Sorgerecht und Anschuldigungen

Hallo ich hoffe auf Tipps von Ihnen.
Meine Ex Frau hat bei Gericht das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt …
Zunächst was vorher geschah in der Kurzfassung…
2006 geheiratet und 2006 wurde unser gemeinsamer Sohn geboren .
2011 die Räumliche Trennung und per Gericht  das gemeinsame Sorgerecht erkämpft.
( Wechselmodell Wöchentlich )
2013 die Scheidung .
2 Monate nach der Scheidung und Geburt Ihres zweiten Kindes (  mit neuen Partner ) bekam ich vom gegnerischen  Anwalt ein schreiben.Thema Wechselmodell
Zwischenzeitlich hat die Ast. festgestellt das der Agg. Die Betreuung des gemeinsamen Kindes überwiegend seiner Mutter ( Oma ) überlässt… Die Oma soll das Kind regelmäßig von der Schule abholen ( Hort) und soll sich überwiegend bei der Oma aufhalten  , die Hausaufgaben bei ihr machen und sie schmiere ihn auch die Schulbrote. Wenn die Kindesmutter mit dem Kind Telefoniert soll sich das Kind bei der Oma aufhalten und auch bei Ihr nächtigen. Das Kind erzählt auch was es bei der Oma alles gemacht haben soll.
Eine Kommunikation findet zwischen den Eltern nicht mehr statt.
An dem Beratungsprozess bei der EFBS hat der Agg. nicht mehr mitgewirkt, weil es nichts bringe.
Die Ast. Hat noch den Versuch gemacht den Schulanfang zusammen mit dem Kindesvater zu feiern, der dies trotz bereits gebuchter Location abgelehnt hat und lieber getrennt feiern wollte.
Bei der Schuleinführung hat er sich der Agg. Von der Ast und seiner Familie abgewandt.
Der Agg. ist nicht einmal bereit oder in der Lage an den Dienstagen und Donnerstagen der Woche in der das Kind bei ihm weilt zum Schwimmkurs zu bringen.
Das Kind soll berichtet haben das es in drei Haushalten wohnt.Das zu den Anschuldigungen !
Zu Punkt 1: Kind soll sich vermehrt bei seiner Großmutter  aufhalten , sie soll ihn regelmäßig  von der Schule abholen und bei  ihr die  Hausaufgaben machen.
Das Stimmt nicht ! Die Großmutter hat das Kind 2 mal von der Schule Abgeholt !
1 mal weil ich  einen Termin beim Amt hatte und 1 mal weil der Hort angerufen hat das , dass Kind abgeholt werden muss da kein Essengeld entrichtet wurde.Um das Essengeld muss sich die Mutter kümmern ist so ausgemacht , zudem war es die Woche der Mutter… Die Oma hat eine Generalvollmacht und wurde  angerufen da der Wohnsitz der Mutter des Kindes, 7 km entfernt wohnt und ich leider nicht erreichbar war.                                                    
Die Schule ist von mir aus 200 Meter entfernt und das Kind läuft alleine, in und  kommt nachmittags auch von alleine Nachhause .                             
Hausaufgaben     !   Das Kind  hat 1 mal Hausaufgaben bei seiner Großmutter gemacht da er in der Woche wo er bei mir ist, von der Mutter aus den Hort abgeholt wurde um mit  ihm den wöchentlichen Schwimmkurs war zu nehmen.Weil der Termin zum schwimmen schon 16 Uhr ist, wurde das Kind sehr zeitig aus dem Hort abgeholt sodass er seine Hausaufgaben im Hort nicht erledigen konnte.
Das Kind wurde mir gegen 18 Uhr gebracht ohne Abendbrot gegessen zu haben und  mit nicht erledigten Hausaufgaben. Außerdem hatte er den Wunsch geäußert noch mal die Oma zu besuchen, deshalb hatte ich den Entschluss gefasst die Hausaufgaben mit ihm bei seiner Oma zu machen und darauf gleich mit ihr Abendbrot zu essen.
Übernachtung ! Es kommt sicher vor das, dass Kind ab und zu am Wochenende 1 mal bei seiner  Oma  schläft, da seine Großmutter sehr viel mit Ihren Enkelkindern ( 3 ) zusammen unternimmt ( Zirkus, Kino  ). Im Sommer übernachtet sie auch mit den Kindern im Garten da die Kinder da gerne in dem Pool schwimmen gehen. Ansonsten ist die Großmutter auch fast täglich präsent da sie nur unweit von uns  wohnt und auch  am Nachmittag wenn die Kinder aus der Schule kommen mit uns zusammen im Hof sitzt und den Nachmittag während das Kind mit seinen Cousin und seinen Freunden im Hof spielt
EFBS       !  
Die Termine der Beratungsstelle ……13 / …….,13 / ……13 / …….13 wurden alle wahrgenommen nur der letzte am ……13 wurde im beiderseitigen Einverständnis durch die Mutter abgesagt da unsere Beraterin in dieser Abteilung nicht  mehr tätig ist .
Ich muss dazusagen das die Mutter Ihre Schwangerschaft der Beraterin verleugnete  als sie darauf angesprochen wurde. ( sie sehen so verändert aus … )
 Zudem wurde in den Gesprächen deutlich das die Beraterin zunehmend die Mutter vorzubereiten das ,dass Kind in einem alter sei das es mehr und mehr den Bezug zum Vater suchen würde. Der letzte Termin sollte die Entscheidung von uns Eltern zusammen getroffen werden, wo das Kind nun leben sollte.                                           Schuleinführungsfeier !Laut Planung  der Mutter sollte die Feier in einem Gasthof stattfinden. Nach dem Hochwasser musste die Mutter das Lokal wegen Wasserschäden
 wechseln.Demnach sollte die Feier nun im Lokal … stattfinden.Es sollte in dem Lokal gevespert werden. Ich rief die Mutter per Handy an um zu
 fragen ob ich Kuchen etc mitbringen könne. Darauf antwortete sie warum Kuchen wir  wollten Fleichbällchen und Hackbrötchen auftischen. Daraufhin habe ich der Mutter gesagt das Vesper ein Kaffeetrinken mit Kuchen usw. ist. Die Mutter  ist davon ausgegangen das zusammen Mittag gegessen wird ( vespern ) ???
 Ich bin davon ausgegangen das gemeinsam Kaffee getrunken wird und das Kind nach der Feier mit zu mir kommt da die kommende Woche meine Woche ist und den ersten Schultag bei mir beginnt.Bei diesem Telefonat wurde im beiderseitigen Einverständnis entschlossen das , dass Kind nach der öffentlichen Schuleinfuhrung in …… mit der Familie von der Mutter  feiert und danach  ab 14 Uhr bei mir und meiner Familie feiert. Dies wurde am Telefon von der Mutter begrüßt da das Kind den Nachmittag eh bei mir ist.Schwimmkurs !    Das Kind wurde nach Absprache von mir bei dem Schwimmkurs in … angemeldet.
 Ich hatte die Mutter darauf hingewiesen das ich durch meine damalige Arbeit nicht 16 Uhr im Schwimmbad sein kann da ich erst gegen 15:30 Uhr Feierabend habe.                            
Nachdem ich nun leider arbeitsuchend bin ist es mir zwar zeitlich möglich das Kind zum Kurs zu schaffen aber leider kann ich das finanziell nicht aufbringen 2 mal die Woche nach … zu fahren da die Strecke ca . 24 km am Dienstag und 24 km  am Donnerstag beträgt.
Des weiteren schafft das Kind durch den Kurs und die Entfernung seine Hausaufgaben nicht  und ist erst  Abends ca. 18 Uhr zuhause . Laut Horterzieherin Frau … ist es in der Eingewöhnungsphase ( Schule ) nicht vom Vorteil. Ich möchte auch noch mal betonen das die Oma unweit von unserem Haushalt wohnt quasi teilen wir uns einen riesigen Hof mit Spielplatz  , mein Kind darf auch schon alleine mit seinen Freunden draußen spielen da wir alles sehr gut im Blick haben. Da die Oma einen  Hund besitz ist sie halt auch sehr oft draußen bei den Kindern. Da kann es auch mal vorkommen das sie unser Kind mal kurz mit rein nimmt  um was zum naschen zu holen Wc etc…
Das sind so meine Probleme… einige kann ich wiederelegen z.B. das die Oma das Kind abholt ( Hortkarte ), die Vereinbarung mit der Schuleinführungsfeier zum teil ( SMS )
den Schwimmkurs ( SMS ) . Ich habe das Gefühl , die Mutter möchte das Sorgerecht ,weil ihr der weg Heim -  Schule zu weit und mit 2 Kindern zu stressig ist. Wenn sie das Sorgerecht hat wird sie bestimmt die Schule wechseln. Zudem hat sie  es schon geschafft den Jungen zu belabern das er lieber bei ihr ist.
Das hab ich rausgefunden als ich in abgeholt und wir zuhause waren. Er verkroch sich unters Sofa und fing an zu weinen weil er zu mir gesagt hat das er lieber bei der Mutter leben wolle. Was aber nicht stimmen würde , er will das es so bleibt. Ich habe ihn darauf hin getröstet und ihn gefragt wer es von ihm verlangt hätte sich zu entscheiden darauf konnte er mir nur die Antwort geben, weis ich nicht.
Ich finde es beschämend einen 7 jährigen so eine Frage zu stellen egal ob es Mutter oder jemand anderes ist. Ich meinte dann halt nur zu ihm das er sich nicht  entscheiden muss da er noch viel zu klein ist.
                        
So das zu meiner Geschichte ( Problem ) Bitte entschuldigt den Satzbau und den krummen Text da er ursprünglich eine Stellungnahme war und ich Namen und Daten ändern musste.
Was haltet ihr davon … muss ich mir ernsthafte Gedanken machen. Ein Termin beim Anwalt ist schon gemacht aber mich machen die Anschuldigungen 
 fertig und weis nicht so recht wie ich alles widerlegen soll. Wer weis was die Mutter mir vor Gericht noch an den Kopf haut .   Bin echt fertig mit den Nerven und weis noch nicht mal ob ich so etwas hier in das Forum schreiben darf :frowning:

_Hallo,
aus meiner Sicht sollte man es bei der jetzigen Regelung lassen  - Kontinuität für das Kind.
Besser noch, das Kind wohnt ganz bei dir - denn der wöchtl. Wechsel bringt schon viel
Unruhe in das Leben des Kindes.
Dass die Oma mit im Boot ist, ist für das Kind von Vorteil.
Warum soll die Oma das kind nicht von der Schule abholen ?
Ich kenne viele Großeltern, die sich um die Enkel kümmern.
Mehr kann ich zu dem Thema nicht sagen.
Als Hauptpunkt für die Beibehaltung der jetzigen Regelung würde ich Kontinuität für
das Kind anführen und das enge Verhältnis zu der Großmutter und den Cousins.
Berate dich mit deinem Familienanwalt und  lass dich von dem zuständigen Jugendamt beraten - hole es mit in dein Boot und zwar rechtzeitig.
Alle Gute
Charlotte

?_

Hallo,
dass du mit den Nerven fertig bist ist verständlich, aber alle Gründe die du angeführt hast (ob sie nun stimmen oder nicht) sind kein Grund dir das Sorgerecht zu entziehen. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten geht es dem Gericht immer um das Wohl des Kindes und das sehe ich bei dir nicht gefährdet. Ganz im Gegenteil offensichtlich kümmerst du dich ja darum, dass jemand für das Kind da ist, solltest es dir selbst mal nicht möglich sein. Auch die enge Verbindung zur Oma und Cousins ist nur positiv zu sehen.

Ich kann mich auch meiner Vorantworterin nur anschließen. Hol dir das Jugendamt mit in dein Boot, damit zeigst du nämlich schon mal wie wichtig dir die Sache ist und poche auf die enge Familienanbindung.

Was das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht angeht betrifft das nur die Tatsache, wo das Kind seinen festen Wohnsitz hat. Solange du das geteilte oder gemeinsame Sorgerecht hast, kann sie den kleinen ohne deine Unterschrift auch nicht einfach in einer anderen Schule anmelden oder dir den Kontakt oder das Umgangsrecht mit dem Kind untersagen. Was natürlich blöd ist, ist wenn die Mutter aus der Stadt wegziehen will und den kleinen aufgrund des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts mitnehmen will dann ist natürlich eine Ummeldung der Schule unumgänglich - aber davon hast du nichts geschrieben.

Alles Gute
Anja

Hallo Anja

Vielen Dank für die Rasche Antwort.

Leider hatte ich damals schon das Problem gehabt als die Dame sich von mir getrennt hatte.
Da wollt sie auch gleich mit Kind in eine andere Stadt ziehen. Den Zahn hatte ich ihr aber bei der ersten Gerichtverhandlung schon gezogen. Gut Jugendamt ist so eine Sache…
ich war damals min 2 mal die Woche beim Jugendamt und hab meine Probleme dargestellt…
Die netten Leute die da Arbeiten haben sich auch alles notiert und natürlich haben sie mir viel Mut zugeredet und natürlich wollten die auch bei der Verhandlung dabei sein. Waren alle da nur nicht das Jugendamt . Um den ganzen noch die Krone auf zusetzten wurde auch vom Gericht eine nette Dame zu mir nachhause geschickt die sich das Umfeld , Wohnung und den Umgang von uns zwei Männern angeschaut hatte. Sie war die einzige die da war.
Nur meine Exfrau die konnte keinen der 2 versuchten Termine der Dame war nehmen.
Das würde man wohl nachholen. Ich bin vor Gericht im Stuhl versunken. So sehr hatte ich die s…tze voll :frowning:

Was ich jetzt gar nicht verstehe das ist das ich die Ladung zum verfahren am 30.11.13 im Briefkasten hatte und schon am 18.12 Verhandlung sein soll. Das ich mich wieder kümmern muss um Jugendamt usw. ist klar aber finde den Zeitraum sehr eng da mein Anwalt zur zeit auch keinen Termin frei hat … Er will sich bei mir melden… Werd da morgen nochmal druck machen.

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Oh noch eine Frage
Darf meine Ex-Frau mit unseren Sohn zum Jugendamt gehen und Ihn befragen lassen wo er gerne leben möchte. Oder darf das nur das Gericht veranlassen.

Mfg

Hallo,
bisher denke ich hast Du alles richtig gemacht. Besprich alles mit deinem Anwalt und versuch weiterhin Beweise zu sammeln (Zeugen, SMS, Horterzieher etc.) Auch ich denke, dass es zu Deinem Vorteil wäre, das Jugendamt selber hinzuzuziehen, denn wenn es auf einen Streit vor Gericht hinausläuft, werden die sowieso eingebunden. Im Moment spricht alles für Dich.
Falls eine Entscheidung des Gerichtes gegen Dich erfolgen sollte, kann Dein Rechtsanwalt für Dich Rechtsmittel einlegen. Akteneinsicht in die Schreiben des Gutachters hast Du ja wie es scheint schon genommen. Das ist gut so.
Das wird schon, viel Glück!
Jaelle

Hallo,

hier werden minikleine Bagatellen zu großen Problemen aufgeblasen. Die Anschuldigungen sind fast alle Kikifax. Wenn jetzt der „angeschuldigte“ Elternteil mit vielen Details diese Kindereien beantwortet und widerlegt, zeigt er dem Gericht und Jugendamt nur eines: die Eltern sind total zerstritten und es ist besser, dass Sorgerecht auf einen Elternteil zu geben.

Der „Angeschuldigte“ sollte nur ein oder zwei Punkte, die für das Kindeswohl relevant sein könnten, herauspicken und diese widerlegen. Den anderen Quatsch (z. B. dass er sich bei der Scheinführung vom anderen Elternteil nebst Familie abgewandt hat) mit einer pauschalen Antwort ablehnen.

Die Ablehnung kann ungefähr so formuliert werden: Die Ausführungen der Ast. geben nicht den wahren Sachverhalt wieder und rechtfertigen nicht, dass das alleinige ABR an die Ast. übertragen wird. Der Ag. wäre, wenn es das Gericht wünscht, in der Lage die aufgeführten Punkte detailliert zu widerlegen. Sollte das Gericht dies wünschen, wird um richterlichen Hinweis gebeten.

Glaub mir, ich kümmere mich nun schon mehr als 15 Jahre um Trennungseltern. Mir ist in dieser Zeit noch kein einziges Mal vorgekommen, dass der Richter die angebotenen Details sehen wollte.

Man muss sich nur vorstellen, ein Richter hat viele Fälle auf seinem Schreibtisch. Aus Mangel an wirklich relevanten Punkten, werden häufig die minimalsten „Vergehen“ (die nur im Auge des anderen Elternteiles überhaupt als Vergehen wahrgenommen werden) total aufgeblasen.

Ob er dann liest, dass das Kind bei der Oma die Hausaufgaben macht, oder dass der Vater nicht im Lokal feiern wollte oder ob einem anderen Elternteil vorgeworfen wird, dass bei ihm in der Toilette nur kaltes Wasser zum Händewaschen gibt oder ob ein Elternteil das Kind eine halbe Stunde später ins Bett bringt, er ist einfach nur davon genervt. Diese Vorwürfe in ähnlichen und völlig austauschbaren Formulierungen liest er zig-mal am Tag.

Im Normalfall ist er heilfroh und echt dankbar, wenn er dann nicht in der Antwort lesen muss, dass der vorwerfende Elternteil vor einem halben Jahr das Kind sogar eine Stunde später ins Bett gebracht hat.

Also auf keinen Fall auf jeden Vorwurf antworten. Der Richter liest es (genauso wie die aufgeblasenen Anschuldigungen) mit höchster Wahrscheinlichkeit eh nicht und sollte er es doch tun, sieht er nur, wie zerstritten diese Eltern sind und wie sie dabei das Wohl des Kindes aus den Augen verlieren.

Dass Atze jetzt mit den Nerven fertig ist, ist verständlich. Er sollte sich bei einer Selbsthilfegruppe melden um sich von ähnlich Betroffenen „aufdaten“ zu lassen. Sinnvoll wäre es in diesem Fall, sich einer Gruppe anzuschließen, die generell dafür einsteht, dass das Wechselmodell zum Regelfall bei Trennung und Scheidung wird.

Unter http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=33 findet er entweder eine Gruppe in seiner Nähe oder bekommt einen Ansprechpartner in der dort zu findenden Hotline genannt.

Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid … Das der Richter anderes zu tun hat
glaub ich … Nur bin ich einer der sich so etwas nicht
Gefallen lässt … Ich werde weiter sammeln um die Vorwürfe
zu wiederlegen … Fehlende Kommunikation ?
Dank der heutigen Technik konnte ich 68 DIN A4
Seiten whatsapp Nachrichten ausdrucken wo es
nur um meinen Sohn geht… Das wird er natürlich
wie du sagst nicht lesen wollen sieht aber en Stapel
Nachrichten von einem Jahr … Und das mit der
Schuleinfürung das ich mich abgewendet habe :wink:
Da gibt es ein Foto wo ich den Eltern der Mutter die
Hand gebe. Will mich insoweit nur absichern weil ich
echt nicht weis was am 18.12 mir noch an den Kopf
geworfen wird … so kann ich im Vorfeld schon mal
dir Glaubwürdigkeit in Frage stellen … Ich bedanke
mich ganz sehr bei euch allen die mir geschrieben
haben . Und vl wenn ihr wollt kann ich ja nach der
Verhandlung hier berichten .
MfG Atze

Hallo Jaelle
Danke für deine Antwort …
Eine Einsicht in eine Akte von einem Gutachter hab ich nicht
gehabt ,mich hat es nur gewundert das in der Ladung ein
Jugendamt aus einen anderen Stadtteil bei der
Verhandlung dabei ist was mich stutzig gemacht hat.
Deshalb war meine Frage ob meine Ex-Frau ohne
meine Einwilligung mein Sohn einfach so zum
Jugendamt gehen kann das sie ihn da befragen
können .
MfG

Hallo,

überlege Dir, was ist Dir wichtiger: Dein Wechselmodell mit dem Kind oder das (unnötige) „Reinwaschen“ von nicht wichtigen Vorwürfen!

Das Wechselmodell funktioniert nach allgemeiner Ansicht nur, wenn die Eltern ein gewisses Maß an Kommunikation haben und in der Lage sind, notwendige Absprachen hinzubekommen.

Die Vorwürfe vom Ursprungsthread sind von der Qualität eines Kindergartenstreites und - z. B. ob Du der anderen Oma die Hand gibst oder nicht - haben nichts mit dem Wohlbefinden des Kindes bei den beiden Eltern zu tun.

Gehst Du jetzt in diese (vom Anwalt der Ex aufgebaute übliche Mause-) Falle, schnappt sie zu und im Endeffekt leidet das Kind, weil es seinen Papa in Zukunft weniger sieht. Die Vorwürfe sind nämlich nichts anderes als eben eine Falle (die übrigens leider bei fast allen Väter bestens funktioniert). Glaub mir, die Vorwürfe Deiner Ex sind weder für mich, noch für einen Familienrichter neu oder von der Qualität dass er sich deswegen Gedanken machen würde.

Je nachdem, ob Du nach dem Speck schnappst oder nicht, stellst Du Dich beim Gericht als vernünftiger Mensch dar oder aber als gleichwertiger Streithansel alá Kindergartenkinder.

Noch ein nicht unbeachtlicher Nebeneffekt, der sich ergibt, wenn jeder dieser unbeachtlichen Vorwurf detailliert mit viel Text, Fotos und x Zeugen widerlegt wird ist, der Schriftsatz ist dann so aufgeblasen, dass wichtige Informationen darin untergehen.

Es ist das Jugendamt vom Wohnort des Kindes zuständig. Das Jugendamt wird im Falle, dass eine Kindersache bei Gericht anhängig ist, automatisch vom Gericht einbezogen. Vielleicht war ja der JA-Mitarbeiter schon von sich aus in der Wohnung der Mutter. Verbieten kannst Du es nicht, dass das Kind vom Jugendamt befragt wird. Je nach Alter des Kindes, wird der Richter es auch noch befragen und/oder einen Verfahrenspfleger einsetzen. Ein Sachverständigengutachten wird er evtl. auch noch beauftragen.

Ruf die Hotline vom (vorher von mir geposteten) Link an und lass Dir dort von anderen Vätern mit Tipps helfen, falls Du mir mit mehr als fünfzehnjähriger Erfahrung bei Trennungsproblemen nicht glauben willst.

Du bist dabei, genau nach der Wurst zu schnappen, die Dir hingehalten wird und die heimlich vergiftet ist.

Gruß
Ingrid

Hallo,
Du bist sehr aufgebracht. Das kenne ich auch von meiner Trennung. Sorry ich konnte mir nicht alles durchlesen. Du schreibst, dass Du das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich bekommen hast. D.h. dass Ihr in Zukunft auch (theoretisch), praktisch klappt das nie. gemeinsam entscheiden müsst bzw. solltet.
So einfach ist das nicht, dass die Ex jetzt auf einmal damit kommt. Stell Dich für die Zukunft nur mal darauf ein, dass Euer Kind irgendwo zu hause sein muss, egal ob bei Dir oder bei Deiner Ex.
Mit dem Wechselmodel geht nicht lange gut. Es gibt immer was zu meckern. Willst Du Dir das dauerhaft antun. Auch Großmütter haben Rechte auf Ihre Enkel. In normalen Familien sind die Kinder auch täglich bei der Oma, wenn man arbeiten muss. Das kann Dir deine Ex nicht vorhalten. Anders wäre es wenn Du ständig feiern gehst und das Kind ist nur noch bei den Großeltern. Da hätte ich allerdings auch was zu meckern.

Kopf hoch und viel Glück

LG Anne

Hallo Anne
Ich bin zwar junge 33 Jahre :wink: bin aber nie einer gewesen der
auf Disco gegangen ist :wink: Bin einer der seit der Ehe die
Ruhe unter denen sucht die man Familie nennt . Das merk ich
Auch bei meinen Sohn , wenn ich ihn von seiner Mutter abhole
da er wie ein Kind mit zuviel Kaffee , vorlaut , unruhig und
er vergisst innerhalb von 1…2…3 sek was ich ihm gesagt habe
1 bis 2 Tage später bei mir ist er wie ausgewechselt !
Er ist viel ruhiger … selbst wenn er von alleine aufsteht
zieht er sich von alleine an und ich muss nur
Kontrollieren ob er es richtig angezogen hat :wink:
Ihm macht es Freude mir eine Freude zu machen und
das find ich toll … Ich hatte damals nach der Trennung
die Mutter gefragt ob wir es nicht so machen könnten das
wir unseren Sohn anrufen können um ihn
Gute Nacht zusagen … das besteht bis heute noch…
mit mir redet er am Telefon normal und mit Sinn wenn er aber
bei der Mutter ist denkt man er fährt grade
Achterbahn ? Alles durcheinander und ohne Sinn .
Mir reicht es am Ende das ich ihm sagen kann das
ich ihn lieb habe und er sagt es auch , da bin ich glücklich
auch wenn in meinen Kopf nur Fragezeichen sind :frowning:
Ich hoffe es gibt ein gutes Ende und ich kann das
Aufenthaltbestimmungsrecht was die Mutter einklagt
Streitig machen … MfG

Fehlerteufel ! Wenn er bei der Mutter ist redet er mit
mir wie ein Kind mit zuviel Kaffee am Telefon :wink: