Hallo Anke,
Eine andere Möglichkeit wäre, daß Du, mit der Geburtsurkunde und Deinen Personalausweis bewappnet, zum Jugendamt gehst. Dort sprichst Du bei Deinem SachbearbeiterIn vor und läßt Dir ein Zettel verfassen, auf den Dein Wunsch eindeutig hervorgeht. IdR verfasst Ihr das gemeinsam und vor Ort. z.B.:
Ich, Anke BHJHIG, geboren am 31. Februar 1977 und ledig mit Personalausweis Nummer 8975934 spreche freiwillig und auf eigenen Stücken bei Frau Brunhilde YXADSRE, Sachbearbeiterin des Jugendamtes (Stadt) vor, um meinem festen Willen kundzutun. Demnach falls ich aus etwaige Gründe, nicht mehr in der Lage sein sollte, das Sorgerecht für meine Tochter Sigmunde BHJHIG geboren am 31. April 2007 in (Stadt) auszuüben, sollte das auf Herrn Antonio HKJHINI, geboren in (Stadt) (Land) mit (Nationalität) Reisepaß Nummer 8704357398 übertragen werden.
Abschiedsfloskel.
So in etwa sollte es aussehen.
Die Sachbearbeitern des JAs werden genau wissen wie es auszuformulieren ist und idR. bewahren sie das Stück in ihre Unterlagen auf. Davon kriegst Du eine Kopie.
Das wichtigste ist aber, daß Dein wunsch klar und deutlich formuliert ist und alle beteiligte Personen ebenfalls klar und deutlich zu identifizieren sind.
Dieses Papier kann jederzeit geändert werden. Dafür geht man in genau dieselbe Art und Weise vor.
Schöne Grüße,
Helena
mein Lebensgefährte und ich sind seit fast neun Jahren ein
Paar und haben eine gemeinsame, 2-jährige, Tochter.
Er hat die Vaterschaft anerkannt - das ist der Stand der
Dinge.
Was würde mit unserer Tochter passieren, sollte mir was
zustoßen (sprich: tödlicher Autounfall oder sonstiges)?
Hat mein Lebensgefährte Anspruch auf das Sorgerecht?
Was können wir tun, um das zu regeln?
Heiraten wollen wir, sobald er seine deutsche
Staatsbürgerschaft hat (er ist hier geboren und aufgewachsen,
aber noch nicht eingebürgert), damit wäre das Thema ja
erledigt - aber bis dahin?
Grüße
Anke