Sorgerecht gleich Erziehungsberechtigt?

Guten Tag!!!
Habe mal eine kurze Frage an euch.
Ich habe mit meiner Ex Freundin zusammen Zwillinge die jetzt gerade 1 Jahr sind.
Ich habe vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht bekommen und es läuft auch alles sehr gut.
Habe jetzt aber mal eine Frage.
Bin ich durch das halbe Sorgerecht auch gleichzeitig Erziehungsberechtigter???
Frage wehen evtl. gemeinsamen Unterschriften usw.
danke für eure Hilfe und hoffentlich guten antworten.
Lg Guido

Guten Morgen!

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass alle Entscheidungen bzgl. der Kinder gemeinsam getroffen werden müssen. Sprich, einer alleine darf nicht mal den Kindergarten aussuchen oder eine ärztliche Maßnahme durchführen lassen. Alles wird gemeinsam entschieden, beide müssen zustimmen oder eben gemeinsam unterschreiben.

Nur bitte, es sollte immer das Wohl der Kinder vorrangig sein. :smile:

Nette Grüsse
Simone

Hallo Guido,

erst mal Danke für deine Anfrage.
Ein gemeinsames Sorgerrecht für Kinder heißt nicht nur das man Rechte hat, in puncto mit Kindern mal zu spielen oder mal was zu unternehmen, es gibt dabei auch Pflichten. Ihr habt die Pflicht und die Aufgabe aus den Kindern gute Erwachsende zu machen. Ihr habt die Aufgabe die Kinder gut auf das spätere Leben vor zubereiten. Das trifft für dich genauso zu wie für deine EX… . Natürlich bist du mit erziehungsberechtigt und das nicht nur in Sachen Unterschrift sondern auch in allen anderen Situationen. Kleines Beispiel: Elterversammlung im Kindergarten , in der Schule, unterstützen beim lernen…und und und … das sind nur ein paar Situationen…
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.

Hallo Guido,
Sorgerecht heist Ihr seit beide Erziehungsberechtigt
alle Entscheidungen über Eure Zwillinge tragt Ihr
beide, auch gemeinsamme Unterschriften
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß Karin

Hallo blade 76
soweit ich das von mir weiß,bist du natürlich gleichzeitig Erziehungsberechtigter in Punkto Unterschriften.Das betrifft zum Beispiel später die Schulform, Kontogewalt,falls die Kleinen von Euch ein angelegtes Konto haben, auf das ihr gemeinsam gespart habt und das sie nicht einfach ausgeben darf ohne deine Zustimmung. Operationen sind ebenso mit dir ein zu willigen. Alles was Entscheidungen dient die zum Kindeswohl sind.Oft funktionieren solche Entscheidungen tatsächlich auch ohne dich, weil die Mutter sie bei sich wohnen hat,was juristisch gesehen, wenn es die Ämter ernst nehmen nicht ohne dich passieren dürfte…
Mehr kann ich dir erstmal im Groben nicht von meinem Kenntnisstand mitteilen. Lieben Gruß

hallo sorry war lang nicht mehr in diesem Forum.
ja wenn du das halbe sorgerecht hast musst du mit unterschreiben.egal bei was z.b. operationen,kindergarten,schule,ausweiß u.s.w.
lg maya

Hallo,
kurze Antwort, ja bist du.
LG Burgfee