Hallo,
Mann X und Frau Y haben 3 gemeinsame Kinder. X und Y leben seit einem Jahr getrennt, die Scheidung ist eingereicht. Beide haben das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.
Wenn die Frau Y umziehen möchte, was hat sie bezüglich des Sorgerechts zu beachten damit der Ehemann nicht sagen kann sie hätte irgend etwas versäumt?
Kann der Mann X verlangen die Wohnung zu besichtigen um zu schauen ob sie Kindgerecht ist bzw. Kindgerecht eingeräumt (Vor allem weil die Frau Y von ihm verlangt hat die Wohnung zu sehen damit die Kinder bei ihm übernachten können)?
LG und Danke im Voraus
Moechte Sie das alleinige Sorgerecht beantragen?
Beim gemeinsamen Sorgerecht kann sie ihm nicht verwehren, seine Kinder zu sehen. Sie hat allerdings kein Recht darauf, dass er ihr die Wohnung zeigt, oder andersrum.
An die Unterhaltsforderungen denken…
Hallo,
hier geht es echt nicht um Unterhalt oder alleiniges Sorgerecht. Diese Dinge sind soweit geklärt bzw. sie hätte schlechte Karten (oder eine gute Anwältin) wegen dem Sorgerecht.
Es geht einzig und allein darum dass die Frau mit den Kindern - bis jetzt ohne (offizielles) Wissen des Kindesvaters wegziehen möchte (der Vater weiß nicht mal ob im Ort oder weiter weg). Da aber das gemeinsame Sorgerecht besteht ist eben die Frage an welche Regelungen muss sich die Mutter halten bzw. welche Rechte hat der Vater hier Rechte geltend zu machen. Eigentlich - sie hat zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht - müsste sie doch aber dem Vater - schon allein wegen dem Sorgerecht - vorher den Umzug mitteilen.
Da die Mutter vom Kindesvater verlangt hat seine Wohnung zu sehen (ob sie kindgerecht ist zwecks Übernachtung) müsste doch hier gleiches Recht für beide gelten, sodass der Vater die Wohnung von ihr dann ebenfalls einsehen darf.
aber wichtiger ist für den Vater der erste Teil des Problems.
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