Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?
Hallo aus Hamburg,
es kommt sehr oft vor, dass die Kinder nicht bei den Eltern wohnen, sondern sich die Großeltern um die Kinder kümmern.
Zwar regeln die Publikationen der Kindergeldkasse/Bundesagentur solche Fälle nicht exakt, jedoch gibt es einige Grundsätze, welche die Auszahlung des Kindergeldes an eine andere person ermöglichen.
Grundsätzlich beantragt der Familienvorstand das Kindergeld, also im Regelfall der Vater. Ist die Mutter allein mit den Kindern, stellt sie den Antrag bei der Kindergeldkasse und unterschreibt im Antragsformular, dass die Auszahlung auf ein Konto der Großeltern erfolgen soll.
Das geschieht jedoch nicht automatisch, sondern muss vom Antragsteller (hier die Mutter) durch Zustimmung verfügt werden.
Einen Rechtsanspruch der Großeltern gibt es nicht, es sei denn, das Familiengericht oder das Vormundschaftgericht haben einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Ich vermute, dass in diesem Fall die Mutter das Kindergeld bekommt und nicht freiwillig an die Großeltern weiterleitet?!
Auf jeden Fall sollte man dann mit „sanfter Gewalt“ eine Lösung suchen, weil der andere Weg sehr zeitaufwendig ist und Nerven kostet. Zudem könnten die Kinder das mitbekommen und sich das Mutter-Kind Verhältnis dadurch noch verschlechtern.
Wenn ein Gespräch mit der Mutter keine Einigung bringt, sollte man bei der Familienkasse vorsprechen, damit von dort ein Schreiben an die Mutter geschickt wird. Das klingt offiziell und könnte zum Erfolg führen.
Die Meldeadresse ist zwar ein gutes Argument, für die Auszahlung des Kindergeldes aber nicht bedeutsam. Es kommt auch vor, dass der Antragsteller den Antrag gestellt hat, das Geld bislang überwiesen bekommen hat und dann der Mutter bzw. dem Vater das Kindergeld direkt überweisen lässt.
Bedeutsam kann das sein, wenn ein Elternteil Transferleistungen von der ARGE oder ähnlich erhält, da das Kindergeld bei den Sozialleistungen mit angerechnet wird, sofern die Kinder sich im Haushalt des Empfängers von Hartz IV aufhalten. Das müsstet ihr selbst einmal prüfen.
Der Gesetzgeber hat bislang für solche Fälle keine verbindlichen Regeln aufgestellt.
Natürlich bin ich auch der Meinung, dass das Kindergeld dort landen sollte, wo sich die Kinder aufhalten und versorgt werden.
Um weitere nützliche Hinweise für den speziellen Fall „Großeltern“ zu bekommen, sollte man regelmäßig mit der Großeltern-Initiative Kontakt halten und den nächsten Ansprechpartner in der Nähe des Wohnortes anrufen.
Du kannst dich auf mich beziehen, man kennt mich dort, weil ich als Mediator in Familiensachen seit fast 20 Jahren Eltern und Großeltern in Sachen Trennung/Scheidung und Sorge-/Umgangsrecht begleite.
Mein Schwerpunktthema ist „Kindesentführung/Kindesentziehung“, insbesondere bei Kindesentführungen ins Ausland.
Solltest du weitere Fragen haben, kannst du mir gern direkt schreiben:
Das kindergeld bekommt der bei dem die kinder gemeldet sind meins wissens nach.
Am besten einfach mal blöd bei der Kindergeld stelle anrufen und mal nach fragen, den zustehen tut es ja dem bei dem die kinder Leben.
Also da braucht man schon etwas mehr um den Anspruch pr+fen zu können.
Vorrangig geht es nämlich dannach bei wem die Kinder den Lebensmittelpunt haben.
Der Wohnsitz alleine begründet keinen Anspruch. Ebenso wenn man das Sorgerecht hat ist man nicht automatisch Kindergeldberechtigt.
MFG
Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber
bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen
Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?
Hallo,
wo halten/leben die Kinder denn? An sich benötigt die Familienkasse eine Haushaltsbescheinigung des Meldesamtes, also dann die Eltern.
Wenn es um das Kindergeld Streit gibt, muss ggf. das FAmiliengericht entscheiden, wer das Kindergeld bekommt. Aber in erstes Linie zählt die Haushaltsbescheinigung.
Gruß
juliatimlea
Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber
bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen
Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?
Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber
bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen
Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?
hallöchen,
das kindergeld bekommt diejenige person, die das aufenthaltsbestimmungsrecht für die kinder inne hat.
lg casi
Hallo, beantragen können es erstmal nur die Großeltern. Zustehen tut es dem jenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Dabei spielt allein eine Rolle, wo das Kind lebt, unabhängig von der Meldeadresse und dem Sorgerecht.
Mfg, kathatr
Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber
bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen
Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?
Hallo!
Damit kenne ich mich nicht aus, aber grundsätzlich dient das Kindergeld um die alltäglichen Belange der Kinder zu sichern. Also denke ich, daß es dort gezahlt werden müsste, wo der Lebensmittelpunkt der Kinder ist. Oder die Großeltern müssten eben entsprechende Zahlungen leisten.
LG
Simone
Hallo!
Das Kindergeld bekommt die Person die das aufenthalsbestimmungsrecht hat also die person wo die Kinder leben!
Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber
bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen
Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?
Das Kindergeld bekommt der wo das Kind ständig lebt !
Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber
bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen
Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?
Hallo Engelsstaub,
die Regelungen, wer Kindergeldberechtigt ist, finden sich im Einkommenssteuergesetz (EStG) in den Paragraphen 62-78.
Dort wird bestimmt, dass
- für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt wird (§ 64 Abs. 1 EStG)
- der Anspruchsberechtigte in der Regel seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben muss (§ 62 Abs. 1 EStG)
- als Kinder im Sinne des Gesetzes auch Enkelkinder gelten, die vom Anspruchsberechtigten dauerhaft in dessen Haushalt aufgenommen wurden (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
- Kinder in der Regel unter 18 Jahren alt sein müssen (§ 32 EStG)
- wenn es mehrere Anspruchsberechtigte gibt, das Kindergeld an denjenigen auszuzahlen ist, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Ihre etwas knappe Schilderung muss deshalb präzisiert werden, weil sich bei unterschiedlichen Konstellationen auch unterschiedliche Berechtigte ergeben:
Konstellation 1
Das Kind lebt TATSÄCHLICH bei der Oma in Gemeinde A. Die Mutter lebt in Gemeinde B. Das Kind ist bei der Mutter in Gemeinde B gemeldet.
==> Die Oma hat den Kindergeldanspruch, weil das EStG nur den TATSÄCHLICHEN Aufenthalt kennt. ABER: Die Mutter könnte selbstverständlich bestreiten, dass das Kind sich nicht bei ihr aufhält, weil die Meldeadresse natürlich ein deutlicher Anhaltspunkt ist.
Ich kann nur empfehlen, das Kind umzumelden - dazu sind Sie als diejenige, in dessen Wohnung das Kind unter 16 Jahren gezogen ist, in der Regel verpflichtet (Meldegesetz des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, z.B. § 15 Meldegesetz des Landes Baden-Württemberg).
Konstellation 2
Das Kind lebt zeitweise bei der Mutter, zeitweise bei der Oma.
==> Das Kindergeld ist an die Mutter zu zahlen, sofern diese nicht auf ihren anspruch verzichtet. Dieser Verzicht ist der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.
Konstellation 3
Die Oma hat ausschließlich das Sorgerecht, das Kind lebt aber - mit Zustimmung der Oma - bei seiner Mutter.
==> Dann ist das Kindergeld an die Mutter zu zahlen.
Ich hoffe, damit alle Unklarheiten beseitigt zu haben. Generell ist wichtig, dass Sie sich immer im Klaren darüber sind, dass der Kindergeldanspruch nicht vom Sorgerecht abhängt, sondern ausschließlich vom tatsächlichen Aufenthalt des Kindes bzw. davon, wer den Unterhalt des Kindes finanziert.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich selbstverständlich gerne wieder melden.
Herzliche Grüße,
Matthias
Hallo,
Wenn das Sorgerecht die Grosseltern haben, und die Kinder aber
bei der Mutter gemeldet sind, (Wohnsitz nicht in der gleichen
Ortschaft), wer bekommt das Kindergeld?