Sorgerecht für väter in italien

Hallo,
ich hab da mal ne frage und zwar habe ich einen freund der ursprünglich aus der dominikanischen republik kommt, aber momentan in Italien wohnt. dort hat er eine freundin die vor ca. 3monaten ein kind von ihm bekommen hat. sie hatte ohne sein wissen die pille abgesetzt und wurde so schwanger aber eigentlich wollte er sie verlassen. wegen dem kind ist er jetzt bei ihr geblieben und möchte nun aber mit dem kind aber ohne die mutter nach deutschland kommen. das kind hat seinen Familiennamen bekommen. wie sieht es denn hier mit dem sorgerecht aus? kann er den kleinen mit nach deutschland bringen oder braucht er das einverständnis der mutter? denn die mutter des kleinen ist so krank drauf das sie ihm schon gedroht hat ihn umzubringen wenn er sie verlässt und danach sich und das kind.
Kann mir hier jemand weiter helfen?

Vielen dank schonmal im vorraus:wink:

mfg

Hallo aus Hamburg,

sehr schön, dass du mich angeschrieben hast!

Ich würde dir dringend zu etwas mehr Gelassenheit raten, denn deine Vorstellung, der Vater könne „sein“ Kind ganz einfach unter den Arm klemmen und damit nach Deutschland verschwinden, wäre ein Fall von Kindesentführung.

Auch wenn dein Freund „notgedrungen“ jetzt vielleicht die Vaterschaft für das Kind anerkannt haben sollte, steht ihm keinesfalls die Bestimmung des Aufenthalts für das Kind zu. Auch nach italienischem Recht dürfte das Sorgerecht bei der Mutter liegen.

Die (international) üblichen Spielchen und Dummheiten bei Trennungsstress sind mir aus meiner Beratungstätigkeit bekannt. Da sagt jeder Partner manchmal Dinge, die er/sie später bereut und bestimmt nicht so ernst gemeint hat.

Zurück zum Thema:

Das Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Italien. Das bedeutet, dass der Vater nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die Rückführung entführter Kinder aus dem Ausland (The Hague Convention), im Falle der Mitnahme des Kindes nach Deutschland, mit Haftbefehl gesucht (und gefunden) würde. Der Vater erhielte dann eine Haftstrafe und das Kind würde zurück in die Obhut der Mutter gegeben.

Die bittere Konsequenz einer solchen strafbaren Handlung wäre wahrscheinlich das Verbot des Umgangs mit dem Kind für die Zukunft. Dann sieht er das Kind überhaupt nicht mehr.

Wenn der Vater ehrlich zu seiner Vaterschaft steht und Interesse an Kontakten zu seinem Kind hat, wird er dem Kind diesen Stress auf jeden Fall ersparen und über ein zukünftiges Besuchsrecht nachdenken. Außerdem wird er dann ja wohl wenigstens den Kindesunterhalt für das Kind an die Mutter zahlen, oder wie verstehe ich das?

Wie du siehst, ist es manchmal nicht einfach zu verstehen, dass man als Vater oder Mutter nicht nur Rechte hat, sondern in erster Linie das Recht des Kindes zu respektieren hat.

Bitte verstehe die Frage nicht falsch, beantworte sie aber ehrlich:
Was würdest du denken, wenn der tolle „Vater“ jetzt mit dir ein Kind zeugt und sich dann dazu entschließt, mit dem Säugling nach z.B. Spanien auszureisen,nur weil er dich für „krank“ hält.
Ist der Mann wirklich ernst zu nehmen, wenn er sich so rücksichtslos über die Kindeswohlbelange und geltendes Recht hinwegsetzt?

Solltest du weitere Fragen haben, darfst du dich gern wieder an mich wenden. Dieses Thema ist mein Fachgebiet, denn ich helfe Betroffenen seit ca. 20 Jahren bei der Suche nach ihren entführten Kindern. Übrigens mit sehr viel Erfolg, u.a. auch bei der Rückführung aus der DomRepublik!

Versuche in Ruhe mit dem Mann darüber zu sprechen und erkläre ihm die Unsinnigkeit seines Vorhabens.

Bis demnächst!?

Steve-HH

Schwierig. In Deutschland zumindest wäre erstmal die Frage, ob nur die Mutter das Sorgerecht für das Kind hat oder beide Elternteile. Sollte nur die Mutter das Sorgerecht haben, ist es eigentlich Entführung, wenn er ihr das Kind entzieht. Fast gleich ist es allerdings, wenn beide das Sorgerecht haben, denn ohne die Zustimmung beider Elternteile würde hier in Deutschland gar nichts gehen. Ich würde deinem Freund dringend abraten, einfach so mit dem Kind abzuhauen. Gibt es denn auch in Italien sowas wie hier das Jungendamt? Wenn ja, würde ich ihm empfehlen, sich an die zu wenden, dort auch ihre Aussagen des angedrohten Suzid und Tötung zur Sprache bringen. Denn vielleicht kann er auf diese Weise das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind bekommen, dann wäre eine Ausreise eigentlich möglich. Obwohl er der Mutter dann immernoch das Umgangsrecht einräumen müsste, was natürlich schwierig ist, wenn sie in Italien lebt und er in Deutschland.

Hallo Lale,

ich kann Ihnen da leider momentan nicht weiterhelfen, da man sich dabei im Bereich internationalen rechts bewegt - dafür bin ich kein Experte. Generell sollte bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland entweder ein Deutscher Anwalt mit sehr viel Erfahrungen in dem jeweiligen LAnd, oder ein ortsansässiger Anwalt beautfragt werden.

Hdrzliche Grüße,

M. Werner