Hallo
Ich hätte mal eine Frage und zwar wie es mit dem Sorgerecht ist . Mein Bruder hatte vor ca 1 jahr einen One night stand . Damit ist das Mädel leider schwanger geworden. da sie nun erst 17 ist hat das Jugendamt die Vormundschaft. Mein Bruder ist 20 Jahre alt und er würde gern das Sorgerecht usw bekommen er möchte dass das kind bei ihm aufwächst da die Mutter schon öfters Kontakt zur Polizei usw hat/ hatte . das Kind ist ende januar geboren , mein bruder durfte das kind bis jetzt nicht sehen da sie mutter meint er würde drogen nehmen usw was aber absolut nicht der fall ist. ( dafür lege ich meine hand ins feuer) nun hat er vom Jugendamt ein schreiben bekommen wo er da herkommen soll um die vaterschaft anzuerkennen. er möchte aber erstmal einen vaterschaftstest haben. Hat er danach die Chancen das Kind wenn es wirklich seins ist zubekommen? er hat ein Festen Arbeitsplatz ( regelmäßiges gutes einkommen) wohnt noch bei den Eltern die auch den ganzen tag zuhause sind ( da Mutter pflgekinder betreut und vater frührenter ist ) sodas also immer einer für das kind da ist wenn mein bruder am arbeiten ist. und Zimmer wäre für den kleinen auch eins da .
oder hat man als vater kaum chancen das kind zu bekommen ?
Über eine antwort wäre ich sehr Dankbar.
Ich als schwester bzw evtl tante von dem kleinen würde mir sehr wünschen wenn es alles so klappt. Da mein Bruder total Kinderlieb ist .
lg
isabell
Hallo Isabell!!!ich denke schon daß Dein Bruder eine chance hat das Kind zu bekommen jedoch dass liegt alles in der hände wer da am Jugendamt sitz aus meine Erfahrung kann ich mit 100 prozentiger sicherheit sagen es ist nicht einfach mit dem Jugendamt zur komunizieren!!ich kenn mich Recht auch nicht so gut aus aber ein Rat noch soll sich dein bruder mit einem Anwalt in verbindung setzen und sich da informieren!!Ohne Anwalt wird es schwierig!!Ich wünsche Dir und deinem Bruder Viel Glück!!Liebe Grüsse…Mariola
Hallo Isabell,
möglicherweise habt ihr Chancen - es sei denn, die Mutter des Kindes hätte auch Eltern, die sich kümmern wollen.
Wendet euch doch mal an einen Anwalt für Familienrecht.
Der kann euch mit Sicherheit weiterhelfen.
Alles Gute,
Charlotte
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Hallo Isabell!
Dein Bruder kann natürlich das Sorgerecht beantragen, wenn er tatsächlich der Vater ist!
Er sollte sich mit einem Sachbearbeiter vom Jugendamt in Verbindung setzen, und denen die Sache ehrlich erklären.
Als Vater hat man heut zu tage mehr Chancen als man denkt!
Er könnte einen Drogentest machen lassen beim Arzt und den vorlegen, damit das ausgeschlossen werden kann, falls es denn so sein sollte!
Wünsche Euch viel Erfolg!
*lg
Hallo Isabell!
Dein Bruder kann natürlich das Sorgerecht beantragen, wenn er tatsächlich der Vater ist!
Er sollte sich mit einem Sachbearbeiter vom Jugendamt in Verbindung setzen, und denen die Sache ehrlich erklären.
Als Vater hat man heut zu tage mehr Chancen als man denkt!
Er könnte einen Drogentest machen lassen beim Arzt und den vorlegen, damit das ausgeschlossen werden kann, falls es denn so sein sollte!
Wünsche Euch viel Erfolg!
*lg
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Hallo Isabell,
das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist relativ schwierig, wenn sich die Mutter keines gravierenden Fehlverhaltens schuldig macht. Aber es gibt noch so etwas wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das ein Elternteil bekommen kann und damit den Lebensmittelpunkt (Wo das Kind wohnt)des Kindes bestimmen kann. Aber wenn das Jugendamt die Vormundschaft hat weiß ich nicht wie das geregelt ist.
Einen Vaterschaftstest (kann man sich in der Apotheke holen oder online bestellen und kosten ca. 180 Euro)kann er inoffiziel nur machen, wenn die Mutter (und in diesem Fall wahrscheinlich auch das Jugendamt) einverstanden ist. Nur wenn der Vaterschafttest gerichtlich angeordnet wird geht es auch ohne Zustimmung.
Ich kann deinem Bruder nur raten sich mit dem Jugendamt, das für (evtl.) seinen Kleinen zuständig ist in Verbindung zu setzen, einen Gesprächstermin zu vereinbaren und die ganze Sache zu erklären, d.h. zu sagen, dass er erst die Vaterschaft feststellen lassen möchte und wenn es wirklich seiner ist, die volle Verantwortung für das Kind übernehmen möchte.
Hoffe das hilfe.
Viele Grüße
Anja
Hallo Isabell,
wirklich helfen kann ich dir vermutlich nicht – aber ich
kann dir ein wenig etwas von meiner Lebenserfahrung
mitgeben.
Ich selbst bin auch mit 17 Mutter geworden und auch bei
mir hatte das Jugendamt die Vormundschaft. Bis zu meinem
18. Geburtstag hat das Jugendamt aber nie Kontakt zu mir
aufgenommen. Wenn nicht´s gegen die Mutter vorliegt,
greifen die nicht ein.
Überlegt wirklich genau wie ihr und ob ihr überhaupt
vorgehen wollt. Wenn ihr gegen die Mutter (und damit -
im Moment - gegen das Jugendamt) klagt, wirft das kein
gutes Licht auf euch. Ich kann verstehen, dass ihr euch
Sorgen macht, wegen der Vorfälle bei denen die Polizei
im Spiel war, aber das hat nichts mit der
Erziehungsfähigkeit der Mutter zu tun. Dies scheint ihr
das Jugendamt durchaus zuzutrauen, sonst hätte man das
Kind sofort in eine Pflegefamilie gegeben. Außerdem kann
sie die Hilfe ihres Vormundes jederzeit in Anspruch
nehmen. Ich denke das sollte deutlich machen, wie sehr
eure Chancen auf ein Sorgerecht für das Kind schwinden.
Am Ende kostet es alle Beteiligten viel Geld und Nerven
und das Kind bekommt die Spannungen auch mit. Das sind
keine guten Voraussetzungen um einen positiven Lebensweg
zu gehen.
Ihr solltet auch gut überlegen, wie ihr mit der
Vaterschaftsanerkennung umgeht. Unterschreibt dein
Bruder, muss er evtl. (je nach Verdienst)
Unterhaltszahlungen leisten und sollte er mal arbeitslos
werden, muss er alles daran setzen um wieder in einem
Beschäftigungsverhältnis zu stehen, um die
Unterhaltszahlungen zu gewähren. In dem Fall hat er aber
auch ein Besuchsrecht.
Unterschreibt er nicht, ist die Mutter des Kindes in der
Beweispflicht. Sie muss also den Vaterschaftstest
anstreben. Dein Bruder kann so, etwaige
Unterhaltsforderungen verzögern. Nachzahlen muss er
nicht. Unterhaltszahlungen können nicht rückwirkend
gefordert werden. Wenn sie den Test nicht anstrebt (oder
der negativ ausfällt) und dein Bruder nicht
unterschrieben hat, ist er dem Kind gegenüber zu nichts
verpflichtet - hat aber dann auch kein Besuchsrecht.
Also nicht nur die Gefühle einschalten, sondern auch den
Verstand.
Und du, liebe Isabell, stelle dir mal die Frage, ob du
auf deine Mutter hättest verzichten wollen. Deine Mutter
hätte sicher auch keines ihrer Kinder hergeben wollen.
Auch wenn das Mädchen die eine oder andere Dummheit
begangen hat, muss das nicht heißen, dass sie ihr Kind
nicht betreuen, versorgen und erziehen kann. Dazu gehört
mehr als nur kinderlieb zu sein oder einen Job oder ein
Zimmer zu haben. Bitte verstehe das nicht falsch, aber
dein Bruder war in gewisser Weise auch dumm, als er mit
dem Mädchen ungeschützten Verkehr hatte. Er kann froh
sein, dass es „nur“ bei einem Kind geblieben ist.
Und jetzt: Kopf hoch und bitte ein wenig mehr Augenmerk
auf dein Leben legen. Du hast nur das Eine. Und dein
Bruder hat schon den meisten Teil seines Lebens mit dir
verbracht. Eurer Kontakt wird im Laufe eures Lebens
immer weniger werden. Du kannst seine Probleme ebenso
wenig lösen, wie er deine oder wie ihr, die Probleme
euer Eltern lösen könnt.
LG Michaela
:
Hallo
Ich hätte mal eine Frage und zwar wie es mit dem
Sorgerecht
ist . Mein Bruder hatte vor ca 1 jahr einen One night
stand
. Damit ist das Mädel leider schwanger geworden. da
sie
nun erst 17 ist hat das Jugendamt die Vormundschaft.
Mein
Bruder ist 20 Jahre alt und er würde gern das
Sorgerecht usw
bekommen er möchte dass das kind bei ihm aufwächst da
die
Mutter schon öfters Kontakt zur Polizei usw hat/ hatte
. das
Kind ist ende januar geboren , mein bruder durfte das
kind
bis jetzt nicht sehen da sie mutter meint er würde
drogen
nehmen usw was aber absolut nicht der fall ist. (
dafür lege
ich meine hand ins feuer) nun hat er vom Jugendamt ein
schreiben bekommen wo er da herkommen soll um die
vaterschaft anzuerkennen. er möchte aber erstmal
einen
vaterschaftstest haben. Hat er danach die Chancen das
Kind
wenn es wirklich seins ist zubekommen? er hat ein
Festen
Arbeitsplatz ( regelmäßiges gutes einkommen) wohnt
noch bei
den Eltern die auch den ganzen tag zuhause sind ( da
Mutter pflgekinder betreut und vater frührenter ist )
sodas
also immer einer für das kind da ist wenn mein bruder
am
arbeiten ist. und Zimmer wäre für den kleinen auch
eins da .
oder hat man als vater kaum chancen das kind zu
bekommen ?
Über eine antwort wäre ich sehr Dankbar.
Ich als schwester bzw evtl tante von dem kleinen
würde mir
sehr wünschen wenn es alles so klappt. Da mein Bruder
total
Kinderlieb ist .
lg
isabell
Sinnvoll ist in jedem Fall einen Weg zu finden, der eine Zusammenarbeit der Beiden ermöglicht, denn schließlich bleiben sie ihr Leben lang gemeinsam die Eltern des Kindes und dieses kann i.d.R. am Besten davon profitieren, wenn die Eltern gut und fair miteinander umgehen und keinen Kampf auf seinem Rücken austragen.
Eine Möglichkeit wurde noch nicht erwähnt:
Wenn die Mutter des Kindes zustimmt, können Vater und Mutter auch ohne Heirat das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren (Sorgeerklärung). Das geht z.B. beim Jugendamt.
Grundsätzlich müssen sich die Eltern aber auch dann darauf einigen, wo das Kind lebt.
Ohne diese Einigung wäre eine gerichtliche Klärung nur möglich, wenn die Mutter das Kind ernstlich gefährdet und nicht bereit ist Hilfen anzunehmen. Nur dann darf ihr das Gericht das Sorgerecht, oder Teile davon absprechen. In dem Fall muss aber ebenfalls geprüft werden wo das Kind dann am Besten lebt, das kann dann der Vater sein.
Wenn die Vaterschaft festgestellt ist, hat dein Bruder auch ein Umgangsrecht. Wenn sich die Eltern dazu auch nicht einig sind, dann kann das Jugendamt die Eltern auch dabei unterstützen.
LG
Hallo Isabell,
sorry, daß ich jetzt erst antworte.
Wenn das Jugendamt das Sorgerecht hat, kann sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind auf den Vater übertragen. Dann wohnt er zumindest schon mal bei ihm.
Sofern das Jugendamt keine Einwände anmeldet wegen dem angeblichem Drogenkonsum.
Das könnte man ja widerlegen, indem er sich einem Drogentest unterzieht und das Attest vorlegt. Weiterhin müßte er seine Fähigkeit nachweisen, für das Kind sorgen zu können, das Jugendamt macht dann in der Regel einen Besuch bei ihm.
Wenn die Mutter beim Jugendamt negativ aufgefallen ist und bereits Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit bestehen, sollte Dein Bruder gute Karten haben.
Einfach mal das Gespräch mit dem JA suchen und notfalls einen Anwalt und das Familiengericht einschalten.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß
docboris
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Hallo Isabell, es tut mir leid, leider schaue ich nicht sehr oft hier rein. Ich kann dir auch nicht wirklich helfen. Ich denke nur, daß es sehr schwer sein wird das Kind zu bekommen. Der Rechtsweg würde lang und steinig werden. Allerdings haben die Großeltern auch das Recht auf Umgang und kann auch von deren Seiten eingeklagt werden, soweit ich informiert bin. LG Simone
Hallo Isabell,
da bin ich leider überfragt.
Tut mir leid
LG