Sorgerecht entziehen

Hallo Zusammen,

vielleicht kann uns einer helfen. Es handelt sich um folgendes:

Ein Bekannter hat eine 2 jährige Tochter, die allerdings schon seit Anfang an bei ihren Großeltern wohnt (Eltern meines Bekannten). Dies ist zustande gekommen, da die Kindesmutter keinerlei Interesse an ihrem Kind hat. Anfangs wurde sie immer wieder mal bei Oma und Opa „zwischengeparkt“, bis es letztendlich zu der jetzigen Situtation gekommen ist. Die Kleine ist nun offiziell bei ihren Großeltern gemeldet, sodass alles seine Richtigkeit hat. Mein Bekannter besucht die Kleine regelmäßig, während die Kindesmutter sich des öfteren mal eine Woche garnicht meldet. Die Beiden, Kindesvater und Kindesmutter, haben das geteilte Sorgerecht.

Unsere Überlegung wäre folgende: Kann man das Sorgerecht auf die Großeltern übertragen? Schließlich kümmern sie sich seit 2 Jahren um die Kleine und finanzieren ihr Leben. Mein Bekannter hat kein Problem das Sorgerecht an seine Eltern abzutreten. Schließlich steht das Wohl des Kindes hier im Mittelpunkt. Die Kindesmutter ist unter keinen Umständen bereit, ihr halbes Sorgerecht abzugeben. Somit kann sie wenigstens noch auf Papier ein Kind vorweisen und die Übermutter spielen vor ihren ständig wechselnden Partnern.

Ist es möglich der Kindesmutter das Sorgerecht außergerichtlich zu entziehen? Ich habe mal etwas von einem Erziehungsunfähigkeitsgutachten gelesen…

MfG
nani_88

Hallo,

eine Änderung des Sorgerechts in welcher Form auch immer geht immer über ein Gerichtsverfahren.

Wichtig wäre für den Kindsvater - wenn noch nich geschehen - das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen (das beommt in der Regel ein Elternteil). Damit kann er bestimmen wo das Kind seinen Wohnsitz hat.

Auch ein Erziehungsfähigkeitgutachten wird entweder vom Jugendamt oder vom Gericht in Auftrag gegeben. Wenn ihr also eine Sorgerechtsänderung anstrebt, müsst ihr - wie schon gesagt - auf jeden Fall vor gericht.

Aber ich muss dazu auch sagen, dass wenn der Mutter gegen deren Willen das Sorgerecht genommen werden soll schwerwiegende Gründe der Gefährung des Kindswohls vorliegen müssen. Nur weil sie sich nicht regelämßig kümmert ist kein Grund.

Sorry das ich keine beseren Nachrichten habe. Aber vielleicht könnt ihr euch mal beim örtlichen Jugendamt erkundigen und die um Hilfe bitten. Dann habt ihr die schon mal auf eurer Seite.

Viele Grüße

Ein Bekannter hat eine 2 jährige Tochter, die allerdings schon
seit Anfang an bei ihren Großeltern wohnt (Eltern meines
Bekannten). Dies ist zustande gekommen, da die Kindesmutter
keinerlei Interesse an ihrem Kind hat. Anfangs wurde sie immer
wieder mal bei Oma und Opa „zwischengeparkt“, bis es
letztendlich zu der jetzigen Situtation gekommen ist. Die
Kleine ist nun offiziell bei ihren Großeltern gemeldet, sodass
alles seine Richtigkeit hat. Mein Bekannter besucht die Kleine
regelmäßig, während die Kindesmutter sich des öfteren mal eine
Woche garnicht meldet. Die Beiden, Kindesvater und
Kindesmutter, haben das geteilte Sorgerecht.

Unsere Überlegung wäre folgende: Kann man das Sorgerecht auf
die Großeltern übertragen? Schließlich kümmern sie sich seit 2
Jahren um die Kleine und finanzieren ihr Leben. Mein Bekannter
hat kein Problem das Sorgerecht an seine Eltern abzutreten.
Schließlich steht das Wohl des Kindes hier im Mittelpunkt. Die
Kindesmutter ist unter keinen Umständen bereit, ihr halbes
Sorgerecht abzugeben. Somit kann sie wenigstens noch auf
Papier ein Kind vorweisen und die Übermutter spielen vor ihren
ständig wechselnden Partnern.

Ist es möglich der Kindesmutter das Sorgerecht
außergerichtlich zu entziehen? Ich habe mal etwas von einem
Erziehungsunfähigkeitsgutachten gelesen…

MfG
nani_88

Hallo!

Ich stecke selbst in einem Sorgerechtsstreit und ich kann nur sagen, daß es äusserst schwierig ist… genaueres zu den aufgeführten Umständen weiß ich allerdings auch nicht.

Nette Grüsse
Simone

Hallo Nani,

zunächst Grundsätzliches: Es ist nach Deutschem Recht nicht möglich, die so genannte „Elterliche Sorge“ (das ist, was gemeinhin unter „Sorgerecht“ verstanden wird) auf andere Personen zu übertragen - sagt ja der Name schon ein wenig.
In Fällen, in denen keine Eltern vorhanden sind oder beide nicht dazu in der Lage sind, die Elterliche Sorge auszuüben, ist es möglich, die Rechte, die mit der Elterlichen Sorge verbunden sind (Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.) auf Dritte zu übertragen. Das ist eine so genannte „Vormundschaft“. Diese Übertragung wird durch ein Familiengericht angeordnet.
Und: Es liegt bei den Eltern hier kein „geteiltes“ Sorgerecht vor, sondern - die Begrifflichkeit zeigt schon die Wichtigkeit, zu der ich später noch kommen werde - ein „gemeinsames“ Sorgerecht.

Um aber ersten Jubel gleich zu dämpfen: Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass es nicht möglich ist, die Elterliche Sorge „abzugeben“. Dabei folgt das Recht der Überlegung, dass es zuvorderst die Eltern sind, die sich um das Kind kümmern sollen; der Staat hat im Rahmen der entsprechenden Reformen zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.
Die Elterliche Sorge wird man deshalb nur los, wenn man gerichtlich festgestellt das Kindeswohl gefährdet. Dann kann das Sorgerecht - ebenfalls gerichtlich - entzogen werden. Bei gemeinsamer Sorge verbleibt dann das Sorgerecht allein bei einem Elternteil.

Das angesprochene „Erziehungsfähigkeitsgutachten“ kommt in diesem Rahmen zum Einsatz: Durch einen „Experten“ wird versucht, zu untersuchen, ob ein Elternteil überhaupt dazu in der Lage ist, seine Erziehungsaufgabe wahrzunehmen.

Außergerichtliche Möglichkeiten, in das Sorgerecht einzugreifen gibt es nicht (wenn man einmal von der Inobhutnahme für kurze Zeit durch das Jugendamt absieht).

Was natürlich möglich wäre: Eine Vereinbarung der Sorgerechtsträger, wer stellvertretend das Sorgerecht ausüben darf. Das hat allerdings keine rechtsverbindliche Wirkung und kann nur mit einer Vollmacht gleichgesetzt werden - bei wirklich wichtigen Fragen (z.B. Operation o.ä.) wird sich niemand auf eine solche Regelung einlassen - zumal derzeit offenbar die Bereitschaft der Kindsmutter nicht vorhanden zu sein scheint.

Generell kann ich nur anraten, eher den Versuch zu unternehmen, die Mutter wieder mehr an der Erziehung zu beteiligen. Ich weiß auch, dass das bisweilen schwer ist, manchmal auch unmöglich. Aber wenn es gelingen würde, wäre es sicherlich der beste Weg für alle.

Es steht jederzeit die Möglichkeit offen, sich an das Jugendamt zu wenden - nicht so sehr mit dem Anliegen, das Sorgerecht entziehen zu lassen, sondern mehr mit der Frage, wie eine gute Regelung für alle aussehen könnte - das Jugendamt hat hier umfangreiche Beratungsangebote (und auch die Pflicht zur Beratung und Hilfe - alles zu finden im 8. Sozialgesetzbuch).

Beide Eltern sollten sich im Klaren darüber sein, dass das „Sorgerecht“ weniger ein Recht, als vielmehr eine Verpflichtung ist: „Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge)“ (§ 1626 BGB) - hier wurde durch die Kindschaftsrechtsreform 1996 durch die Veränderung der Aufzählung klar gemacht: Die Elterliche Sorge ist eine RechtsVERPFLICHTUNG. Dies wurde in § 1631 BGB noch einmal betont: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“.

Das Kind hat ein Recht darauf, von den Eltern erzogen, gepflegt, beaufsichtigt zu werden. Darüber sollten sich beide Eltern neu klar werden. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist (und zwar trotz Unterstützungen, Auflagen etc., die möglich sind), kommt überhaupt eine anderweitige Regelung in Betracht.

Sollte es Fragen geben, dann stehe ich gerne zur Verfügung.

Ansonsten wünsche ich dieser wie allen Familien in Krisen, dass jeder sich wieder auf seine Aufgaben besinnt und die Kinder nicht als Waffe gegen den Ex-Partner eingesetzt werden.

Herzliche Grüße,

picard66

Hallo nani_88,

das Sorgerecht kann lediglich gerichtlich entzogen oder zugesprochen werden.

Gruß,
Michael

hallo nani_88,

natürlich geht das. fragt mal beim jugendamt und legt dort die geschichte auf dem tisch. die großeltern sollten da aber vielleicht mitgehen. wenn sich alle einig sind müsste es auch ohne gericht klappen. wenn nicht, dann auf jedenfall schnell zum anwalt. denn diese situation, so wie sie jetzt ist, sollte schnell geklärt werden. es ist ne mega psychische belastung für die kleine.

ich drücke euch die daumen!!!

viele grüsse
vom
früchtchen

Jugendamt?! Pff… das Jugendamt sieht keinen Behandlungsbedarf, da es dem Kind gut geht… Kein Wunder, dass so viele Kinder in Kühlschränken gefunden werden, oder wer weiß wo.

Hallo nani_88

wenn die Kindseltern das gemeinsame Sorgerecht haben müssen diese sich auch darum kümmern, in diesem Fall wäre es besser sich einmal mit dem Jugentamt zu unterhalten. Da ich leider nicht weiß wie alt die Großeltern sind, kann ich daher nur Raten sich mal mit einen Fachanwalt für Familienrecht und Verbindung mit dem Jugenamt aufzunehmen. Denn an erster Stelle wird wenn das Sorgerecht den beiden entzogen wird, dass Jugendamt das Sorgerecht bekommen.

ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.

hallo,

vorab: man hört in deiner darstellung über die kindesmutter eine abwertung (sie spielt übermutter vor den wechselnden partnern). beim jugendamt klingt das dann in etwa so: man sei aus der „paarebene“ noch nicht hinaus. selbst wenn dem so ist, krittelt nicht zu sehr daran herum, das wird euch sonst negativ ausgelegt. beim verhalten ihrem kind gegenüber sieht das schon anders aus.

warum kann das kind nicht zu seinem vater? oder ist die bindung zu den großeltern inzwischen so stark, dass das wieder gegen das kindeswohl wäre? das wäre zu klären, denn ein kind stellt später immer fragen…alle fragen!

zu der eigentlichen frage: ich habe davon schon gehört, dass großeltern das sorgerecht bekommen, lasst euch beraten, beim jugendamt, erziehungsberatungsstellen etc!

viel kraft dafür sendet euch

LaMama

Guten Abend,
ihr Bekannter muß sich einen Rechtsanwalt
für Familienrecht suchen, damit eine Einsweilige
Verfügung erstellt. Die anderen rechtliche Fragen
kann der Rechtsanwalt beantworten.
Gruß Karin G.

hallo sorry kenn mich damit nicht aus.lasst euch ein beratungsgespräch bei einem Familienanwalt geben oder bittet das jugenamt um hilfe