Es besteht gemeinsames SR, die Mutter wohnt im Osten der Stadt, ca. 1 1/2 Std. vom Vater entfernt. Der 16,5jährige Sohn wohnt bei den Eltern des Vaters im Süden der Stadt und besucht auch dort die 10. Klasse der Realschule, die Prüfungen in Sichtweite.
Am Donnerstag fragte er seinen Vater, ob er am WE (Fr-Sa) bei seiner Freundin schlafen dürfe. Aufgrund einiger Verfehlungen in naher Vergangenheit (Ladendiebstahl, Surfen/Chatten im Internet während der Schule) erbat dieser sich einen Tag Bedenkzeit. Am Freitag rief der Sohn vormittags an, aber der Vater konnte den Anruf nicht entgegen nehmen.
Abends erfuhr der Vater dann von seinen Eltern, dass der Sohn am WE bei seiner Freundin übernachtet, da dessen Mutter es erlaubt habe.
Eine Kommunikation zwischen Vater und Mutter gibt es quasi nicht. Selbst wenn der Vater diese um Zurückhaltung in solchen Angelegenheiten bitten würde, täte die Mutter mit Freuden das Gegenteil.
Wenn der Sohn in unregelmäßigen Abständen seine Mutter besucht (i.d.R. dann, wenn sie ihn als Babysitter für seine Geschwister braucht*), ist er - heute weniger als früher - immer auffällig unwillig was die Schule oder die Einhaltung von bestehenden Regeln angeht. Meistens dauert es ca. einen Tag, bis er wieder „in der Spur“ ist.
Ergeben sich mehrere Besuche in überschaubarer Zeit (jedes zweite WE, über 1 1/2 - 2 Monate), so haben der Vater als auch die Großeltern stets den Eindruck, dass diese Besuche Spuren hinterlassen haben. Erkennbar an o.g. Verhalten.
Um derartige Genehmigungsprobleme (wenn Papa Nein sagt oder nicht zu erreichen ist, frage ich eben meine Mutter) in der Zukunft zu vermeiden, beabsichtigt der Vater nun, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim zuständigen FG zu beantragen. Da der Sohn ab Januar 2014 volljährig ist, beträfe diese Regelung lediglich die Zeit bis dahin.
Der Vater möchte damit einerseits verhindern, dass der Sohn allzu verschwenderisch mit seiner sehr begrenzten (Frei)Zeit bis zu den Prüfungen umgeht und andererseits verhindern, dass die Mutter Aktionen genehmigt, die folgenden Zielen entgegenstehen:
-die optimale Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen deren Bestehen
-den erfolgreichen Beginn eines Ausbildungsverhältnisses nach Schulzeitende und den Versand der dafür nötigen Bewerbungen
Wer kann sagen - oder weiß - , inwiefern dieses Anliegen Aussicht auf Erfolg hat und kann eventuell Tipps, Ratschläge und Hinweise zur Durchführung geben?
In Betracht käme m.E.n. „nur“ eine einstweilige Anordnung/Verfügung(?)
Liebe Grüße, Masl