Sorgerecht stieftochter

Hallo
Ich habe mal eine Frage:
Ich lebe mit meinem Lebensgefärten und seinem Kind zusammen.Er hat das alleinige Sorgerecht.
1Frage:
Kann ich das Kind annehmen /Adoptieren ohne die zustimmung der Kindesmutter?

2Frage:
Wenn meinem Lebensgefärten etwas passieren würde(totesfall)
was passiert dan mit dem Kind?
Dürfte es dann bei mir bleiben?(leben seit vier jahren zusammen)

Hallo,
das ist (leider) beides Mal nur mit Nein zu beantworten. Bei der 2. Frage müsste dann noch geklärt werden, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat.

mfg christoph

1Frage nein
2Frage kommt auf die Situation und das Altar des Kindes an. Es wird gefragt.

Hallo,
zu Frage 1: Sie können das Kind nicht ohne Einwilligung der Mutter adoptieren. Es sei denn, die Mutter hat kein Umgangsrecht, weil sie das Kindeswohl gefährdet. dann kann das Gericht die Zustimmung zum Wohle des Kindes ersetzen.
Zu Frage 2:
auch hier gilt, wenn die Mutter das Kind seit vielen Jahren nicht gesehen hat, und der Vater schriftlich vor einem Notar seinen Wunsch, dass sie nach seinem Tod das Kind betreuen sollen, festlegt, haben sie gute Chancen, daß das Familiengericht ihnen das Sorgerecht überträgt. Hat das Kind aber regelmäßigen Umgang mit der Mutter, bekommt sie aller Wahrscheinlichkeit nach das Sorgerecht für das Kind.
Ein Familienanwalt kann ihnen auch die genauen Paragraphen nennen.
Viel Glück!

hallo
mein lebensgefäte hat das alleinige sorgerecht,das aufenthals bestimmungs recht und den ganzen rest!
die kindesmutter darf keinen kontakt zum kind haben,ist gerichtlich vestgelegt.
das kind kennt die l.mutter nicht,zuletzt gesehen da war es 14 monate alt.
können sie mir event.sagen wie es mit dem Nachnamen ist,das kind trägt den Namen der mutter.
kind möchte aber den familien namen des vaters habe(kind neun Jahre alt)
geht das?

Hallo,

wie schon gesagt, ich bin kein Familienanwalt, aber eine Anfrage beim Familiengericht über einen Anwalt sollte absolute Klarheit bringen. Die Chancen stehen in ihrem Fall gut, daß das Kind sowohl den Namen des Vaters annehmen kann, als auch daß sie das Kind von ihnen adoptiert werden könnte. Dafür sollten sie allerdings mit

dem Kindesvater verheiratet sein, um für das Kind größtmögliche Sicherheit zu bieten. Dann besteht auch keine Gefahr, daß das Kind in andere Hände kommt, sollte dem Vater mal etwas passieren.

Viel Glück,

Hallo,

diese Frage ist sehr speziell. Da brauchst du schon fast einen Familienanwalt, um eine sichere Information zu erhalten.

Von meinem Rechtsverständnis ist es so: Die leibliche Mutter hat immer bei einer Adoption ein Wörtchen mitzureden, es sei denn dass ein Gerichtsurteil ihr dieses Recht nimmt.

Im Todesfall deines Partners denke ich könnte das Sorgerecht zurück an die leibliche Mutter gehen, es sei denn ein Gericht hält dies für Kindesgefährdend. Dann könnte im ersten Schritt aber auch eine Pflegschaftsunterbringung erfolgen.

Wie gesagt, das Thema ist rechtlich sehr heikel und ich bin auch nicht der Familienrechtsexperte. Meine Antwort spiegelt nur mein Rechtsverständnis wieder, nicht die tatsächliche Rechtsprechung.

Wenn du den Gang zum Familienanwalt scheust, lass dich doch mal bei deinem örtlichen Jugendamt beraten. Die Leute dort können dir sicher fundiertere Informationen zu dem Thema geben als fast jeder hier drinne.

Viel Glück.

Grüssle

Achim :smile:

Hallo Maya,

eine Adoption kann grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein Gericht die Einwilligung ersetzen.
Wenn Du das Kind adoptiert hättest und Dein Mann dann stirbt (was natürlich niemand hofft!), hättest Du sicherlich dann das alleinige Sorgerecht.

Solange das Kind nicht adoptiert ist, sondern noch eine Mutter hat, würde sicherlich normalerweise erst mal wieder sie das Sorgerecht bekommen. Oder das Jugendamt, denn wenn die Mutter heute kein Sorgerecht hat, gibt es dafür ja sicher wichtige Gründe.
Ich nehme an, wenn Du dann einen Antrag auf Adoption stellen oder das Kind als Pflegekind nehmen wolltest, hättest Du sicherlich ganz gute Chancen, denn das Jugendamt bzw. Gericht wird immer versuchen so zu entscheiden, dass es dem Wohl des Kindes dient. Eine Rechtssicherheit ist das natürlich absolut nicht.

Eine wichtige Rolle spielt sicher auch das Alter des Kindes und das Verhältnis zur leiblichen Mutter (und zu Dir und ggf. sonstige Verwandten).

Am besten lasst Ihr Euch mal beim Jugendamt beraten, vielleicht gibt es ja eine Adoptionsmöglichkeit.

Übrigens schreibst Du „Lebensgefährte“. Im Adoptionsrecht macht es einen Riesenunterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Vielleicht überlegt Ihr Euch mal, ob Ihr nicht sowieso heiraten wollt, dann würde ich evtl. mit dem JA-Kontakt noch so lange warten.

Das sind keine Fragen für so ein Forum. Das ist so als würde man die Sekretärin eines Anwalts fragen, was der Chef denn in dem-und-dem Fall immer so schreibt.

Bei solchen wichtigen Fragen muß man zum Fachmann, das ist hier der Anwalt. Der haftet dann auch für falsche Aussagen!

blueyz