Sorgerecht - bisher geteilt, nun allein - wie?

Hallo allerseits,

wie muss man eigentlich vorgehen, wenn man geteiltes Sorgerecht für sich allein beanspruchen möchte?

Welche Institutionen muss man ansprechen, wie geht das von statten, gibt es bei einer „simplen“ Trennung eine reele Chance dafür?

Und wer hat überhaupt das Aufenthalts-Bestimmungsrecht? Kann man das trennen, sollte man das tun, ist das vielleicht die bessere Lösung?

Danke für die freundlichen Infos im Voraus & Gruß
Ramirez

Hallo,

wie muss man eigentlich vorgehen, wenn man geteiltes
Sorgerecht für sich allein beanspruchen möchte?

es gibt kein geteiltes Sorgerecht, sondern nur ein gemeinsames. Ein gemeinsames Sorgerecht für sich alleine? Ist ein Widerspruch in sich.

Vermutlich ist die Alleinsorge gemeint

Welche Institutionen muss man ansprechen, wie geht das von
statten, gibt es bei einer „simplen“ Trennung eine reele
Chance dafür?

Warum will ein Elternteil die Alleinsorge bzw. das alleinige Sorgerecht?

Dem Kindeswohl entspricht im Regelfall die Alleinsorge nicht.

Und wer hat überhaupt das Aufenthalts-Bestimmungsrecht? Kann
man das trennen, sollte man das tun, ist das vielleicht die
bessere Lösung?

Das Gericht kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) festlegen. Aber für was soll das gut sein? Um das Kind vom anderen Elternteil fern zu halten?

Weder die Alleinsorge noch das ABR vergeben die meisten Gerichte ohne Not an einen Elternteil alleine. Ein Paar trennt sich, aber es bleibt ein Leben lang GEMEINSAM Eltern für das Kind.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

danke für deine Antwort.

Tut mir leid, wenn ich mich ungenau ausgedrückt habe. Ich bin halt kein Experte auf diesem Gebiet.

Meine Anfrage betraf eine Familie ohne Trauschein, in der das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt eingetragen wurde und lediglich die Information, wie und wo sich das wieder ändern lässt bzw. ob das Auftragsbestimmungsrecht davon abtrennbar ist.

Ich hoffe, das hat den möglichen Sachverhalt jetzt verdeutlicht.

Allerdings sollte hier nicht diskutiert werden, ob eine der Anfrage entsprechende Maßnahme zum Wohl des Kindes wäre oder nicht. Dies wäre dann doch eher mit den Experten vor Ort zu eroieren, mit dem gesamten Hintergrundwissen, welches für eine entsprechende Beurteilung notwendig wäre.

Daher muss ich sagen, die Antwort hat nur bedingt geholfen, aber so wirklich sollte es das vermutlich auch nicht.

Mit bestem Gruß
Ramirez