Hallo! Ich hoffe auf ein bisschen klärung meiner Fragen…
Situation:
Mutter gestorben, Kind 16j allein mit 2 Geschwistern in einem Haus.
leiblicher Vater übernimmt Sorgerecht mit einwilligung des Sohnes.
Über ein Jahr vergangen, Sohn 17 1/2j, Vater spielt verrückt, so nach dem Motto „wenn du nicht nach meiner Angel tanzt, dann…“
und droht damit das Sorgerecht „abzugeben“.
Frage; kann die in diesem Dialog „Vater“ markierte Person, einfach das Sorgerecht „abgeben“? Oder wird da noch was überprüft?
Was würde passieren wenn Schriftlich „wieder abgegeben wird“? ohne einwilligung des Sohnes, und geht das überhaupt so einfach?
Ps. wurde Gerichtlich entschieden.
Ich danke sehr!!!
Schöne Grüße und einen tollen Start in die Woche
WwW-XP