Sorgerecht einklagen

Was kann man tun um für ein kind(2jahre alt) geteiltes sorgerecht zu bekommen wenn sich die ex weigert und der dringende verdacht besteht, dass die ex pornos deht und die kinder erzählen, dass sie bei ihrer mutter unter die dusche gestellt werden, wenn sie nicht lieb sind…

Hallo!

Irgendein Heinzelmännchen hat Dir die Antwort schon in die Überschrift reingezaubert.

…ab und zu sollte auch das Jugendamt vorab ganz hilfreich sein wenn es um eine mögliche Kindeswohlgefährdung geht.

ml.

Was kann man tun um für ein kind(2jahre alt) geteiltes
sorgerecht zu bekommen wenn sich die ex weigert und der
dringende verdacht besteht, dass die ex pornos deht

Hallo,

  • ist deine Ex dringend auf Geld angewiesen, weil du nicht für sie sorgen kannst/willst?

  • dreht sie (wenn sie es denn wirklich tuen sollte, was du bislang offenbar nicht beweisen kannst!) Pornos, weil das bei verhältnismäßig geringem Zeitaufwand (evtl. sogar noch kindgerechter Arbeitszeit) gutes Geld in die Kasse spült und sie so viel Zeit hat, sich um eure Kinder zu kümmern?

und die
kinder erzählen, dass sie bei ihrer mutter unter die dusche
gestellt werden, wenn sie nicht lieb sind…

Das ist zwar eine rüde Erziehungsmaßnahme, die ich nicht befürworten würde, aber solange die Dusche nicht eiskalt oder heiß ist, sicher noch kein Grund für die Entziehung des Sorgerechts. Ich kenne auch ganz normale Eltern, die mal versucht haben, ihre Kinder auf diese oder ähnliche Weise von hartnäckigen Schrullen zu befreien.

Übrigens hätte unser Sohn sicher auch 14 Jahre lang behauptet, wir würden ihn durch Duschen strafen :wink: Allmählich macht er es auch mal freiwillig.

Soge finanziell besser für deine Ex, damit sie es nicht nötig hat, so einen seelenfeindlichen Job zu machen und kümmere dich um angemessen deine Kinder.

LG
sine

Hallo,

Was kann man tun um für ein kind(2jahre alt) geteiltes
sorgerecht zu bekommen wenn sich die ex weigert und der
dringende verdacht besteht, dass die ex pornos deht und die
kinder erzählen, dass sie bei ihrer mutter unter die dusche
gestellt werden, wenn sie nicht lieb sind…

wenn überhaupt gibt es das GEMEINSAME Sorgerecht. Geteiltes ist weder im Gesetz noch in der Praxis vorgesehen. Wie soll geteiltes Sorgerecht funktionieren. Schließlich sollen Eltern GEMEINSAM wichtige Entscheidungen für das gemeinsame Kind treffen.

Die Chancen für das gemeinsame Sorgerecht stehen hieraus (noch) recht schlecht. Solange das Kind nicht in die Pornodreherei eingebunden ist, ist das wohl keine Kindeswohlgefährtung.

Wegen dem Duschen kommt es auf die näheren Begleitumstände (z. B. sie müssen Kalt duschen) an. Aber kann das schon ein zweijähriges Kind erzählen? Hier vielleicht mal den Kinderschutzbund einschalten.

Auch wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht hat, ändert sich nicht automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Kind wird dann vermutlich weiter bei der Mutter leben.

Gruß
Ingrid