Meine verlobte besitzt das alleinige sorgerecht für ihren sohn. im juli werden wir heiraten und das kind wird auch meinen namen tragen.
Kann sie ein gemeinsames sorgerecht mit mir vereinbaren? der kindesvater besitzt nur das umgangsrecht.
Meine verlobte besitzt das alleinige sorgerecht für ihren sohn. im juli werden wir heiraten und das kind wird auch meinen namen tragen.
Kann sie ein gemeinsames sorgerecht mit mir vereinbaren? der kindesvater besitzt nur das umgangsrecht.
Hallo,
ich glaube nicht, dass das so einfach geht und wohl kaum ohne die Zustimmung des Vaters, denn dem steht das Sorgerecht ja zu.
Am besten frage mal einen Familienanwalt oder das Jugendamt, die müssten das auch wissen.
Und vielleicht fragt ihr zuerst mal den Vater, wie der dazu steht.
grüße
Charlotte
Hallo,
ich denke der leibliche Vater müsste dem zustimmen, da er das Vorrecht hat. Deine Frau könnte Dir doch eine schriftliche Verfügungsvollmacht ausstellen, welche Du im Notfall einsetzen könntest. Frage doch mal beim Jugendamt nach.
LG Anne
Hallo,
sowiet mir bekannt ist muss der Vater des Kindes einer Namensänderung zustimmen auch wenn er kein Sorgerecht hat, ist das geschehen?
Was das gemeinsame Sorgerecht in dieser Konstellation angeht, ist mir so ein Fall noch nicht untergekommen und ich kann da leider nur Vermutungen anstellen. Ihr werdet das auf jeden Fall beim Familiengericht beantragen müssen. Das Familiengericht wird, denke ich, auch den Vater dazu befragen sowie das Jugendamt einschalten (das wird in Sorgerechtsfällen immer eingeschaltet). Ob es hierzu rechliche Grundlagen gibt, weiß ich leider nicht.
Hallo,
sowiet mir bekannt ist muss der Vater des Kindes einer Namensänderung zustimmen auch wenn er kein Sorgerecht hat, ist das geschehen?
Was das gemeinsame Sorgerecht in dieser Konstellation angeht, ist mir so ein Fall noch nicht untergekommen und ich kann da leider nur Vermutungen anstellen. Ihr werdet das auf jeden Fall beim Familiengericht beantragen müssen. Das Familiengericht wird, denke ich, auch den Vater dazu befragen sowie das Jugendamt einschalten (das wird in Sorgerechtsfällen immer eingeschaltet). Ob es hierzu rechliche Grundlagen gibt, weiß ich leider nicht.
Sorry, wenn ich nicht viel helfen konnte.
Viele Grüße
Anja