Hallo,
wie aufgeklärt sind Familiengerichte (.z.B. AG Papenburg)?
Angenommen ein Ehepaar trennt sich.
Ehemann hat von Geburt an die Kinder versorgt, Frau ging arbeiten.
Sozusagen klassische, konservative Familie mit vertauschten Rollen.
Nun hat die Frau Tatsachen geschaffen und die Kinder beim Auszug mitgenommen. Der Vater hat die Kinder in den letzten Monaten für 3 Tage gesehen, danach verneinte die Frau jeden Kontakt.
Der Mann konnte an Feiertagen oder Geburtstagen keinen Kontakt aufnehmen, da Frau angeblich kein Telefon hat.
Der Mann stellt vor Gericht Anträge auf einstweilige Anordnungen.
- Erteilung des alleinigen Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrechts.
- Umgangsrecht
Hat er eine Chance oder hat das Pech ein Mann zu sein?
Gruß
Bori
Hallo,
das Ganze ist jetzt schon Monate alt? Wie alt sind die Kinder? Warum wurde Antrag auf die Alleinsorge gestellt?
War der Mann schon beim Jugendamt gewesen?
Das hat nichts alleine mit der Aufgeklärtheit der Gerichte zu tun. Das spielt zwar eine große Rolle, aber nicht zu verachten ist der Zeitfaktor und die richtige diplomatische Taktik. Alleinsorge zu beantragen ist hier u. U. kontraproduktiv.
Da er „nur“ der Vater ist, ist es natürlich für ihn schwerer. Aber trotzdem ist es - wenn er bis vor kurzem die Betreuung der Kinder gewährleistet hat - nach dem Kontinuitätsprinzip nicht unmöglich, dass er weiter die Betreuung macht. Allerdings scheint hier schon sehr viel Zeit verstrichen zu sein.
Der Vater sollte sich vielleicht mal mit einer Väterorganisation z. B. Adressen unter http://www.vafk.de/orga/adress.htm in Verbindung setzen.
Gruß
Ingrid