Sorgerecht in D für meine Tochter die in PL ist

Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger und habe eine Tochter die „leider“ Ende Juni 2008 in Polen geboren wurde und somit die polnische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Mutter meiner Tochter (Polin) lebte seit seit Ende 2008 mit mir in Deutschland und hatte auch seit Anfang 2008 bei mir Ihren ständigen Wohnsitz. Anfang Juli 2008 haben wir dann auch meine Tochter in Berlin, bei mir rechtmäßig angemeldet! Einige Monate vor der Geburt meiner Tochter, hatten wir uns darauf geeinigt, daß Sie mein Sorgerecht und ich die Vaterschaft am zuständigen Bezirksamt anerkennen, jedoch änderte Sie Ihre Meinung vor Ort und gab mir kein Sorgerecht, wobei ich die Vaterschaft anerkannt hatte. Zwischenzeitlich hatte ich regulär Vaterschaftsurlaub beeantragt und hatte ab der Geburt meiner Tochter 1 Jahr vor, mich intensiv um Sie zu kümmern. Jedoch Ende April 2009, nach Streitigkeiten, ist dann meine Freundin mit meiner Tochter nach Polin zu ihren Eltern gegangen, wobei Sie sich dann Anfang 2010 mit meiner Tochter ohne meiner Kenntnis in Berlin abgemeldet hat. Seit Ende 2009 streiten wir uns jetzt rechtlich in Polen,nachdem Sie dort das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich nur in 2 Tagen durchgeboxt hat, und ich jetzt nur 2 mal im Monat meine Tochter in Polen sehen darf, und das NUR in Begleitung mit der Mutter!Habe schonmal Ein
1.) Habe ich irgendeine Chance das Sorgrecht hier in Deutschland für meine Tochter rückwirkend zu bekommen? 2.)Habe ich eine Chance das meine Tochter auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt?
Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann oder einen guten Tipp hat, wie ich weiter vorgehen sollte bzw. könnte? VIELEN DANK!!!

Hallo,

tut mir leid, dazu kann ich dir nichts sagen. Wünsche dir aber im Sinne des Kindes alles Gute!

LG
Simone

Hallo,
die Tochter lebt ja jetzt schon über ein Jahr in Polen.
Ich vermute mal, es wird schwierig, da etwas zu erreichen. Informieren Sie sich mal bei einem Anwalt,
wobei ich denke, es ist zu spät.
Würde Ihnen gerne helfen, aber mehr fällt mir nicht ein.
LG Charlotte

Hallo,
leider kenne ich mich damit nicht aus.
Ich hoffe aber andere können dir helfen.

Hallo aus Hamburg!

Dein Problem ist nicht selten, sondern beschäftigt eine große Anzahl von Vätern, die einmal eine binationale Partnerschaft eingegangen sind.

Nach dem Fiasko ist man immer schlauer und fragt sich, wieso man überhaupt so blöd sein konnte und so blauäugig die Ehe eingegangen ist. Hilft leider nicht!

Um die Sache kurz zu machen:

Deine Chancen auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind sind sehr gering, was nicht bedeuten soll, dass du nicht im vollen Umfang deiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen musst.

Anwälte einschalten? Wenn du genügend Geld und Ausdauer hast, kannst du den Weg gern beschreiten. Allerdings wird dein Kind fast volljährig sein, bis zu endlich ein vollstreckbares Urteil in Händen hast.

Damit du nicht verzweifeln musst, rate ich dir dazu, über den VAFK (www.vafk.de) einige ebenfalls betroffene Mitstreiter zu suchen, die dir sehr wertvolle Tipps und Verhaltensregeln geben können.

Auch in der Nähe zu deinem Wohnort gibt es bestimmt eine Ortsgruppe des Väteraufbruch für Kinder (VAFK).

Lass dich nicht aufstacheln zu unbesonnenen Aktionen, sondern wähle den sanften Weg. Sonst verlierst du dein Kind garantiert.

Die Sache mit der deutschen Staatsbürgerschaft hat keine Bedeutung und bringt dich dem Kind keinen Zentimeter näher. Entscheidend ist nur, ob die Mutter ein Blutsauger ist und was du ihr angetan hast.

Frauen aus dem ehem. Ostblock sind völlig cool und abgebrüht, wenn es um Beziehungen geht. Das hättest du jedoch auch früher in Erfahrung bringen können.

Binationale Partnerschaften gehen nach meiner Erfahrung fast immer in die Brüche. Nachteile haben immer nur die Kinder. Und natürlich die verlassenen Traumtänzer, die fast in den Ruin getrieben werden.

Ganz ehrlich, ich habe kein Mitleid!

Ich bin Anwalt des Kindes, so dass mich nur das Kindeswohl interessiert.

Wenn du weitere Fragen hast,melde dich bitte direkt bei mir, da ich solche Dinge nicht öffentlich im Web diskutiere.

Lass trotzdem den Kopf nicht hängen und bleibe am Ball, z.B. mit Hilfe eines Mediators in Polen. Dann kannst du vielleicht zukünftig das Kind besuchen und der Kontakt bricht nicht total ab.

[email protected]

Hallo Asso,

so leid mir diese Antwort tut, ich sehe da nur ganz wenige Chancen für Dich.

Problem bei der Angelegenheit ist die bereits vollzogene Staatsbürgerschaftsvergabe. Da das Kind, soweit ich das sehe, unehelich ist, sind nur die Sondervorschriften seit 1993 anwendbar. Das heißt: Es muss eine Vaterschaftsanerkennung vorliegen und das Kind muss mindestens drie Jahre auf Deutschem Staatsgebiet seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ haben.

Damit zum Sorgerecht - und einer ebenso ernüchternden Antwort: Es ist zwar inzwischen einfacher, das Sorgerecht auch für nichteheliche Kinder zu bekommen ABER: Dafür muss natürlich deutsches Recht angewandt werden. Was leider nicht der Fall ist, da sich das Kind nicht auf Deutschem Staatsgebiet aufhält.

Es tut mir sehr leid, Dir das so sagen zu müssen, aber Deine einzige Chance wird nach meinem Dafürhalten sien, mit der Mutter einen Ausgleich zu finden - velleicht gelingt es ja auch ihr, an das Beste für ihr Kind zu denken.

Dafür wünsche ich Ihnen viel Mut und Ausdauer.

Herzliche Grüße,

Matthias.