Hallo,
ich habe eine Frage.
Mein Exmann und ich wollen wieder heiraten. Ich habe ein Kind aus einer vorherigen Beziehung. Da ich zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war, habe ich das alleinige Sorgerecht. Bekommt mein zukünftiger Mann automatisch nach der Eheschließung auch das Sorgerecht für mein Kind? Müssen wir dieses beantragen? Kann er das bekommen, auch wenn er nicht der Erzeuger ist?
Danke für Eure Hilfe
Automatisch dürfte er kein Sorgerecht bekommen, denn er ist ja nicht der leibliche Vater. Das geteilte Sorgerecht kann sicher nur der leibl. Vater beanspruchen. Erkundigen Sie sich beim Jugendamt, denn dort kann man Ihnen dazu genau Aukunft geben.
EMS
Hallo
nein bekommt er nicht er kann es nur bekommen wenn er das kind adoptiert soweit ich weiß so war es zumindest noch 2003.
Hallo, seit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungs-gerichts hat der leibliche Vater den Anspruch aufs Sorgerecht. Ist auch o.k. so, oder?
Warum will der Exmann das Sorgerecht? Sorgen kann man ja auch ohne ‚Recht‘.
Mehr fällt mir dazu nicht ein.
Viele Grüße
Charlotte
PS : wenn’s um die rechtliche Seite geht, um Sicherheit des Kindes, wenn der Mutter etwas passiert, wäre es schon gut, wenn ihr mal eine Familienanwalt
fragt. LG
Hallo Maya,
die Regelungen über das Sorgerecht werden sehr oft falsch gedeutet. Es handelt sich nicht um ein Sorge r e c h t, sondern um eine Sorge p f l i c h t !!
Es geht nicht um die Rechte der Eltern - es geht um das Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit b e i d e n Elternteilen.
Meine Frage:
Was ist mit dem „Erzeuger“ (wie du ihn bezeichnest) geschehen, ist der Vater des Kindes verstorben?
Wieso übernimmt der Kindesvater nicht seinen Anteil an der gemeinsamen Sorgeverpflichtung der Eltern?
Du kannst nicht über den Kopf des Kindes hinweg eine andere Person bestimmen, es sei denn, das Kind wird offiziell von dem Partner adoptiert.
Seit über 20 Jahren berate ich Eltern und Alleinerziehende in Fragen Trennung, Scheidung, Sorgerecht und habe dabei Erfahrungen gesammelt, die mehrere Bücher füllen würden.
Du solltest unbedingt alle Möglichkeiten ausnutzen und Anstrengungen unternehmen, dem Kind den Kontakt zu dem Kindesvater zu ermöglichen und zu erhalten. Wenn du dies nicht machst, wird sich das Kind später garantiert gegen dich stellen und dir schwere Vorwürfe machen. Es geht dabei nicht darum, ob du mit dem „Erzeuger“ ein gutes Verhältnis hast, das interessiert das Kind überhaupt nicht. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile!
Allerdings spielt dein „demnächst-wieder-Ehemann“ schon eine wichtige Rolle, auch im Leben des Kindes. Er wird wohl die Ersatzvaterrolle übernehmen müssen und sich um ein gutes Verhältnis zu dem Kind bemühen müssen. Allerdings muss dem Mann klar sein, dass er von dem Kind nie als richtiger Vater akzeptiert werden wird. Mit zunehmendem Alter verstärkt sich der Wunsch der heranwachsenden Kinder nach einem engeren Kontakt zu dem leiblichen Vater.
Mache bitte keinen Fehler, sonst wirst du das später sehr bereuen.
Ich kann dir nur raten, keine offiziellen Änderungen vorzunehmen, denn du erreichst damit eigentlich nichts.
Auch wenn das Kind jetzt noch sehr jung ist (vermute ich mal), gibt es kein Argument für Adoption oder ähnliches.
Über das Internet sollte man diese Dinge nicht weiter erörtern, dazu ist die Sache zu ernst. Leider sind im Forum zu viele „Nichtwisser“ aktiv und verunsichern die Leute.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern auch direkt schreiben.
Hallo Maya, ich war im Urlaub und kann daher erst jetzt antworten. Ich denke, er wird das Kind adoptieren müssen. Dazu bedarf es wohl auch der Zustimmung des leiblichen Vaters. Allerdings bin ich kein Experte auf dem Gebiet, meine es aber so von einer Freundin in einer ähnlichen Situation zu kennen. Liebe Grüsse und viel Erfolg! Simone
Hallo,
ich denke nicht, dass durch Eheschließung sich etwas am Sorgerecht ändern wird. Anträge sind immer möglich (Familiengericht). Bei deiner speziellen Frage kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen.
Grüße
Michael