Hallo liebe wer weiss was user,
wer kann mir mit Erfahrungsberichten oder detaillierten Informationen weiterhelfen?
Folgende Situation: Vater und Mutter des gemeinsamen Sohnes waren nicht verheiratet.
Als Sohn 2,5 Jahre alt war, trennt sich die Kindsmutter vom Vater.
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht - zu dem Zeitpunkt war die Rechtssprechung noch so, dass der nicht verheiratete Vater nicht automatisch 50% Sorgerecht übertragen bekam.
Die Mutter lehnte es ab, den Vater anteiliges Sorgerecht zu übertragen.
Mein Sohn ist mittlerweile 9 Jahre alt und geht in die 4. Klasse. Da mein Sohn schulisch gut ist (nur zweier) auf dem Zeugnis, würde ich es begrüßen, wenn er aufs Gymnasium gehen würde. Doch wie ich erfahren habe, beabsichtigt ihn die Mutter auf eine IGS (Integrierte Gesamtschukle) zu schicken. Das kann ich nicht verstehen und fühle mich ohnmächtig gegenüber der Entscheidung der Kindsmutter. Habe heute erstmalig Kontakt zur Klasenlehrerin aufgenommen, um zu erfahren wie ihre Einschätzung ist. Warum erstmalig? Weil die Mutter schon zu Kita Zeiten die Anweisung an das Kita PErsonal rausgegeben hat, mir keine Auskünfte bzgl. meines Sohnes zu erteilen. Doch diesmal scheint es mir angebracht - auch meine Recht zu sein- mich hier einzubringen. Was ich von der Klassenlehrerin zu höhren bekommen habe hat mich sehr erschrocken. Aber nicht was das Verhalten oder die Noten meines Sohnes betrifft, eher bezüglich des Verhaltens und des sehr gespannten Verhältnisses der Kindsmutter gegenüber der Klassenleherein. So teilte man mir mit, dass die Mutter den angebotenen TErmin zum Elternsprechtag nicht wahrnimmt. Das eine angeratene Psychologische Behandlung meines Sohnes(aufgrund seiner erhöhten Agressionen im letzten Jahr- die jetzt aber nicht mehr vorhanden sind im aktuellen Schuljahr) nicht angenommen wurde. Ferner hat die Mutter lt. Aussage der LEhrerin meinen Sohn nicht an einer LEsenacht in der Schule teilnehmen lassen mit der Begründung, der Junge sei krank. Die Lehrerin erzählte mir aber, dass sie meinen Sohn hinterher gefragt hätte wie es ihm gesundheitliche gehe und hätte gesagt gut. Vielmehr wäre die Mutter nicht bereit gewesen, einen benötigten Schlafsack zu kaufen. Dabei hatte die Lehrerin extra einen Schlafsack für meinen Sohn besorgt. Die Mutter wäre insgesamt sehr uneinsichtigt, rechthaberisch und unhöflich gegenüber der Klasenleherin. Im Januar gibt es Elterngespräch bzgl gymnasialer Empfehlungen. Da die Kindsmutter mit Sicherheit nicht möchte, dass ich dabei bin, hat mir die Lehrerin angeboten, mit mir einen Sondertermin zu vereinbaren- vorausgesetzt, da will Sie sich vorher erkundigen- Sie darf mir Auskunft über meinen Sohn erteilen.
Jetzt meine FRage: Inwieweit darf mir die Mutter die Auskunft untersagen?
Es esxistiert doch auch die VErpflichtung der Mutter zu „Auskunftspflicht“ gegenüber dem Vater? Was fällt alles unter diese Auskunftspflicht und wo ist diese festgeschreiben (Kindschaftsrecht???)?
Inwieweit kann ich Einfluß auf die Auswahl der weiterführenden Schule nehmen, wenn seitens der Schule eine Empfehlung zum Gymnasium besteht?
Was kann ich tun, um nachträglich ein anteiliges Sorgerecht zu beantragen? Hat das Aussicht auf Erfolg?
Meine damalige Anwältin meinte, da hätte ich nicht viele Chanchen- dann müßte die Mutter das Kind das Kind schon vernachlässigen, schlagen, alkohol- oder drogenkrank sein. Das ist ja nicht der Fall. Ihr eine Nicht-Erziehungsfähigkeit zu unterstellen würde wohl sehr schwierig werden und die zuständige Richterin ist eh auf der Seite der Kindsmutter.
Ist es wirklich unmöglich, nachträglich ein anteiliges Sorgerecht zu bekommen. Nicht verheiratete Väter bekommen es doch heute per Gesetz automatisch. Warum dann nicht rückwirkend alle leidgen Väter???
Vielen Dank für informative Antworten.
Gruss Ralf