Sorgerecht für Tochter

Hallo Leute,

Heute hat mein Mann mich mit Sack und Pack aus unserer gemeinsamen Wohnung rausgeschmissen… Nicht mal eins der beiden Autos die wir besitzen hat er mir überlassen…
Ich habe nun folgende Frage: wie ist das mit unserer gemeinsamen Tochter…? Die kleine ist jetzt 1 1/2 Jahre alt und ich habe nach ihrer Geburt kein gemeinsames Sorgerecht für mich und mein(Ex) Mann veranlasst …nun haben wir vor 5 Monaten geheiratet und es sieht nun so aus als würde es schon aufs Ende zu gehen…ist es nun so dass er mit der Heirat automatisch das gemeinsame Sorgerecht erlangt hat oder ob der Status von vor der Hochzeit noch aktuell ist? Ich hab leider selbst nichts dazu gefunden… Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könnt

Mit der Heirat ist alles klar geregelt. Jeder kann das Sorgerecht beantragen, beachte aber die neue Rechtssprechung und Gesetzeslage. Zu den Autos. Auf wenn sind die Auto zugelassen und wer bezahlt die Steuern etc.

Hallo,

Grundsätzlich ist heute von einem gemeinsamen Sorgerecht auszugehen.

Ich weiß ja nicht, was bei Euch los ist, aber das würde ich mir unter überhaupt gar keinen Umständen gefallen lassen. Anwalt, Gericht, Antrag auf sofortige Zuweisumg der Ehewohnung. Dem guten Mann muss jemand Manieren beibringen, so wie Du das beschreibst … Wirklich. Sofort aktiv werden.

Hallo,
nicht automatisch hat der Vater das Sorgerecht usw.
er muß über Gericht das Sorgerecht usw einklagen, aber muß vorher ein Rechtanwalt aufsuchen.
Gruß Karin

Hallo,
das Sorgerecht ist automatisch solange gemeinsam (unabhängig vom Status einer Eheschliessung oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)

bis einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt. Hier entscheidet dann das Jugendamt in Verbindung mit dem Gericht.

Für den Fall der Teilung von Hausrat, Vermögen, etc. bin ich nicht sicher inwieweit eine Ehe mindestens gedauert haben muss.
Hier kann ein Anwalt weiterhelfen.
Alles Gute für die Zukunft.

erst mal
hast Du das recht zur Polizei zu gehen, wen er gewalttätig wurde erst recht dann wird er raus geschmissen.
Da Du das Kind bekommen hast als ihr nicht verheiratet wat hat er kein Sorgerecht, auser er hat ein Schriftstück unterschrieben.
Da er jedoch anscheinend der Leibliche Vater ist kann er das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Mein Tip geh sofort zu einem Familienanwalt.
Dein Mann hat sich meiner Meinung nach strafbar gemacht als er euch raus geschmissen hat.

L.G.

hallo,
sorry, kann ich nicht helfen

lisa

Kann ich dir leider nicht sagen.
Doch halte die Tochter aus euren Streitigkeiten herau.
Der Vater hat ein Recht auf seine Tochter und die Tochter ein Recht auf ihren Vater.
In diesem Sinne
alles Gute

Guten Tag,

zunächst einmal: Viel Kraft für die schwierige Situation, in der sie sich befinden - ich hoffe und wünsche Ihnen, dass sich die Dinge zu einem Guten wenden und es Ihnen und Ihrem Mann gelingt, die Schwierigkeiten zugunsten einer Regelung, die für das Kind gut ist, zu meistern.

Bezüglich der rechtlichen Frage ist die Antwort klar und sehr einfach:

„Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie (…) einander heiraten.“ (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Insofern steht dem Mann, ganz gleich, wie er sich gerade aufführen mag, so lange das gemeinsame Sorgerecht zu, bis es rechtskräftig aberkannt wurde.

Allerdings will ich hier zu Gelassenheit ermutigen: Es sind in der Regel ganz selten die Sorgerechtsfragen, die Probleme machen, sondern die Fragen des Umgangsrechts. Hier ist die Rechtslage allerdings ebenso klar: Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen. Sie sollten, wenn es tatsächlich zur Trennung auf Dauer kommt, unbedingt eine gute, für alle Seiten erträgliche und für das Kind bestmögliche Umgangsregelung finden. Sollten Sie das nicht allein schaffen, steht Ihnen das Recht zu, sich dabei vom Jugendamt unterstützen zu lassen (in Form z.B. einer Mediation).

Auf Ihrem Weg viel Kraft und vor allem stets Gedanken, die auf das Wohl des Kindes gerichtet sind,

Picard

bitte direkt das Jugendamt ansprechen. Die können helfen und vermitteln.
auch die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes wird durch die Schediung entsprechend geregelt. Bitte rechtzeitig und exakt auflisten.

Alles Gute
EJWW

so wie ich weiß, wird ein unehelich geborenes Kind bei der Eheschließung der leiblichen Eltern automatisch ehelich, wenn der leibliche Vater vorher die Vaterschaft anerkannt hat. Dann haben die leiblichen Eltern durch die Eheschließung auch das gemeinsame Sorgerecht. Wahrscheinlich ist das anders, wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wurde.Somit steht kein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes. Das Standesamt kann hier bestimmt fachliche Auskunft geben.