Sorgerecht in D für meine Tochter die in PL ist

Hallo…ich habe ein ganz großes Problem. Ich bin deutscher Staatsbürger und habe eine Tochter aus einer nichtehelichen Beziehung, die „leider“ Ende Juni 2008 in Polen geboren wurde und somit die polnische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Mutter meiner Tochter (Polin) lebte seit Ende 2008 mit mir in Deutschland und hatte auch seit Anfang 2008 bei mir Ihren ständigen Wohnsitz. Anfang Juli 2008 haben wir dann auch meine Tochter in Berlin, bei mir rechtmäßig angemeldet! Einige Monate vor der Geburt meiner Tochter, hatten wir uns darauf geeinigt, daß Sie mein Sorgerecht und ich die Vaterschaft am zuständigen Bezirksamt anerkennen lassen, jedoch änderte Sie Ihre Meinung vor Ort und gab mir kein Sorgerecht, wobei ich die Vaterschaft anerkannt hatte. Zwischenzeitlich hatte ich regulär Vaterschaftsurlaub beeantragt und hatte ab der Geburt meiner Tochter 1 Jahr vor, mich intensiv um Sie zu kümmern. Jedoch Ende April 2009, nach Streitigkeiten, ist dann meine Freundin mit meiner Tochter nach Polin zu ihren Eltern gegangen, wobei Sie sich dann Anfang 2010 mit meiner Tochter in Berlin, natürlich ohne meine Kentniss, abgemeldet hat. Seit Ende 2009 streiten wir uns jetzt rechtlich in Polen, nachdem Sie dort das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich nur in 2 Tagen durchgeboxt hat, und ich jetzt nach dem ersten Gerichtsverfahren nur 2 mal im Monat meine Tochter in Polen sehen darf, und das NUR in Begleitung mit der Mutter! Habe schonmal Einspruch eingelegt in Polen, somit wird es höchstwahrscheinlich in die zweite Instanz gehen. Liebe meine Tochter mindestens genauso, wie Ihre Mutter und möchte einfach NUR mein Recht auf meine Tochter haben.
Übrigens argumentiert meine ehemalige Freundin vor Gericht immer, dass ich das Kind entführen könnte und würde (es ist zum Haare ausreissen!!!).
1.) Habe ich irgendeine Chance das Sorgrecht hier in Deutschland für meine Tochter rückwirkend zu bekommen? 2.)Habe ich eine Chance das meine Tochter auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt?
Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann oder einen guten Tipp hat, wie ich weiter vorgehen sollte bzw. könnte? VIELEN VIELEN DANK!!!

Sorry - aber grenzübergreifende Thematiken sind sicher eher was für einen Anwalt…
Zum Thema Sorgerechtteilung… würde ich die aktuelle Entwicklung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauestens verfolgen.

Viel Erfolg…

Hallo,
tut mir ehrlich leid, aber damit kenne ich mich leider nicht aus. Wünsch dir alles Liebe

Hallöchen.
Nicht den Kopf hängen lassen.
Sorry, daß ich erst heute antworte, aber war durch einen persönlichen Schicksalsschlag nicht in der Lage hier aktiv zu werden. Aber egal jetzt.

Zu Deinem Problem.
Wie ja alllen Betroffenen hier in Deutschland bekannt sein dürfte, ist es mit der Gleichberechtigung hier nicht weit her.
Denn die Gleichberechtigung betrifft ja (komischer weise) immer nur die Frauen.
Aber dennoch gibt es keinen Grund für Dich auf zu geben.
Zum ersten gehört Polen zur EU, was Dir ganz andere Möglichkeiten eröffnet, als manch anderen Betroffenen. Auch das Thema „Entführung“ fällt da aus, da die Behörden mittlerweile Grenzübergreifend arbeite. Was den Begleiteten Umgang betrifft, muß die Kindesmutter nicht unbedingt dabei sein. Es gibt vom Jugendamt die Möglichkeit eine vom Amt eingesetzte Person einsezen zu lassen, die den Begleiteten Umgang übernimmt und überwacht.
Dies geht mittlerweile auch zwichen Polen und Deutschland.
Und was noch viel wichtiger für Dich ist.
Vor kurzem wurde das Gesetz geändert, bezüglich des Sorgerechts. Wonach auch unverheiratete Eltern generell ein gemeinsames Sorgerecht (zum Wohle des Kindes) haben.
Klage dein Recht ein, denn dieses Gesetz ist meines Wissens mittlerweile EU-Recht.
Mein Tipp,
Nehme dir SOFORT einen Rechtsanwalt für Familien und Sorgerech der sich aber auch im Internationalen Recht auskennt.
Sorry, aber mehr kann ich auf die Schnell nicht für Dich tun, ist zu komplex und ich kenne nicht alle Fakten.
Habe das alles auch durch (mit zwei Kindern), aber zum glück hier in Deutschland, und das war schon schwierig.
Drücke Dir die Daumen und wünsche Dir WIRKLICH viel Glück.
Mfg Casi

Meine pers. Meinung (Bildlich gesprochen):

Ein Vater braucht jeden Tag nur sein Feierabend-Bier trinken, sieht das Jugendamt schon eine „Kindeswohlgefärdung“ und das Kind wird dem Vater weg genommen oder es gibt nur noch beaufsichtigten Umgang.
Aber wenn eine Mutter ständig auf Party geht, ständig das Kind alleine läßt und noch so viele Fehler macht, dann heißt es „die Mutter braucht hilfe“, die bekommt dann eine Familienhelferin, Gespräche, Besuche und Anregungen, manchmal sogar, bis es zu spät ist.
WO BLEIBT DIE HILFE FÜR DIE VÄTER UND SOMIT FÜR DIE KINDER, DENN DIE KINDER WURDEN VON MANN UND FRAU GEMACHT UND BRAUCHEN SOMIT AUCH VATER UND MUTTER !!!