Sorgerecht einfach abgebbar?

Hallo! Ich hoffe auf ein bisschen klärung meiner Fragen…

Situation:
Mutter gestorben, Kind 16j allein mit 2 Geschwistern in einem Haus.
leiblicher Vater übernimmt Sorgerecht mit einwilligung des Sohnes.
Über ein Jahr vergangen, Sohn 17 1/2j, Vater spielt verrückt, so nach dem Motto „wenn du nicht nach meiner Angel tanzt, dann…“
und droht damit das Sorgerecht „abzugeben“.

Frage; kann die in diesem Dialog „Vater“ markierte Person, einfach das Sorgerecht „abgeben“? Oder wird da noch was überprüft?
Was würde passieren wenn Schriftlich „wieder abgegeben wird“? ohne einwilligung des Sohnes, und geht das überhaupt so einfach?

Ps. wurde Gerichtlich entschieden.

Ich danke sehr!!!

Schöne Grüße und einen tollen Start in die Woche
WwW-XP

Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen. Der Vater kann sicher das JA um Hilfe bitten, wenn ihm die Dinge über den Kopf wachsen.
Aber der Sohn ist doch in Kürze volljährig?
Damit erledigen sich doch manche Probleme.
Viele Grüße
Ch.

Hallo,
nach meiner Einschätzung nach nicht. Da hier die Mutter verstorben ist, ging das alleinige Sorgerecht auf den Vater über. Nur weil ein bisschen Theater ist, kann man als Elternteil die Verantwortung nicht einfach abtretetn. An der Stelle des Sohnes, würde ich mich ans Jugendamt wenden und um Hilfe bitten. Betreutes Wohnen, Mediationsgespräche etc. Hilft oft.
Wenn der Sohn 18 ist, hat sich das eh erledigt.
Liebe Grüße
Burgfee

Hallo www-xp,

leider ist mir der, dass ein Vater das Sorgerecht aufgeben will noch nicht untergeommen und kann daher nicht viel dazu sagen.

Grundsätzlich kann ich sagen, dass wenn der Vater das Sorgerecht aufgibt, die Vormundschaft an das Jugendamt gehen wird. Und ich würde auch raten, dass du dich mal bei Jugendamt erkundigst. Erst mal ob das einfach so geht mit dem Aufgeben des Sorgerechts und dann auch was dir für Möglichkeiten offen stehen wenn der Vater tatsächlich erst macht (wenn das denn so einfach geht).

Außerdem ist Wissen Macht! Wenn du dich beim Jugendamt schlau machst, kannst du dem Vater ganz anders gegenüber treten und ihm damit zeigen, dass du verantwortungsbewußt bist und dir durchaus zu helfen weißt.

Ist zwar nicht wriklich eine Antwort auf deine Frage aber vielleicht hilft es dir ja trotzdem etwas weiter.

Viele Grüße
Anja

Hallo,
soweit ich informiert bin, kann der Vater nicht „einfach so“ ein Schreiben aufsetzten und ans Gericht schicken nach dem Motto ich gebe hiermit das Sorgerecht ab. Da wäre ein Gerichsverfahren, denn wer würde das denn dann bekommen? Immerhin ist der Sohn noch nicht volljährig…einer muss es also haben. Und ob der Vater diesen Weg noch gehen würde, wo er in einem halben Jahr eh kein Sorgerecht mehr hat…lohnt sich doch gar nicht.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen
PS: der Sohn sollte aber darüber nachdenken, wie es weitergeht wenn er volljährig ist, es scheint sich abzuzeichnen, dass Vadder ihn dann vor die Tür setzt…kann er natürlich auch nicht einfach machen, denn z.B. JobCenter würde keine Wohnung zahlen, weil er unter 25 ist, da müsster Vadder dort Rede und Antwort stehen…und eine Ausbildung o.Ä. müsste er eh finanzieren…

Hallo WwW-XP,

sorry, aber leider kann ich nicht kompetent weiterhelfen, aber ich hoffe, die Situation bessert sich dennoch bald und andere Personen könnten gute Ratschläge erteilen.

Alles Gute,
AnkeAngela

Hallo!
Ich war ein paar Tage verreist und kann daher erst jetzt antworten. Allerdings bin ich da auch überfragt. Klingt irgendwie sehr merkwürdig überhaupt mit so etwas zu „drohen“ und vielleicht wäre es ja auch nicht das schlechteste… was soll schon passieren, wenn z. B. die Oma das Sorgerecht übernehmen würde.
Ich würde mich einfach beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle erkundigen, an wen denn dieses überhaupt „einfach so“ übertragen werden kann, welche Gründe vorliegen müssten und was sich dadurch für die Kinder ändert.
Alles Gute und Liebe!
Simone

Hallo!

Leider bin ich momentan zeitlich etwas im Druck, weshalb ich nur sehr kurz antworten kann.

Grundsätzlich ist das Sorgerecht ein unveräußerliches Recht, as meint, dass es nicht abgegeben werden kann, auch wenn man das sorgerecht nicht mehr ausüben will - man ist gesetzlich dazu verpflichtet (§ 1626 BGB: „Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen“).

Wenn der Junge 17,5 Jahre alt ist, dann denke ich, sollte sich der Vater beruhigen: In diesem Alter ist keine elterliche Sorge in größerem Umfang mehr nötig. Und mit 18 erlischt diese ganz - es heißt ja „für das minderjährige Kind“.

Was allerdings danach bestehen blewibt, ist die Unterhaltsverpflichtung. Diese besteht grundsätzlich zwischen Eltern und Kindern in beide Richtungen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Wenn nicht, bitte ich nochmal um konkrete Rückfragen, die ich dann gerne beantworte - ich bin ab kommenden Dienstag wieder etwas „freier“ mit der Zeit.

Herzliche Grüße,

Matthias.