Sorgerecht im Todesfall

Hallo ihr Lieben,

mein Lebensgefährte und ich sind seit fast neun Jahren ein Paar und haben eine gemeinsame, 2-jährige, Tochter.

Er hat die Vaterschaft anerkannt - das ist der Stand der Dinge.

Was würde mit unserer Tochter passieren, sollte mir was zustoßen (sprich: tödlicher Autounfall oder sonstiges)?
Hat mein Lebensgefährte Anspruch auf das Sorgerecht?

Was können wir tun, um das zu regeln?

Heiraten wollen wir, sobald er seine deutsche Staatsbürgerschaft hat (er ist hier geboren und aufgewachsen, aber noch nicht eingebürgert), damit wäre das Thema ja erledigt - aber bis dahin?

Grüße
Anke

Hallo Anke,

ich fürchte, dass Deine Frage im „Rechts-Brett“ besser aufgehoben ist und Du dort ggf. bei political-correct formulierter Fragestellung eher Aussagen erwarten kannst . . .

– Frage nochmal gestellt im Brett „Recht“, „Allgemeine Rechtsfragen“

Hallo Anke,

Wenn Dir was zustößt, dann wird das Jugendamt prüfen, wer geeignet ist das Kind zu erziehen. Da das Kind ja mit dem Vater aufwächst wäre also die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass er auch das Sorgerecht bekommt. Normaler Weise wird in der Familie des Sorgeberechtigten angefangen zu fragen wer das Kind nehmen will/kann - wer dann vorgezogen wird, ob Deine Eltern oder der Kindsvater ??? Warum unterschreibt er nicht das Sorgerecht, dann wäre das klar gereglt was in Deinem Todesfalle passieren würde - wobei er dann auch jetzt alle Berechtigungen an dem Kind hätte und im Falle einer Trennung etc. - und das kann manchmal auch Nachteile haben.

Alternativ kannst Du ein Testament schreiben und dieses bei gericht gegen eine kleine Gebühr hinterlegen. Wir haben so etwas gerade in der Mache für den Fall, dass uns beiden was passiert. Das Jugendamt wird dann auch hinterfragen wer für das Kind aus der Familie sorgen kann, unter anderem aber auch Deine Wünsche berücksichtigen, wenn diese sinnvoll sind.

Gruß,
Alexandra

Hallo Anke,

Eine andere Möglichkeit wäre, daß Du, mit der Geburtsurkunde und Deinen Personalausweis bewappnet, zum Jugendamt gehst. Dort sprichst Du bei Deinem SachbearbeiterIn vor und läßt Dir ein Zettel verfassen, auf den Dein Wunsch eindeutig hervorgeht. IdR verfasst Ihr das gemeinsam und vor Ort. z.B.:

Ich, Anke BHJHIG, geboren am 31. Februar 1977 und ledig mit Personalausweis Nummer 8975934 spreche freiwillig und auf eigenen Stücken bei Frau Brunhilde YXADSRE, Sachbearbeiterin des Jugendamtes (Stadt) vor, um meinem festen Willen kundzutun. Demnach falls ich aus etwaige Gründe, nicht mehr in der Lage sein sollte, das Sorgerecht für meine Tochter Sigmunde BHJHIG geboren am 31. April 2007 in (Stadt) auszuüben, sollte das auf Herrn Antonio HKJHINI, geboren in (Stadt) (Land) mit (Nationalität) Reisepaß Nummer 8704357398 übertragen werden.

Abschiedsfloskel.

So in etwa sollte es aussehen.
Die Sachbearbeitern des JAs werden genau wissen wie es auszuformulieren ist und idR. bewahren sie das Stück in ihre Unterlagen auf. Davon kriegst Du eine Kopie.
Das wichtigste ist aber, daß Dein wunsch klar und deutlich formuliert ist und alle beteiligte Personen ebenfalls klar und deutlich zu identifizieren sind.
Dieses Papier kann jederzeit geändert werden. Dafür geht man in genau dieselbe Art und Weise vor.

Schöne Grüße,
Helena

mein Lebensgefährte und ich sind seit fast neun Jahren ein
Paar und haben eine gemeinsame, 2-jährige, Tochter.

Er hat die Vaterschaft anerkannt - das ist der Stand der
Dinge.

Was würde mit unserer Tochter passieren, sollte mir was
zustoßen (sprich: tödlicher Autounfall oder sonstiges)?
Hat mein Lebensgefährte Anspruch auf das Sorgerecht?

Was können wir tun, um das zu regeln?

Heiraten wollen wir, sobald er seine deutsche
Staatsbürgerschaft hat (er ist hier geboren und aufgewachsen,
aber noch nicht eingebürgert), damit wäre das Thema ja
erledigt - aber bis dahin?

Grüße
Anke

unserer Pfeifen vom Jugendamt wussten noch nicht mal, dass man so was bei Gericht hinterlegen kann, geschweige denn, dass Eltern überhaupt auf die Idee kommen sich da Gedanken zu zu machen - und als Akte können sie es nur anlegen, wenn sie das Kind warum auch immer angelegt haben - bei der Vaterschaftsanerkennug können sie es nicht mit abheften - zumindest bei uns nicht.

Hi Alexandra,

Ich glaube Du redest von Gerichte und ich von Jugendämter, was ja bekanntlich zwei verschiedene Stellen sind.

unserer Pfeifen vom Jugendamt wussten noch nicht mal, dass man
so was bei Gericht hinterlegen kann,

Das wußte ich auch nicht. Ich habe das Gericht mit keiner silbe genannt.

Ich vermute es geht auch, aber ich weiß es nicht.

geschweige denn, dass
Eltern überhaupt auf die Idee kommen sich da Gedanken zu zu
machen

Na dann habe ich mit den Jugendämter in München und Nürnberg ja Glück gehabt.

  • und als Akte können sie es nur anlegen, wenn sie das
    Kind warum auch immer angelegt haben

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Kind beim Jugendamt eine Akte hat.

  • bei der
    Vaterschaftsanerkennug können sie es nicht mit abheften -
    zumindest bei uns nicht.

Wie gesagt, bei mir war es in zwei JA gar kein Problem. In meinem Fall würde es nur deshalb angelegt, weil die „Jugendbeamtin“ ;o)) selbst mir das vorschlug. Ich vermute, selbst wäre ich nie auf diese Idee gekommen. Jetzt bin ich darüber sehr froh.

Schöne Grüße,
Helena

Hallo Helena,

dann hast Du echt Glück gehabt - ich bin auch zuerst auf das Jugendamt zugegangen, weil wir da ja schon die Urkunden für Vaterschaft und Sorgerecht bestellt haben - dachte halt ok, dann muss es ja auch eine Akte geben wo die Papiere aufgehoben werden - keine Ahnung was die mit dem Berg Unterlagen gemacht haben - und wo man eben unseren Wunsch noch hinterlegen kann bzw. in der Akte für die Tagesmutterbetreuung - keien Chance.

Lieben Gruß - und hoffen wir, dass das „Testament“ nie benötigt wird.

Alexandra

Hallo Anke,

was spricht dagegen, bereits jetzt das Sorgerecht gemeinsam auszuüben? Das dürfen auch unverheiratete Eltern… ;o)

Solltest Du dann versterben, hätte er bereits das Sorgerecht, und es gäbe überhaupt keine Probleme.

Beste Grüße

=^…^=

auch in Recht zu finden
abgeschlossen