Frage
Wenn man schwanger ist und unverheiratet, in der Schwangerschaft den Vater des Kindes verlässt und in eine andere Stadt zieht und das Kind bekommt. Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus ? Behält die Mutter das alleinige Sorgerecht ? Auch wenn der Vater das gemeinsame beantragt und es bekommt. Wie läuft es denn wenn die Mutter 400 km weit weg wohnt ?
P.S. Es betrifft mich nicht bitte keine blöden Kommentare geben.
Hallo,
wenn der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht beantragt und Recht bekommt, dann verliert die Mutter das alleinige.
Für die 400 Km Distanz muss man, zumindest im Rahmen des Umgangsrechts,
praktikable Lösungen finden.
Mao
Jap, leider ist es so. -_- lg nj
Genau, das Schwein hat gefällig zu zahlen, und sich sonst aus dem Leben von Mutter und Kind rauszuhalten. Wo kämen wir denn sonst hin!
Nicht jedes Schwein ist gleich, aber in manchen Situationen trifft meine Aussage mit “leider“ zu…
Hallo,
die Regelung ist ein bißchen anders als es hier durchklingt: der Vater bekommt auf Antrag ein Teilsorgerecht, wenn das Kindswohl nicht dagegen spricht. Und die Gefährdung des Wohl des Kindes ist nicht besonders leicht nachzuweisen. Eine große räumliche Distanz zwischen den Elternteilen gehört z.B. nicht dazu.
Gruß
C.