Sorgerecht bzw. Umgangsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Die Sache ist folgende aus der Beziehung mit meinem Ex-Freund stammt unser gemeinsamer Sohn er ist heute 9Jahre alt und wir im Mai 10j. bisher haben wir das gemeinsame Sorgerecht, wobei das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei im ist. unser gemeinsamer Sohn aber auch nicht im Haushalt des Vaters lebt sondern sondern bei der Mutter des Vaters.
Die mutter des Vaters hat keine Pflegschaft oder sonstiges vom Jugendamt wir haben uns damals so entschieden weil in meiner Vergangenheit es mir nicht mehr möglich war für unser Kind zu sorgen. Bisher hat auch alles bestens funktioniert (tut es auch immer noch)
Ich würde gerne wissen was ich für Möglichkeiten habe um das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zu bekommen.

Ich danke für hilfreiche Antworten

warum willst du es? läuft doch alles gut. Ich würde das kind in keinem Fall von der Großmutter wegnehmen.
Das Sorgerecht habt ihr beide - also warum der Stress?
Grüße, Charlotte

Liebe Michele,

es tut mir leid, zu diesem Thema kann ich dir leider nichts sagen. Hoffe, du bekommst woanders hilfreiche Antworten.

Nette Grüsse
Simone

Hallo Michell
zu erst ein mal solltest du dir einen Antwalt deines vertrauens suchen.da du nicht schreibst wieso du das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht mehr hast,ist es sehr schwer etwas dazu zu schreiben.lass dich beraten evernt.auch vom Jugendamt.
sorry das ich sonst nichts antworten kann.
lg Maya

Liebe Michell,
es gibt Für Sie nur den Weg es gerichtlich einzuklagen.
Hilfreich ist es, wenn Sie ais Eltern sich vorab einig sind. Ansonsten wird es für Sie schwer werden nach dtsch. Rechtssprechung. Suchen Sie sich einen guten Anwalt. Finden Sie beide heraus bitte was Ihr Sohn will und entscheiden Sie ohne Egoismus für Ihn, bitte. Auch wenn es neg. für Sie, liebe Michell erscheint, wird es Ihenen zum Wohl Eures Kindes gut gehen.
In der Hoffnung Ihnen etwas zu helfen,
Sigi K.

Hallo Michell
Gehe bitte gehe zum Jugendamt und zu einen Anwalt mit
Familienrecht.
Gruß Karin
PS.mein Sohn hat das Sorgerecht usw.dank des Jugendamtes und Anwaltes. KM u.KV haben beide das Sorgerecht usw.

Hallo, du kannst das ABR nur übers Familiengericht einfordern. Aber wenn alles klappt, weiss ich nicht genau, ob man dem Kind diesen Stress antun sollte. Das Kind wird dann auch vor gericht gehört werden. Gibt es einen bestimmten Grund, warum du das ABR wieder möchtest ?

Hallo Michell,
Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass eine Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über das familiengericht laufen müsste.
Ich denke, dass das Jugendamt oder FamilienBeratungsstellen dich dazu beraten können.
Alles gute
Anna

Liebe/-r Experte/-in
Die Sache ist folgende aus der Beziehung mit meinem Ex-Freund
stammt unser gemeinsamer Sohn er ist heute 9Jahre alt und wir
im Mai 10j. bisher haben wir das gemeinsame Sorgerecht, wobei
das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei im ist. unser gemeinsamer
Sohn aber auch nicht im Haushalt des Vaters lebt sondern
sondern bei der Mutter des Vaters.
Die mutter des Vaters hat keine Pflegschaft oder sonstiges vom
Jugendamt wir haben uns damals so entschieden weil in meiner
Vergangenheit es mir nicht mehr möglich war für unser Kind zu
sorgen. Bisher hat auch alles bestens funktioniert (tut es
auch immer noch)
Ich würde gerne wissen was ich für Möglichkeiten habe um das
Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zu bekommen.

Ich danke für hilfreiche Antworten

Wenden Sie sich an die Rechtshilfe/beratungsstelle des zust. Amtsgerichts (kostenfrei) die können Ihnen weiterhelfen - direkt bzw. durch Vermittlung an eine zuständige Stelle.