Hallo Maya,
eine Adoption kann grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein Gericht die Einwilligung ersetzen.
Wenn Du das Kind adoptiert hättest und Dein Mann dann stirbt (was natürlich niemand hofft!), hättest Du sicherlich dann das alleinige Sorgerecht.
Solange das Kind nicht adoptiert ist, sondern noch eine Mutter hat, würde sicherlich normalerweise erst mal wieder sie das Sorgerecht bekommen. Oder das Jugendamt, denn wenn die Mutter heute kein Sorgerecht hat, gibt es dafür ja sicher wichtige Gründe.
Ich nehme an, wenn Du dann einen Antrag auf Adoption stellen oder das Kind als Pflegekind nehmen wolltest, hättest Du sicherlich ganz gute Chancen, denn das Jugendamt bzw. Gericht wird immer versuchen so zu entscheiden, dass es dem Wohl des Kindes dient. Eine Rechtssicherheit ist das natürlich absolut nicht.
Eine wichtige Rolle spielt sicher auch das Alter des Kindes und das Verhältnis zur leiblichen Mutter (und zu Dir und ggf. sonstige Verwandten).
Am besten lasst Ihr Euch mal beim Jugendamt beraten, vielleicht gibt es ja eine Adoptionsmöglichkeit.
Übrigens schreibst Du „Lebensgefährte“. Im Adoptionsrecht macht es einen Riesenunterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Vielleicht überlegt Ihr Euch mal, ob Ihr nicht sowieso heiraten wollt, dann würde ich evtl. mit dem JA-Kontakt noch so lange warten.