein Kind braucht beide Eltern. Setzt Euch zusammen und findet gemeinsam eine Lösung die gut für das Kind ist.
Eventuel ist das kind die Woche über bei der Mutter, und am Wochende beim Vater … oder jedes 2 te … . Das Kind muß sich wohlfühlen.
Gruß Batman217